Kann man eine Lebensversicherung verkaufen?
Nehmen wir mal an, dass A Geld benötigt und eine kleine Lebensversicherung hat. Diese will er aber nicht kündigen, weil schon sehr viel eingezahlt ist und er keine Verluste machen will. A hat einen Bruder, der ein Jahr jünger ist wie er selber und dieser Bruder würde ihm die Lebensversicherung abkaufen. So würde es in der Familie bleiben und der Bruder von A würde ihm auch mehr geben als den Rückkaufwert.
Geht das überhaupt? Könnte der Bruder von A die Lebensversicherung von A kaufen und würde diese Lebensversicherung dann in Kraft treten, wenn der Bruder von A stirbt?
Diese Frage kam neulich bei meinem Freund und mir auf und ich habe gesagt, dass es bestimmt nicht gehen wird, weil ja der Bruder diese Versicherung abgeschlossen hat und dort auch als Versicherungsnehmer drin steht. Mein Freund meint, dass er irgendwas gehört hat, dass sowas gehen würde. Wenn das doch geht, dann würde mich mal rein informativ interessieren, wie das geht. Könnte der Bruder von A sich als Nutznießer eintragen lassen und A dafür dann das Geld geben? Oder wie soll das funktionieren?
Klar kann man eine Lebensversicherung verkaufen. Aber gerade wenn schon viel angespart ist, lohnt sich das manchmal nicht. Wenn die Versicherung weniger als 12 Jahre alt ist, muss man den Gewinn daraus versteuern, wenn man sie verkauft. Das sollte man mit einrechnen.
Wenn der Käufer die Police nicht kündigt und nicht beitragsfrei stellt, also die Beiträge weiter zahlt, läuft auch der Todesfallschutz weiter. Meist ist der enthaltene Todesfallschutz nach einigen Jahren beitragsfrei, weil die Überschüsse mit den Beiträgen verrechnet werden. Wenn die versicherte Person stirbt, bekommt der im Versicherungsvertrag eingetragene Begünstigte dann das Geld. Es ändert sich im Verkaufsfall im Regelfall nur der Versicherungsnehmer und der Beitragszahler, aber nicht die versicherte Person und der Begünstigte.
Man sollte aber wirklich vergleichen und die Versicherung um Rat fragen. Wenn das Geld nicht dringend gebraucht wird, man nur die Beiträge nicht zahlen kann, dann kann man die Versicherung aussetzen und, wenn man wieder Geld hat, wieder in Kraft setzen. Das geht aber nur über eine bestimmte Zeitspanne, ich glaube, drei Jahre. Der Vorteil der Aussetzung im Vergleich zur Beitragsfreistellung ist, dass die ursprüngliche mathematische Bestandsgruppe erhalten bleibt. Verkaufen würde ich die Versicherung nur im Notfall oder in ganz speziellen Fällen. Wenn ich zum Beispiel schwer krank bin und noch eine schöne Reise vor meinem Tod machen will.
@anlupa, bei der Frage von MissMarple geht es ihr unter anderem darum, wenn der Bruder von A die Lebensversicherung kaufen sollte und er stirbt, ob dann der Hinterbliebene des Bruders von A die Versicherung ausbezahlt bekommt. Klar kann er die Versicherung kaufen.
Aber ich meine, dass er das Geld aus der Versicherung nicht bekommen kann, weil er ja nicht die versicherte Person ist. Diese bleibt A. Also bekommt in einem solchen Fall niemand das Geld. Auch wenn A stirbt, bekommt sein Bruder kein Geld. Das bekäme er nur als Begünstigter. Ich bin kein Versicherungsprofi, aber ich denke, dass der Tod des Bruders von A keine Auswirkungen auf die Auszahlung hat. Stimmt das so, wie ich es annehme?
Wenn der Bruder als Versicherungsnehmer den Vertrag übernimmt gehört er dann diesem. Die Gesellschaft muss leisten wenn A verstirbt und zahlt an B aus. Ganz normal. Ein echter Verkauf ist darüberhinaus auch möglich. Allerdings wird der Vertrag dann meistens beendet und der Käufer nutzt das Guthaben. Es gibt aber auch Konstellationen wo der Vertrag weiterläuft und der Todesfallschutz bestehen bleibt. Rat beim Versicherungsmakler einholen.
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