eBay - was ist die "Ermittlung des Verkäuferstatus"
Ich habe unlängst eine dieser anstrengenden Geschichten bei eBay erlebt, nachdem ich einige Kleidungsstücke aussortiert und dort angeboten hatte. Eines dieser bei eBay verkauften Kleidungsstücke habe ich an seinen Käufer verschickt, der schon am Montag einen Fall meldete, obwohl er wusste, dass ich besagtes Kleidungsstück erst am Samstag in den Briefkasten geworfen hatte. Von da an hatte ich jeden Tag Kontakt mit diesem Käufer, immer über das eBay-System im Rahmen dieser Fallmeldung. Der Käufer hat direkt gemeldet, dass er seinen Artikel nicht erhalten habe und eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises zuzüglich der Versandkosten verlange. Ich erklärte ihm, dass seine Forderung jeglicher Grundlage entbehre, da ich die Sendung sogar im Beisein einer weiteren Person in den Briefkasten geworfen hatte und sie, wenn sie nicht am Montag bei ihm eingeht, möglicherweise am Dienstag oder vielleicht auch erst im Verlauf der Woche bei ihm eingehen würde, immerhin hatte er unter den drei verschiedenen Versandarten, die ich angeboten hatte, den unversicherten Briefversand gewählt.
Jedenfalls kam heute noch einmal von ihm die Aufforderung, dass ich ihm den vollen Kaufpreis zuzüglich Versandkosten zurückerstatten solle und dann, falls die Sendung zu mir zurückkäme, wovon der Käufer wohl fest ausgeht, sie meinerseits dann einfach noch einmal neu anbiete. Wieder habe ich ihm erklärt, dass das so nicht funktioniert, da ich nachweislich all meinen Pflichten aus Verkäufersicht nachgekommen bin und er nun, auch, wenn mir das leid für ihn tut, warten muss, bis die Sendung bei ihm eingeht. Es ist ja nun nach wie vor nicht wirklich ausgeschlossen, dass dies noch passiert. Unterstellt, dass er die Sendung längst erhalten hat, habe ich ihm übrigens nicht, aber in Betracht ziehen muss ich das wohl. Im Grunde genommen kann es mir aber dennoch vollkommen egal sein.
Nach dieser erneuten deutlichen Aussage meinerseits hat der Käufer dann diesen Fall an den eBay-Kundenservice übergeben, der ja so eine Art Richterrolle übernimmt, wenn Käufer oder Verkäufer das wünschen. Es genügt dafür, wenn einer von beiden Parteien die Sache übergibt und eBay kündigt dann an, binnen 48 Stunden eine endgültige Entscheidung, die für beide Seiten also nicht anfechtbar sein soll, zu treffen und damit den Fall zu schließen. Ich finde das ja schon reichlich anmaßend, aber ändern konnte ich es nicht. Die Bearbeitung seitens eBay erfolgte dann auch recht schnell und hat mich einigermaßen verwundert. Im Ergebnis muss ich nun nichts an den Käufer zurückerstatten, was von Seiten eBays allerdings damit begründet war, dass er nur dann einen Käuferschutz genossen hätte, wenn er per Paypal bezahlt hätte, was nicht der Fall war. Für mich bedeutet das allerdings, dass ich nichts weiter unternehmen muss.
In einer Bemerkung schrieb der eBay-Kundenservice allerdings, dass hier die Entscheidung zugunsten des Käufers gefallen wäre, was mich nun nicht sonderlich verwundert hat, zumal eBay nicht wirklich verkäuferfreundlich auftritt – weshalb auch immer, denn die Verkäufer generieren immerhin die Einnahmen, soweit ich weiß. Jedenfalls verstehe ich nicht, worin genau hier die Entscheidung zugunsten des Käufers liegen soll, wenn er keinen Anspruch auf Rückerstattung hat und eine solche auch nicht erhält. Besonders irritiert hat mich dann aber der Zusatz an mich, in dem die Rede davon war, dass, auch, wenn ich für diese Transaktion keine Rückerstattung an den Käufer leisten muss, dieser Fall bei der Ermittlung meines Verkäuferstatus berücksichtigt werde.
Was bedeutet denn das nun genau? Hat irgendjemand von Euch schon Erfahrungen mit solchen Entscheidungen des eBay-Kundenservice gemacht und weiß vielleicht auch noch zusätzlich, was es mit dieser „Ermittlung des Verkäuferstatus“ auf sich hat? Ich kann mir darunter leider nicht wirklich etwas vorstellen, zumal doch in dieser Angelegenheit eigentlich gar nichts zugunsten des Käufers entschieden wurde, jedenfalls kann ich dahingehend keinen Vorteil für den Käufer erkennen. Sein Begehren war die Rückerstattung, die er laut eBay nicht beanspruchen kann, was genau geht hier also vor sich?
Deinen Verkäuferstatus findest du in deinem Verkäufercockpit unter "Mein Ebay". Im Prinzip wird im Falle einer negativen Bewertung seitens des Käufers ja dein Prozentsatz heruntergesetzt, sprich du hast keine 100% mehr sondern nur noch 98% oder sonstwas ( ich habe ja keine Ahnung wieviele Bewertungen du letztlich hast ) . Dein Verkäuferkonto wird nach einem vorgegebenen System automatisch als überdurchschnittlich, durchschnittlich oder unterdurchschnittlich eingestuft, sinkst du in einem Bereich durch die Verkäuferbewertungen in einen unterdurchschnittlichen Bereich wird dein Mitgliedskonto bei Ebay meist eingeschränkt, sprich du kannst nicht mehr im gewohnten Rahmen auf deren Plattform verkaufen. Sprich du bekommst eine Transaktionsbeschränkung und darfst z.B. nur noch 10 Auktionen pro Monat einstellen (der Prozentsatz ergibt sich wieder aus deinen bisherigen Verkaufsaktivitäten). Das Ganze gilt dann solange, bis sich deine Käuferzufriedenheit wieder verbessert hat, danach wird die Beschränkung wieder aufgehoben. Mit großer Wahrscheinlichkeit passiert aber erstmal garnichts und sie haben nur mal freundlich, standardmäßig vorgewarnt.
Mach dír jedenfalls keinen Kopf, du hast total richtig gehandelt. Ich würde auch niemandem mehr Geld zurücküberweisen, bei unversichertem Versand geht das Risiko ja bekanntlich ohnehin immer auf den Käufer über. Ich verstehe ohnehin nicht, warum sich da so viele Menschen die paar Cent mehr für einen versicherten Versand lieber sparen. Und falls dann mal wirklich etwas abhanden kommt ist das Gejammere groß. Ich habe gerade auch mächtig Theater und das alles nur wegen einem Set Ohrringe für läppische 3 Euro. Macht doch wirklich alles keinen Spass mehr.
Besten Dank für Deine Erläuterungen, milknhoney, ich glaube, jetzt habe ich das Prinzip verstanden. Wenn ich auf meine Bewertungszahl klicke und dann auf meiner Bewertungsansicht lande, kann ich rechts oben das Verkäufer-Cockpit anklicken. Zum Einen habe ich 100 % positive Bewertungen, an denen sich bisher auch nichts geändert hat. Außerdem steht dort, wenn ich das Verkäufer-Cockpit anklicke: „Leistung: Standard, Einhaltung der Grundsätze: Hoch“. Für mich sieht das alles ganz gut und ordentlich aus, eigentlich so, wie es sein sollte.
Ich verstehe allerdings aber hier die Formulierung des eBay-Kundenservice nicht, dass dieser unerfreuliche Fall Berücksichtigung bei der Ermittlung meines Verkäuferstatus finden wird. Bedeutet das im Grunde genommen dann nur, dass der Käufer in dieser Sache mich trotzdem bewerten darf, obwohl eBay sich als Schiedsrichter angeboten und eine endgültige Entscheidung getroffen hat? Ich frage mich, weshalb es dann aber nicht so von eBay formuliert wird, denn das wäre für mich nun einfacher zu verstehen gewesen. Oder ist damit eher gemeint, dass die Hinweise des Käufers in Bezug auf die Kommunikation und all diese anderen bewertungsrelevanten Punkte irgendwie von eBay selbst eingeordnet werden und sich dann in meiner Übersicht darstellen? Es gibt doch da diese Sterne-Bewertungen, die Käufer anklicken können, um genauere Details über Versandkosten, Kommunikation und andere Dinge abzugeben. Ist dies mit der Ermittlung meines Verkäuferstatus gemeint? Wer ermittelt diesen Status denn überhaupt?
Gestern Abend habe ich mich noch per eMail an eBay gewandt und darum gebeten, mir zu erklären, was dieser eine Satz zu bedeuten haben soll, aber ich gehe nun nicht von einer schnellen Rückantwort aus, sollte denn überhaupt eine kommen. Mich würde aber nach wie vor interessieren, was der Verkäuferstatus genau ist und ob dieser sich nur in den Bewertungen ausdrückt oder eher in dieser oben aufgeführten Übersicht der Einhaltung der eBay-Grundsätze. Und mich würde weitergehend interessieren, wer denn diese Ermittlung vornimmt – eBay aufgrund dieser Schiedsrichtertätigkeit oder der Käufer, der mich nach wie vor bewerten darf? Weißt Du darüber zufällig Näheres?
Ich halte diese ganzen Quatsch mit Verkäuferstatus persönlich für einen fast schon behördenmäßigen Wust an statistischen Rechenexempeln, die vielleicht den gewerblichen Verkäufern nutzen, aber den privaten, die ab und an mal ein paar alte Brocken verkaufen nur verwirren, was ebay vielleicht auch will, damit man im Falle von Problemen genauso irritiert dasteht, wie du jetzt. Persönlich braucht der Privatanwender den Verkaufsstatus glaube ich gar nicht zu fürchten, weil dieser sich eh laufend überholt und in Monaten von Nicht-Angeboten wahrscheinlich auch irgendwo versickert.
Ebay stellt halt gern die Käufer über die Verkäufer, kann es aber in Fällen wie deinem schlecht, weil der Käufer bei privaten Geschäften das Versandrisiko trägt. Das steht im Rechtsportal von ebay und ebay hätte es einfach gern, wenn Privatanbieter sich genauso verhielten wir gewerbliche Shopanbieter, die ihre Kosten ja ganz anders kalkulieren können. Nicht umsonst wird im "Grundsatz zu Mindeststandards für Verkäufer" klick u. a. auf den "Grundsatz zum professionellen Verkaufen auf eBay" klick hingewiesen.
In diesem Rahmen werden Privatanbieter und Gewerbliche von ebay halt immer wieder in einen Topf geworfen und wahrscheinlich mit Textbausteinen abgespeist, die irgendwie ansatzweise in den Kontext passen.
Also für die Einschätzung als Verkäufer kommt es nicht auf die grünen Bewertungspunkte an. Man kann auch 100 % grüne Bewertungspunkte haben und trotzdem negativ sein, denn es gibt ja auch negative grüne "positive" Bewertungen (die Bewertungen, die positiv sind, aber wo der Käufer dann überall nur einen von fünf Sternen vergeben hat). Wenn du da irgendwo 4,1 oder schlechter hast, dann könnte es von Ebay aus zu Konsequenzen kommen, ganz unabhängig von diesem Fall. Wobei natürlich ein einziger Querulant auch keine 4,1 zustande bringt, sondern da wirklich häufig was schief laufen müsste.
Eine Bewertung abgeben kann der Käufer aber unabhängig davon, wie der Fall ausging. Sofern er dir über das Ebay Nachrichtensystem geantwortet hat (und das hat er ja), ist die Bewertungsfunktion trotzdem noch gegeben. Du musst also, wenn du Pech hast, leider eventuell eine negative Bewertung durch deinen Käufer befürchten, das lässt sich leider nicht vermeiden. Das Bewertungssystem kann Ebay ja auch nicht einfach so aushebeln und es wäre ja auch ganz schön blöd, wenn das so wäre, in den Fällen, wo der Verkäufer wirklich den Artikel nicht losschickt.
Diesen Passus, dass man den Vorfall bei der Ermittlung von deinem Status berücksichtigen würde, den würde ich so verstehen, dass Ebay einen Vermerk über dich anlegt. Wenn es nämlich beispielsweise bei jedem 2. Verkauf vorkommen würde, dass eine Sendung angeblich unterwegs verschwindet, wenn sie unversichert verschickt wurde oder bei jedem Verkauf ein Fall wegen einer abweichenden Beschreibung eröffnet wurde, dann kann ich mir schon vorstellen, dass das Konsequenzen haben könnte, also dass Ebay dann eventuell den Account sperren würde. Aber wenn das ein einmaliger Vorfall war, dann sollte da an sich nichts passieren und dieser Satz wird da nur pro forma gestanden haben.
Auf deine Mail an Ebay wirst du vermutlich entweder gar keine Antwort oder nur sinnlos zusammengebaute Textbausteine erhalten. Da solltest du dir keine großen Hoffnungen machen. Ich würde dir eher raten, dass du dich mit deinem Problem und deinen Fragen an das Ebay Diskussionsforum wendest, denn dort wird man dir sicherlich schneller und kompetenter helfen können als beim Ebay-Kunden"service".
pepsi-light hat geschrieben:Wenn du da irgendwo 4,1 oder schlechter hast, dann könnte es von Ebay aus zu Konsequenzen kommen, ganz unabhängig von diesem Fall. Wobei natürlich ein einziger Querulant auch keine 4,1 zustande bringt, sondern da wirklich häufig was schief laufen müsste.
Eigentlich kann das ganz schnell gehen, da müssen nur die Mehrzahl der Käufer beispielsweise mit der Versandlaufzeit nicht zufrieden sein und daher nur mit 4 Sternen oder schlechter bewerten. Das passiert sogar recht häufig, da man gern die Vorteile von Bücher- und Warensendungen nutzt, aber den Nachteil - so eine Sendung ist niedrig priorisiert und hat daher eine längere Laufzeit - nicht in Kauf nehmen möchte.
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