Arbeitssuchendmeldung und unerwünschte Arbeitgeber

vom 08.08.2012, 06:51 Uhr

Bei einer Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit sind einige Selbstauskünfte von Nöten. Wenn ich mich zurück erinnere, gab es dort auch einen Passus, der besagte, dass die Bewerbung bitte nicht bei Arbeitgeber X vorgelegt werden sollte. Wurde dieser Passus selbst von Euch auch schon verwendet und aus welchen Gründen habt Ihr in Anspruch genommen?

Was würde passieren, wenn die Agentur für Arbeit trotz des entgegen gesetzten Wunsches bei Arbeitgeber X die Bewerbung vorlegt? Muss sich der Arbeitssuchende A darauf bewerben oder genügt es, wenn er ja darauf hinweist, dass er den Passus ja verwendet hat und um eine Nichtvorlage gebeten hat?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich habe diesen Passus schon mal verwendet und habe dort die Firma eingetragen, bei der ich vorher gearbeitet habe und auch ein Unternehmen, bei dem ich mich beworben hatte, wo also der Bewerbungsprozess schon lief und ich eine Doppelung vermeiden wollte. Daran hatte sich die Arbeitsagentur auch gehalten. Die Sachbearbeiter senden einem ja ab und an Briefe mit Stellenangeboten, auf die man sich bewerben soll. Wenn man das nicht tut, dann muss man sich irgendwie rechtfertigen. Ich glaube, dass ansonsten auch Kürzungen des Arbeitslosengeldes drohen. Aber ich habe ohnehin nur recht selten von denen Vorschläge bekommen.

Was aber passiert, wenn man eine Aufforderung zur Bewerbung von den Firmen erhält, die man dort in das Formular eingetragen hat, weiß ich nicht. Leider ist es inzwischen so, dass man seinen Sachbearbeiter beim Arbeitsamt nicht einfach so kontaktieren und dort nachfragen kann. Ich bekam damals nur so eine allgemeine Service-Rufnummer und hatte keine Chance, den für mich zuständigen Mitarbeiter der Arbeitsagentur einfach mal bei Fragen anzurufen oder eine Mail zu schreiben. Von daher wäre die einzige Möglichkeit, dass man das Antwortschreiben zur Bewerbungsaufforderung ausfüllt und dort eben angibt, dass man diesen Arbeitgeber ausgeschlossen hat und das an die Arbeitsagentur zurücksendet.

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