Jeder Gebrauchtwagen vom Händler mit Gewährleistung?

vom 03.08.2012, 21:02 Uhr

In einem Thread über Autos, die ausschließlich an Gewerbetreibende verkauft werden (Autos, die nur an Gewerbetreibende verkauft werden), wurde erwähnt, dass man bei einem Kauf an den Gewerbetreibenden die Gewährleistung ablehnen kann. In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob ein Händler bei jedem Gebrauchtwagen, den er zum Verkauf anbietet, diese Gewährleistung anbieten muss. Ist die Gewährleistung auch unabhängig vom Alter des Wagens oder vom Kilometerstand beziehungsweise muss der Händler dann eben die Gewährleistung ausschließen, indem er den Wagen eben nur an einen Gewerbetreibenden verkauft? Wie sieht es mit wieder Instand gesetzten Unfallwägen aus?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Jedes Fahrzeug, welches ein Händler an eine Privatperson verkauft, wird mit einer Gewährleistung verkauft. Diese Gewährleistung lässt sich auch dann nicht ausschließen, wenn beide Handelspartner sich einig sind. Vor dem Gesetz wäre diese immer durchzusetzen, so dass jede Vereinbarung im Vertrag diesbezüglich nichtig wäre. Daher verkaufen Händler ältere Fahrzeuge eigentlich nur noch an vorgeblich Gewerbetreibende. Denn hier lässt sich die Gewährleistung ausschließen.

Ein anderer beliebter Trick der Händler, um das Gesetz zur Gewährleistung zu umgehen, ist das Verkaufen der Fahrzeuge auf Kommissionsebene. Das bedeutet, dass der Händler den Wagen auf seinem Geschäftsgelände oder seiner Verkaufsfläche präsentiert, die "Beratungs- und Verkaufsgespräche" führt und eigenverantwortlich verkaufen darf. Das aber immer mit dem weisungsbefugten Besitzer (dem eigentlichen Verkäufer der eine Privatperson ist) im Hintergrund. Der so zustande kommende Kaufvertrag ist dann zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen und hier wird die Gewährleistung natürlich auch ausgeschlossen. Jede Beanstandung muss dann gegenüber dem eigentlichen Verkäufer (also einer Privatperson) gemacht werden. Der "Händler", der den Verkauf durchgeführt hat, hat nichts mehr damit zu tun.

Nebenbei: warum sollte bei instandgesetzten Unfallautos die Gewährleistung nicht gelten? Entweder, der Wagen ist instandgesetzt, so dass eine Gewährleistung gegeben werden kann. Oder aber eben nicht - dann sollte das Auto aber auch nicht an eine Privatperson zur Nutzung verkauft werden. Fahrzeuge als "Teileträger" oder als "Bastlerfahrzeuge" zu verkaufen, wenn die Autos noch gültige TÜV-Plaketten vorweisen, ist auch nicht statthaft. Weil klar ist, dass der Verkauf von Fahrzeugen zur "gewöhnlichen" Nutzung durchgeführt werden soll.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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