KFZ-Versicherer, Kommunikation bei Schäden- wie schnell?

vom 21.07.2012, 16:57 Uhr

Ich bin gestern mal wieder im Achteck gesprungen, nachdem ich mit einer ziemlich zickigen Dame von einem KFZ-Versicherungsanbieter telefoniert habe.

Daher mal folgende Situation: Frau S. hat vor guten drei Wochen beim Ausparken einen Lieferwagen der Firma W. vorn an der Stoßstange beschädigt und wurde nebenbei bemerkt noch von einer Zeugin abgehalten, sich einfach zu verkrümeln. Da der Fahrer der Firma W. mit einem Firmenfahrzeug unterwegs war, hat er die Polizei geholt, die den Unfall aufgenommen hat. Ich als Mitarbeiterin der Firma W. habe dann bei S. ihre Versicherungsdaten angefragt, von S. erfahren, dass sie ihren Versicherer vor Ort in Kenntnis gesetzt habe, woraufhin ich dort einen Kostenvoranschlag eingereichte. Der Eingang wurde mir dann von der Schadensabteilung (Nachbarstadt) bestätigt, die mir mitteilte, man hätte aber von S. keine Schadensmeldung, aber ich solle bitte Fotos einreichen. Was ich auch per Mail tat inklusive Hinweis darauf, dass S. mir sagte, sie hätte die Versicherung informiert.

Es gingen 14 Tage ins Land und da ich nichts weiter hörte, erlaubte ich mich per Mail nach dem aktuellen Stand der Dinge zu erkundigen. Die Mail blieb unbeantwortet, weshalb ich eine weitere Woche später zum Telefon griff. Die Perle am anderen Ende fand es dann recht merkwürdig, dass ich den Schaden nach drei Wochen endlich gern repariert haben möchte, schließlich würde die Beschädigung am Bulli die Fahrbereitschaft ja nicht beeinträchtigen und man hätte von S. selbst nur den Bericht der Polizei erhalten und auch keine Telefonnummer von Frau S.

Ich muss sagen, dass ich mir leicht veräppelt vor kam und mir der Dampf aus den Ohren trat. Hätte sie meine Mail davor kurz damit beantwortet, man könne S. nicht erreichen, hätte ich noch gesagt, ok wir haben Urlaubszeit. Aber nachdem ich erst ignoriert wurde, hat es mir dann während dieses Telefonats gereicht.

Hat man als Geschädigter nicht irgendwo auch ein Recht darauf, dass man zügig entschädigt wird? Ist es etwa zu viel verlangt, dass ein Versicherer sich zwischendurch auf eine e-Mail-Nachfrage mal kurz zum Stand der Dinge räuspert? Wie sind eure Erfahrungen mit Versicherungen als Geschädigter?

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich war vergangenes Jahr in einem Unfall verwickelt, bei dem ich selbst die Verursacherin gewesen bin, leider. Zwar habe ich auch die Versicherung recht zügig angerufen und so weit alles ausgefüllt, aber der andere Verkehrsteilnehmer meldete sich zwischendurch bei mir, um mir dann mitzuteilen, dass noch keinerlei Schritte eingeleitet wurden. Erst, nachdem dann der andere Versicherungsnehmer bei meiner Versicherung anrief, wurde man dann doch mal tätig. Auch ich, da ich die Sache ja geklärt haben wollte, habe da nochmal nachgefragt und mir kam man mit der Ausrede, dass man ja so viel zu tun habe und man sich nicht sofort um jeden Schaden kümmern könne.

Leider weiß ich nicht, wie lang es denn letztendlich gedauert hat, bis der Schaden wirklich reguliert war. Zwischenzeitlich erhielten wir auch eine Bestätigung, dass der Schaden nun reguliert sei und der Fall damit abgeschlossen sei. Aber seine zwei Monate mag es sicherlich gedauert haben, wie gesagt, es ist eine reine Schätzung.

Je länger die Schadensregulierung hinausgezögert wird, desto niedriger scheinen die Kosten zu werden, das sagte mir dann auch jemand, der sich mit Versicherungen auskennt, aber selbst kein Versicherungskaufmann gewesen ist. Und es kann sein, dass bei Dir, Bellikowski, man es eben auch so versucht, den Schaden eben so hinauszuzögern, dass eine niedrigere Erstattung fällig wird.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Das geschilderte Problem ist eigentlich "üblich". Denn die gegnerische Versicherung hat doch letztlich kein Interesse an einer schnellen Regulierung. Daher ist nicht zu erwarten, dass diese Versicherung nun für die Unfallopfer Partei ergreift und durch Eigeninitiative den Fall schnell vorantreibt. Hier hat man als Geschädigter eigentlich eher schlechte Karten und kann, wenn es einem darum geht, rasch alles abzuschließen, eigentlich zwei Wege gehen.

Zum einen könnte man mit der Werkstatt so verhandeln, als ob die Gegenseite "die Schuld im Grunde anerkannt" hätte. Was vermutlich mit Hilfe der Polizei und der Zeugenaussage auch schon gesichert vorneweg genommen werden kann. Zusätzlich hat der Unfallverursacher die Sache auch selbständig gemeldet, so dass es nicht wirklich risikoreich ist, eben diese Schuldanerkennung vorweg zu nehmen. Dann kann man den Schaden durch die Werkstatt richten lassen und die Werkstatt leitet die Kosten/Rechnung an die Versicherung. Je nach Werkstatt dürfte dort im Umgang mit Versicherungen bei Versicherungsschäden mehr Erfahrung vorliegen, so dass die Regulierung wohl einen üblichen Weg laufen dürfte.

Oder aber man reguliert so was grundsätzlich nicht selbst, sondern beauftragt einen Anwalt. Auch dieser Schritt hilft, dass die eigenen Forderungen rasch durchgesetzt werden. Dazu muss eben dem Anwalt klar gemacht werden, dass es nicht darum geht, ein Maximum an Forderungen durchzusetzen, sondern die Regulierung so schnell wie möglich einzuleiten. Auch hier ist es so, dass der Anwalt (sollte natürlich ein entsprechend spezialisierter Anwalt sein - ein Scheidungsanwalt hilft vermutlich nicht in der gleichen Weise) schon dadurch jede Bearbeitung beschleunigt, weil die Gegenseite so einen "Abwickler" eher ernst nimmt, als den Geschädigten selbst.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Erfahrungsgemäß wird ein Schaden schneller abgewickelt wenn ihr euren Versicherungsmakler einschaltet und den Schaden dort einreichen und bearbeiten lasst. Ein Vertreter, das sagt der Name schon vertritt seine Gesellschaft, der Versicherungsmakler aber die Interessen seiner Kunden.

Gleich zum Anwalt zu gehen hat unter Umständen mehrere Nachteile: Die Kosten werden massiv erhöht. Die Regulierungszeiten steigen enorm an weil der schriftliche Teil viel Zeit raubt. Eine Rechtsschutzversicherung wird in Anspruch genommen und da kann dann ein Schaden entstehen der nicht nötig gewesen wäre.

Meines Erachtens sollte eine Forderung schriftlich, bestimmt und fachlich versiert vorgebracht werden, dann ist eine juristische Auseinandersetzung und eine künstliche Verlängerung der Regulierungszeiten eher unwahrscheinlich.

» Versicherungsmakler » Beiträge: 30 » Talkpoints: 16,67 »



@Versicherungsmakler: Wenn ich in einen nicht verschuldeten Unfall verwickelt bin, hilft mit ein "Versicherungsmakler" gar nichts. Schon gar nicht einer, der nichts mit der gegnerischen Versicherung zu tun hat. Denn die Abwicklung unterliegt eben der gegnerischen Versicherung allein. Und nur an die wären Ansprüche zu stellen.

Versicherungsmakler hat geschrieben:Gleich zum Anwalt zu gehen hat unter Umständen mehrere Nachteile

Das mit dem Anwalt ist dann in vieler Hinsicht Quatsch. Insbesondere dann, wenn es um die Wahrung der Rechte des Geschädigten geht. Denn die gegnerische Versicherung leistet nur, was gefordert wird und wird zu keinem Zeitpunkt das Opfer auf mögliche weiterreichende Rechte aufmerksam machen. Das wieder macht ein Anwalt, der hier wirklich ein maximales Interesse hat, den Klienten zu vertreten! Die Versicherung beschäftigt ein Heer von Anwälten, deren einzige Aufgabe es ist, die Versicherung vor "Schaden" zu bewahren. Dazu gehört im schlimmsten Fall auch, dass Anspruchsberechtigte hingehalten werden.

Deshalb allein ist es fast zwingend anzuraten, auch mit einem Anwalt zu kommen bzw. den damit zu beauftragen, die eigenen Forderungen zeitnah durchzusetzen. Was die Kosten angeht, ist es bei einem unverschuldeten Unfall sowieso so, dass die gegnerische Seite die Kosten übernimmt, was den Druck erhöht, die Angelegenheit schnell abzuschließen. Und die Regulierungszeit wird durch einen Anwalt eher beschleunigt. Denn schriftlich muss sowieso alles geregelt werden - mit oder ohne Anwalt. Nur das ein Anwalt sehr wohl auch auf Fristen hinweist, wohingegen eine Versicherung einen Fall auch liegen lässt, wenn es um das Begleichen geht.

Versicherungsmakler hat geschrieben:Meines Erachtens sollte eine Forderung schriftlich, bestimmt und fachlich versiert vorgebracht werden

Da gebe ich dir zu 100% Recht und finde, dass genau die Forderung unterstreicht, dass ein Anwalt einzuschalten ist. Ich z.B. weiß nicht auswendig und ohne nachzufragen, ob ich ein Recht auf einen Mietwagen habe, wie lange ich den Mietwagen in Anspruch nehmen kann und ob ich die Wagenklasse frei wählen kann. Ebenso habe ich keine Ahnung, ob ich statt eines Mietwagens auch das Geld einfordern kann. Als Laie würde ich lediglich der Werkstatt gestatten, deren Rechnung direkt mit der Versicherung abzuwickeln. Offensichtlich entsteht so nur mir als Unfallopfer ein Schaden - was mit Anwalt nicht passiert wäre.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wichtig ist das erste Wort im zweiten Absatz.meines Beitrages "Gleich". Selbstverständlich sollte jeder im Streitfall zum Anwalt gehen. Ob das aber bei jeder Forderung sofort nötig ist bezweifle ich und darauf bezieht sich mein Kommentar. Bei einem fremdverursachten Schaden ist natürlich mit einem Anwalt der Druck auf den Entschädiger höher und der Nutzen des Geschädigten unter Umständen höher.

» Versicherungsmakler » Beiträge: 30 » Talkpoints: 16,67 »


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