Welchem Versorgungsauftrag unterliegen Sparkassen?

vom 21.06.2012, 17:03 Uhr

Aus Interesse befasse ich mich momentan mit dem Thema Banken und Sparkassen genauer. Das hat auch den Hintergrund, dass ich plane, mein Finanzinstitut zu wechseln. Dies ist ja immer mit einigem Aufwand verbunden und deshalb soll der Wechsel auf jeden Fall sehr gut geplant sein. Was mich bei den Sparkassen noch etwas abschreckt ist, dass dort wie ich finde ziemlich hohe Gebühren fällig werden.

Da kann im Jahr schon einiges an Bankgebühren zusammen kommen. Wiederum sind Sparkassen immer sehr gut erreichbar, haben ein sehr dichtes Filialnetz und befinden sich stets in zentraler Lage. Im Zusammenhang mit Sparkassen habe ich auch von einem Versorgungsauftrag gelesen und darunter kann ich mir überhaupt nichts vorstellen. Welchem Versorgungsauftrag unterliegen denn Sparkassen und wer kann diesen mal etwas genauer definieren?

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Sparkassen gelten als öffentlich rechtliche Einrichtungen die zum Wohl der Kunden sein soll. Tatsächlich aber ist auch die Sparkasse nur eine Bank die in erster Linie für ihr eigenes Wohl zu sorgen hat.

Diese öffentlich rechtliche Einrichtung hat durchaus auch den einen oder anderen Vorteil: So kann jede andere Bank einem Kunden ein Girokonto bei negativer Schufa verweigern, die Sparkasse aber hat sich verpflichtet ein Konto zumindest auf Guthabenbasis anzubieten.

Was viele Menschen nicht wissen wollen ist, dass Banken grundsätzlich nur dafür da sind Gewinne zu machen und den Kunden zu erleichtern. Ein wahres Interesse am Kundenwohl wirst du dort suchen müssen.

» Versicherungsmakler » Beiträge: 30 » Talkpoints: 16,67 »


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