Bedarf der hauseigene Pool einer Baugenehmigung?
Familie A möchte sich einen Pool in den Garten bauen. Es soll ein Pool sein, der in den Boden eingelassen wird und richtig gemauert wird. Müsste sich Familie A dafür eine Baugenehmigung holen oder dürfte man einen hauseigenen Pool auch so bauen? Worauf kommt es an, ob man eine Baugenehmigung braucht? Kommt es auf die Größe an oder auf die Tiefe? Könnte einem der Bau eines Gartenpoos verwehrt werden?
Soweit ich weiß, muss man bei einem Pool keine Genehmigung haben, damit man diesen bauen kann. Baugenehmigungen benötigt man in der Regel nur für den Hausbau an sich und nicht wie beispielsweise einen Pool im Garten. Dieser stellt auch keine Anbau an das Haus dar, so dass das Gebäude an sich nicht verändert wird. Bei einer Veränderung des Hauses, welche beispielsweise durch einem Anbau an das Haus erfolgt, muss eine Genehmigung vorliegen. Wenn Familie A sich nicht sicher sein sollte, ob eine Genehmigung erforderlich ist, dann kann sich Familie A selbstverständlich auch an das Bauamt wenden und sich dort beraten lassen.
Ob eine Baugenehmigung benötigt wird hängt prinzipiell erstmal von der angestrebten Beckengröße ab. Es hat also durchaus etwas damit zu tun, wie groß und tief der Pool am Ende werden soll. Darüber ob das geplante Becken im Rahmen liegt kann dann am besten die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes Auskunft geben, da kann man ja schnell mal querlesen.
Dennoch würde ich in einem solchen Fall immer zusätzlich bei der Gemeinde nachfragen, denn es kann durchaus sein, dass auf dem jewiligen Grundstück Besonderheiten herrschen und man deshalb eben nicht ohne Genehmigung bauen darf. An dieser Stelle kann man mal solche Dinge wie generelle Bebauungspläne, Naturschutz und Denkmalschutz in den Raum werfen.
Sprich vollkommen auf der sicheren Seite ist man eben nur dann, wenn man sich in sämtliche Richtungen absichert. Und mal ehrlich, lieber einmal zuviel nachgefragt als einmal zu wenig. Sonst wird der tolle Pool im Zweifelsfall ganz schnell zum Alptraum. Oder aber man steigt im Zweifelsfall der Einfachheit halber auf eines der zahlreich angebotenen Fertigbecken um.
In diesem Fall sollte die Familie sich bei dem zuständigen Amt oder einem Architekten erkundigen. Denn, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt zum einen wirklich von der Größe des geplanten Bauwerks ab aber auch von den Vorschriften des Bundeslandes ab.
Aber auch die Lage des Grundstücks kann in einem solchen Fall entscheidend sein. Dazu muss dann nicht einmal eine Baugenehmigung erforderlich sein, es kann aber gut sein, dass bestimmte Vorschriften einzuhalten sind.
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