KfZ-Werkstatt - nicht abgesprochene Arbeiten bezahlen
Ich hatte vor einiger Zeit einmal eine etwas größere Reparatur an meinem Auto. Die Automarke und Werkstatt will ich jetzt nicht nennen. Es wurde vor der Reparatur geklärt, dass der Motorölwechsel fällig wäre und auch gleich der Filter gewechselt werden soll. Als ich jedoch das Auto abholen wollte, legte mir der KfZ-Meister die Rechnung vor, nach kurzer Überprüfung dieser, stellte ich fest, dass sie sogar die Zündkerzen gleich getauscht haben!
Er meinte, dass im Bordcomputer es angezeigt wurde, dass die Zündkerzen fällig wären und würde man diese nicht tauschen, könnte der Motor zerstört werden. Im Gefecht hab ich dann einfach den Mehrbetrag bezahlt.
Aber wie würdet ihr reagieren? Recht hatte er ja mit dem Wechsel.
Wenn sie nicht mehr gut waren und wirklich getauscht werden mussten, dann ist das soweit in Ordnung. Was anderes wäre das in meinen Augen gewesen, wenn er einfach Dinge ausgetauscht oder gemacht hätte, die nicht notwendig gewesen wären und die er einfach so beschlossen hat. Es käme grundsätzlich aber auch auf die Höhe des Mehrbetrags an, muss ich gestehen. Zündkerzen kosten sicherlich nicht die Welt, aber hätte man etwas sehr teures ohne meine Zustimmung getauscht, dann wäre ich davon definitiv nicht begeistert gewesen.
Ich gehe aber wirklich davon aus, dass man bei sehr preisintensiven Dingen vorher nachfragt und den Kunden auch anruft, damit er dann entscheiden kann, ob er das möchte oder nicht. Ich denke, dass man das bei Zündkerzen nicht ganz so eng sieht.
Das machen die Werkstätten schon mal sehr gerne, dass sie einfach Arbeiten am Fahrzeug machen, die eigentlich vom Kunde nicht in Auftrag gegeben wurden. Sowas habe ich und auch meine Eltern schon erlebt, als wir unsere Autos zur Vertragswerkstatt brachten.
Bei meinen Eltern sollte einfach eine Inspektion gemacht werden, mit den üblichen Dingen, wie Ölwechsel, den Staub- und Pollenfilter erneuern und eine kurze Durchsicht. Doch als sie ihren Wagen dann abgeholt haben und sich die Rechnung anschauten, wurde ihnen auch noch knappe 10 € in Rechnung gestellt, für das angebliche auffüllen des Wischwassers. Erstens wurde das aber nicht in Auftrag gegeben, denn auch dabei hätte die Werkstatt zuerst fragen müssen, und zweitens hatte mein Vater erst das Scheibenwischwasser aufgefüllt, sodass die knappen 10 € nicht gerechtfertigt waren. Natürlich hat er das auch gleich reklamiert, und musste nach kurzer Diskussion den Betrag dafür nicht zahlen.
Bei mir war es so, dass an meinem Wagen einfach die Wischerblätter vorne ausgetauscht wurden, da diese angeblich hinüber waren. Natürlich hatte ich das nicht in Auftrag gegeben, da sie noch einwandfrei ihren Dienst geleistet haben. man sagte mir, dass sie am schmieren waren. Doch das sah ich überhaupt nicht ein, und bestand darauf, dass mir wieder die alten Wischerblätter eingebaut werden, und ich den Betrag nicht zahlen werde. Denn die Wischerblätter waren nun wirklich noch in Ordnung, und waren recht teuer, wenn man sie direkt beim Händler kauft. Nach meiner Reklamation, habe ich die alten Wischerblätter wieder eingebaut bekommen und ich musste das natürlich auch nicht bezahlen.
Das dürfen die Werkstätten einfach nicht. Aber viele erhoffen sich dadurch einfach noch ein wenig Geld, indem sie solche Zusatzarbeiten verrichten. Nur habe ich das als Kunde nicht in Auftrag gegeben, dann kann mir sowas auch nicht in Rechnung gestellt werden. Ich würde mich davon nicht beeindrucken lassen, und würde immer auf eine Stornierung bestehen, wenn ich diese Reparatur einfach nicht haben möchte.
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