Autos, die nur an Gewerbetreibende verkauft werden

vom 02.08.2012, 18:18 Uhr

Ich war einmal auf der Suche nach einem Auto, es sollte ein günstiger Gebrauchter sein. Beim Umschauen bei einem Händler ist mir dann ein Angebot aufgefallen, was mir im Grunde schon sehr zusagte. Das Auto sah für sein Alter und seine Kilometer noch recht gut aus und auch die Beschreibung sagte mir insgesamt sehr zu. Doch dabei war dann vermerkt, dass dieser Wagen ausschließlich an Gewerbetreibende zu verkaufen sei.

Diese Zusätze habe ich gerade bei relativ günstigen und gebrauchten Wagen schon sehr oft gelesen. Allerdings ist mir nicht wirklich bekannt, aus welchen Gründen solche alten gebrauchten Autos an ausschließlich Gewerbetreibende zu veräußern sei. Was hat denn ein Gewerbe mit dem Erwerb eines Gebrauchtwagens zu tun und was verspricht sich der Händler davon?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Beim Verkauf an Gewerbetreibende oder beim Export verliert der Käufer den Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer. Dieser muss also nicht für eventuelle Defekte aufkommen die auftreten können. Es wird also gekauft wie besehen.

Von daher kannst du auch als Privatperson so ein Auto erwerben, es ist allerdings Bestandteil des Kaufvertrags, dass du versicherst gewerblich tätig zu sein. So vergibst du dann deinen Gewährleistungsanspruch und der Händler kann das Auto dann günstig abtreten.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Nachdem Autogebrauchtwagenhändler immer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens auch eine Gewährleistung anbieten müssen, ist der Handel mit eher "günstigen" und damit auch alten/anfälligen Autos praktisch zusammengebrochen. Kaum ein Händler kann auf dem Markt für wirklich alte Gebrauchtwagen in der 1000 oder 2000 Euro Klasse noch so viel Gewinn einfahren, dass in seiner Mischkalkulation auch der Gewährleistungsfall sinnvoll abgefangen wird. Daher nutzen die Händler natürlich jede Lücke im Gesetz. Wenn nämlich trotzdem solche alten Wagen verkauft werden sollen, dann eben nur an Gewerbetreibende. Denn hier darf der Händler die Gewährleistung ausschließen! Im Grunde ist das so wie "früher", zu den Zeiten, zu denen sich die Gebrauchtwagenhändler den schlechten Ruf erworben haben. Sie verkaufen praktisch auch "Schrottkarren", und müssen später - sofern die Fahrzeuge vom Hof fahren können - nicht mehr dafür gerade stehen.

Ich selbst sehe das schon ein wenig mit gemischten Gefühlen. Wer sich ein 2000 Euro Auto kaufen will, kann das eigentlich bei keinem Händler mehr machen. Es bleibt einem der Privatkauf oder aber der Weg, dem Händler zu versichern, gewerblich zu handeln. Der muss die Angabe nicht prüfen (kann er auch nicht). Dafür braucht er sich auch nicht mehr um die Gewährleistung zu kümmern und muss den Posten auch nicht auf den Preis aufschlagen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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