Haus soll zwangsversteigert werden - Vorher noch verkaufen?
A´s Haus soll zwangsversteigert werden. Nun kommt ein Bekannter von A und meint, dass er das ja nicht gewusst hat und wenn er es gewusst hätte, hätte er A das Haus abgekauft. Damit würde bestimmt mehr Geld in die Kasse kommen als A durch eine Zwangsversteigerung bekommen würde. Der Bekannte von A, nennen wir ihn B, will das Haus unbedingt haben, will aber nicht mitbieten. Er würde das Haus sofort kaufen. Der Versteigerungstermin steht aber schon fest.
Kann B mit der Bank reden und der Bank quasi das Haus abkaufen oder muss er wirklich mitbieten? Kann man sich dadurch die Zwangsversteigerung sparen oder muss die Zwangsversteigerung stattfinden?
Soweit mir das bekannt ist, kann das Haus vorher auch verkauft werden. Zumindest kenne ich einige Zwangsversteigerungen von Eigentumswohnungen, wo man vorher jedes Mal versucht hat noch einen Verkäufer zu finden. Vor allem, wenn man damit den realen Verkehrswert erzielen kann, was bei einer Zwangsversteigerung schon ein Risiko bedeutet.
Vor allem, wenn beim ersten Termin keine Interessenten das Mindestgebot abgeben. Immerhin wird dann für A der Schuldenberg bis zum zweiten Termin noch höher, weil ja weiterhin Zinsen berechnet werden. Daher sollte er dringend bei der Bank vorsprechen, denn diese werden den Weg des normalen Verkaufs auf jeden Fall begrüßen.
Durch die Zwangsversteigerung entstehen bei jedem Termin noch Kosten. Wenn dann obendrein für die Bank nur ein Gebot von 70 Prozent des Verkehrswertes beim ersten Termin herausspringt sind davon manchmal nicht mal die laufenden Kredite getilgt. Wenn A allerdings schon einen großen Teil des Kredites abbezahlt haben sollte ist die Bank möglicherweise nicht mehr so enorm interessiert daran, das Haus im Vorfeld zu verkaufen. Aber auch ich habe in diversen Büchern über den Kauf gebrauchter Häuser gelesen, dass man sich mit der Bank einigen kann, auch wenn bereits eine Versteigerung terminiert wurde.
Vorweg will ich kurz zusammenfassen, was sich hier der B im Verhältnis zum Haus des A gedacht hat: es will das Haus unbedingt haben, macht aber dann doch die Bedingung, nicht bei einer Zwangsversteigerung mit bieten zu wollen. So "unbedingt" kann der Wunsch, das Haus zu kaufen, also nicht sein. Dann ist es wohl so, dass in der Region zu erwarten ist, dass durch die Zwangsversteigerung weniger erlöst wird (also der Käufer über die Zwangsversteigerung weniger zahlen muss, als beim regulären Verkauf), als eigentlich möglich. Dann ist es von B wirklich nicht klug (ich schreibe mal nicht "unheimlich dämlich"), sich gegen die Zwangsversteigerung zu entscheiden. Zumal hier ja auch noch die Notarkosten entfallen würden und B hier noch mal Geld sparen könnte. Sowohl wenn es dem B nur um das Haus gehen würde aber auch wenn es darum geht, dem A zu helfen, ist es in jedem Fall besser, den günstigeren Preis zu nehmen und dann gerne die Ersparnis zur Hilfe aufwenden.
Natürlich kann auch bei angesetzter Zwangsversteigerung beim Amtsgericht die Liste der Gläubiger (es muss nicht nur einer sein, meistens aber ist der Hauptgläubiger hier der, der die Zwangsmaßnahme herbeiführt) einsehen und den Kontakt suchen. Dann besteht sehr wohl die Möglichkeit auf eine einvernehmliche Lösung ohne Zwangsversteigerung und der Termin wird einfach - auch kurzfristig - abgesagt. Allerdings kommt es eben hier auf die Interessen der Gläubiger an - denn denen "gehört" zumindest die Forderung.
Ich kenne es übrigens so, dass regelmäßig (gerade in Ballungsgebieten) die Zwangsversteigerungen signifikant mehr einbringen, als der Verkehrswert einem glauben machen. Denn hier bieten ja nicht nur interessierte Privatpersonen die ein Haus zur Eigennutzung suchen, sondern auch Makler und Bauträger sowie schlicht und ergreifend "Spekulanten", die Geld zunächst in Grundstücken parken wollen. Und die aktuelle Niedrigzinsphase tut ihr übriges dazu, dass es einfach überdurchschnittlich viele Interessenten geben dürfte. (Außer eben auf dem flachen Land weit weg von jeder Zivilisation.)
derpunkt hat geschrieben:Sowohl wenn es dem B nur um das Haus gehen würde aber auch wenn es darum geht, dem A zu helfen, ist es in jedem Fall besser, den günstigeren Preis zu nehmen und dann gerne die Ersparnis zur Hilfe aufwenden.
So weit ich weiß ist das so, dass die Banken keinen Profit aus der Zwangsversteigerung schlagen dürfen. Aber da sollte man noch mal jemanden vom Fach fragen. Mal ein fiktives Rechenbeispiel: Wenn Herr X für sein Häuschen der Bank noch einhunderttausend Euro schuldet und den Rest schon abgezahlt hat, dann dürfte die Bank meines Wissens auch keine zweihunderttausend Euro behalten wenn die bei einer Zwangsversteigerung erzielt wurden. Die Bank darf sich dann nur die einhunderttausend nehmen und möglicherweise noch einen gewissen Betrag um entstandene Kosten zu decken. Ich würde mich da genau mal informieren. Nicht dass man sich wegen so einem Insiderhandel noch strafbar macht ohne dass es nötig gewesen wäre, weil der Überschuss möglicherweise doch A auch bei einer Versteigerung zu Gute gekommen wäre.
Das einzige, was man A auf jeden Fall erspart, wenn man vor dem Versteigerung das Haus kauft, das ist das blöde Gefühl, dass man so tief ins Unglück geraten ist, dass man sogar sein Heim versteigern musste. Das muss wohl ziemlich deprimierend sein. Es fühlt sich bestimmt besser, wenn man nur sagen muss, dass man das Haus in der Not verkaufen musste. Das kann mit unter auch schon eine gute Tat unter Bekannten sein, wenn man dadurch das Gesicht wahren kann.
@trüffelsucher: Was hat eine Zwangsversteigerung mit Profit zu tun bei der Bank? Selbst wenn eine solche Immobilie für wesentlich mehr Geld versteigert werden sollte, als sie Wert ist, verdient die Bank daran nichts. Denn sie bekommt nur das Geld, was der Schuldner noch offen hat. Alles darüber hinaus geht eben an den bisherigen Eigentümer.
@Punktedieb: Das sehe ich ja auch so. Ich beziehe mich mit der Darstellung auf das, was derpunkt gesagt hat, dass er an Stelle von As Bekannten lieber einen billigen Preis auf der Zwangsversteigerung zahlen würde und den Rest seines Budgets direkt an A zahlen wurde um ihm oder ihr zu helfen. Ich wollte eben damit schreiben, dass die Bank keinen Profit aus der Versteigerung schlagen kann, weshalb sowieso der Überschuss aus der Versteigerung an A gehen würde, so wie du das ja auch sagst. Nur derpunkt schien das eben anders zu sehen.
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