Vaterschaftstest bei Nicht- Deutscher Mutter
Frau A. ist keine deutsche Staatsbürgerin, lebte aber im letzten Jahr in Deutschland. Nun ist sie von Herrn B. schwanger. Herr B. freut sich an sich auf den Nachwuchs, nun hat aber die Kindsmutter mitgeteilt, sie wird noch während der Schwangerschaft in ihr Heimatland zurückkehren. Sie sagt, sie wird keine Forderungen an den Kindsvater stellen, möchte aber auch keine Vaterschaftsanerkennung, wie sie in Deutschland üblich ist.
Herr B. möchte gerne zu seinem Kind stehen. Ihm wurde nun geraten, auf einen Vaterschaftstest während der Schwangerschaft zu drängen. Wenn die Kindsmutter erst mal in ihrem Heimatland ist, sind ihm ja alle Hände gebunden und er wird sein Kind nie sehen. Was kann Herr B. unternehmen?
Pech für Herrn B. Keiner kann Frau A dazu zwingen während der Schwangerschaft einen Test zu machen und das Kind dabei zu gefährden. Und wenn Frau A meint wieder in ihre Heimat zu gehen, dann bleibt Herrn B nichts übrig als abzuwarten, bis das Kind ihn irgendwann sehen will. Das ist das gleiche als wenn Frau A die Schwangerschaft abbrechen will. Da hat Herr B auch nicht mitzubestimmen. Der Bauch gehört Frau A und damit kann sie machen was sie will und muss sich nicht während der Schwangerschaft einer so risikoreichen Untersuchung unterziehen. Damit gefährdet Herr B das Leben seines Kindes. Herr B kann nichts unternehmen.
Herr B. hat hier leider keine Möglichkeit einen Test zu erzwingen. In der Schwangerschaft geht so ein Test meiner Meinung nach mal gar nicht, es gefährdet das Kind und kann nicht vom Vater bestimmt werden. Wenn die Mutter ins Ausland abhaut und keinen Vater eintragen lässt, wird er sein Kind auch später nicht sehen können. Das ist sicher keine leichte Situation, aber es wird keine Möglichkeit auf das Kind geben, da die Rechtslage für den Vater in so einem Fall einfach nicht gut aussieht.
Eine schwangere Frau hat nicht die Pflicht, einen Test irgendeiner Art machen zu lassen. Solange das Kind im Bauch der Frau ist, hat er keinerlei Rechte, und das ist auch gut so. Als Frau sollte man über seinen Körper bestimmen können und während der Schwangerschaft ist das Kind so fest mit der Frau verbunden, dass es ein Teil von ihr ist.
Hier kann Herr B rein gar nichts tun, außer vielleicht in Zukunft bei entsprechenden Kontakten unabhängig von der Nationalität genauer zu prüfen, wie weit man sich auf andere einlässt. Wenn es Herr B tatsächlich um das Kind geht, wird sich Herr B eben an die Gesetze des Heimatlandes von A halten und die dort dann üblichen Prozeduren durchwandern. Dazu sollte Herr B nach Möglichkeit gleich nach der Geburt Kontakt zu einem Anwalt (im Heimatland der A) suchen und mit diesem die folgenden Schritte besprechen. Allerdings muss B sich hier vorher überlegen, welches Ziel hier zu verfolgen ist. Es wird definitiv nicht möglich sein, sich das Kind einfach anzueignen. Ein "Besuchsrecht" zu erzwingen, wenn klar ist, dass ein Besuch sowieso nur alle paar Jahre möglich sein wird, wäre zum Beispiel den Aufwand schlicht nicht wert. B muss also für sich klären, was B von A erwartet und was B für sich erhofft.
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