Unterliegt jede Selbstständigkeit einem Gewerbe?

vom 02.08.2012, 12:39 Uhr

In anderen Threads wurde ja davon gesprochen, dass man bei Selbstständigkeit ein Gewerbe anmelden muss beziehungsweise einen Gewerbeschein bei der Gemeinde beantragen muss. Was mich in dem Zusammenhang nun wirklich interessiert, ist die Frage, ob wirklich jede Selbstständigkeit einem Gewerbe unterliegt oder ob es auch Ausnahmen gibt? Ich kann beispielsweise von meiner Tätigkeit als Tagespflegeperson, die ich damals hatte, nur reden und dort war es so, dass ich eben kein Gewerbe hätte anmelden müssen. Meine diesbezüglich erhaltenen Unterlagen habe ich ja mehrfach überprüft und mich auch beim Jugendamt erkundigt. Wie es aber heute in dem Bereich ist, weiß ich leider nicht.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ein Selbstständiger braucht nicht gleich einen Gewerbeschein. Ein Gewerbeschein wird erst benötigt, wenn die jährlichen Einnahmen über eine bestimmte Summe hinausgehen. Doch bietet ein Gewerbeschein Vorteile. Zum Beispiel kannst man die Mehrwertsteuer, auf für den Betrieb erworbene Gegenstände und Leistungen, absetzen lassen. Dies setzt natürlich eine Buchführung voraus.

» Hans-Jürgen76 » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,44 »


@Hans-Jürgen76: Kannst du dafür eine Quelle nennen? Ich verdiene mit meiner Selbstständigkeit nicht viel und ich habe beim Gewerbeamt gefragt, ab wann man einen Gewerbeschein braucht und dort wurde mir gesagt, dass man, sobald man eine gewerbliche Tätigkeit ausübst um damit Geld zu verdienen und nicht angestellt bist, musst du einen Gewerbeschein haben.

Jeder Angestellte und wenn er nur auf 400 Euro Basis arbeitet muss angemeldet sein. Wenn man also arbeitet und nicht angestellt ist und dennoch Geld verdient, muss man ein Gewerbe anmelden. So wurde es mir jedenfalls gesagt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



@Hans-Jürgen76: Mir scheint eine Verwechslung zum Nebenerwerb vorzuliegen. Mit einem Nebenerwerb, darf man bis zu einem Höchstsatz dazu verdienen, ohne das man das versteuern muss. Ist dieser Höchstsatz überschritten, muss man das versteuern. Dann ist zu überlegen, ob es Sinn macht ein Gewerbe anzumelden um Kosten geltend zu machen.

Nach meinem Wissen braucht man für jede Selbstständigkeit einen Gewerbeschein, auch wenn man nur von zu Hause aus arbeitet. Man muss dann auf dem Antrag ankreuzen ob es ein Haupt-oder Nebengewerbe oder eine Freiberuflichkeit sein soll. Der Gewerbeschein ist auch als Genehmigung anzusehen, dass man die Selbstständigkeit ausführen darf. Die Daten werden dann auch an das Finanzamt weitergeleitet,wo man dann eine Steuernummer bekommt, über die man dann abrechnen kann.

Wenn man also keinen Gewerbeschein hat, dann könnte das auf eine schwarze Selbstständigkeit hinauslaufen, die untersagt ist.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Nicht jede Selbständigkeit braucht einen Gewerbeschein. Denn es gibt ja auch Leute, welche freiberuflich arbeiten. Sie sind nicht angestellt, müssen ihre Einnahmen so abrechnen, wie jemand mit Gewerbeschein, aber brauchen eben Diesen nicht beantragen. Darunter fallen unter anderem Journalisten oder auch Musiker.

Was den Nebenerwerb angeht, so hängt dieser nicht von der Höhe der Einnahmen ab, ob man einen Gewerbeschein benötigt. Es ist allein von der Branche abhängig und ob man ansonsten einem Hauptberuf nachgeht, ob man ein Nebengewerbe oder Hauptgewerbe anmelden muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich kann die Ausführungen von Punktedieb nur bestätigen und habe mich diesbezüglich auch erst kürzlich schlau gemacht. Die so genannten Katalogberufe, die aber wohl nicht in aller Ausführlichkeit aufgeführt sind, werden als Freie Berufe bezeichnet, die man auch ohne einen Gewerbeschein ausüben kann. Allerdings ist ein Freiberufler umsatzsteuerpflichtig, was wiederum für einen Kleinunternehmer, der aber eine Gewerbeanmeldung benötigt, wiederum nicht gilt. Ich habe außerdem während meiner Recherche zu diesem Thema gelesen, dass die Beurteilung dessen, ob man eine freiberufliche Tätigkeit ausübt und damit keinen Gewerbeschein benötigt, vom Finanzamt beurteilt werden sollte, um sicher zu gehen, dass man auch wirklich richtig agiert. Im Zweifelsfalle sollte man also lieber noch einmal eben dort nachfragen.

Nähere Informationen zu diesem Thema sind übrigens auch schon bei Wikipedia im Artikel Freier Beruf zu finden, aber auch erfolg-als-freiberufler.de fand ich recht hilfreich. Die gängigsten Fragen sollten jedenfalls über beide Webseiten recht einfach zu beantworten sein, zumal hier auch der Unterschied zur Kleinunternehmerregelung beleuchtet wird.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Allerdings ist ein Freiberufler umsatzsteuerpflichtig, was wiederum für einen Kleinunternehmer, der aber eine Gewerbeanmeldung benötigt, wiederum nicht gilt.


Das stimmt nicht. Ich bin als Freiberufler selbstständig (nebenberuflich selbstständig) und ich muss – genauso wie Gewerbetreibende – keine Umsatzsteuer zahlen, außer wenn ich irgendwann über 17.000 EUR im Jahr einnehmen würde, was derzeit nicht der Fall ist. Die Regelungen zum Kleinunternehmer sind unabhängig davon ob man Gewerbetreibender oder Freiberufler ist.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es hängt von deiner Tätigkeit ab, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht. Als freiberuflicher Dozent oder Nachhilfelehrer musst du zum Beispiel kein Gewerbe anmelden. Man kann grob sagen, dass ein Gewerbetreibender eher mit Waren handelt und ein Freiberufler mit geistigen Dienstleistungen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 02.08.2012, 22:00, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

@ Zitronengras: Seltsam, auf beiden von mir verlinkten Seiten steht deutlich, dass Freiberufler umsatzsteuerpflichtig sind und ich konnte bisher außerdem nur recherchieren, dass ein Freiberufler nicht gleichzeitig ein Kleinunternehmer sein kann, denn das hätte mir aufgrund der Einkommensgrenze auch durchaus eingeleuchtet.

Wikipedia schreibt dazu:

Ausübende der klassischen freien Berufe, auch Katalogberufe genannt, sind nicht gewerbesteuerpflichtig, da sie keine Unternehmer iSv. § 5 Abs. 1 S. 1 GewStG sind. Sie sind aber umsatzsteuerpflichtig und einkommensteuerpflichtig.


Kleinunternehmer sind aufgrund der für sie geltenden Regelung nicht umsatzsteuerpflichtig, aber auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, weil sie die Einkommensgrenze von 17.500 Euro jährlich nicht überschreiten, das ist klar. Aber welcher Quelle ist zu entnehmen, dass ein Freiberufler gleichzeitig ein Kleinunternehmer sein kann?

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich kann mir nicht vorstellen, dass Freiberufler keine Steuern bezahlen müssen. Dann würde ja jeder diesen Status wählen um Steuern zu sparen. Nach meinem Wissen muss man als Freiberufler nur einmal im Jahr einen Abschluss beim Finanzamt geltend machen und bekommt dann etwas zurück oder man muss etwas nachzahlen. Gewerbetreibende müssen jeden Monat abrechnen.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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