Verkäufer will Transaktionsabbruch, obwohl alles glatt lief

vom 02.08.2012, 18:17 Uhr

Frau A. hat bei Herrn B. über Ebay was ersteigert. Die Ware wurde bezahlt und auch geliefert. Kurz nach dem Frau A. die Ware erhielt, bat sie der Verkäufer B. via Ebaymail, die Transaktion zu bewerten. Das tat Frau A. dann zwar nicht sofort, aber noch am selben Tag.

Nachts hat der Verkäufer dann einen Fall eröffnet. Als Grund gab der Verkäufer an, er will einen Transaktionsabbruch. Die Käuferin A. solle die Transaktion doch bitte abbrechen. Die Ware könnte sie behalten und Verkäufer B. würde ihr auch eine positive Bewertung geben. Wenn die Transaktion abgebrochen wird, würde er als Verkäufer die Verkaufsprovision wieder bekommen.

Kann man nach einer Bewertung überhaupt noch einen Fall eröffnen? Und ist das Verhalten nicht ziemlich dreist? Wie würdet ihr euch an Stelle von Frau A. verhalten?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Da Frau A ja Kenntnis davon hat, wie der Verkäufer den Transaktionsabbruch handhaben will, würde ich die Email des Verkäufers B. an den Kundenservice von ebay weiter leiten und die Fachabteilung um eine Einschätzung bitten, ob das so rechtens ist. Zumindest früher gab es da meines Wissens eine Abteilung die sich um Betrugsverdacht kümmerte.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde die Aussage, dass Frau A die Ware behalten darf wohl per Email gesendet? Wenn ich als Mitwisser in so einem Fall nichts ebay melden würde hätte ich Bedenken, dass man wissentlich eine Straftat unterstützt (ebay um die Verkaufsprovision betrügen) und sich dadurch auch schuldig oder strafbar macht.

Wenn Frau A das bei ebay öffentlich macht, würden ebay vermutlich auch eine schlechte Bewertung entfernen, die der Verkäufer möglicherweise im Nachhinein in Frau As Profil setzen könnte. In jedem Fall würde ich an Stelle von Frau A ebay schon darauf ansprechen bevor das passiert ist.

Ich bin schon eine Weile nicht mehr auf ebay so richtig aktiv. Damals gab es allerdings eine Liste, warum man Transaktionen abbrechen darf. Ein Grund war, wenn zum Beispiel die Ware unerwartet kaputt gegangen ist und deshalb unverkäuflich geworden ist. Suche einfach mal die Hilfeseiten durch, da wird es auch heute noch Informationen geben, welche zulässigen Möglichkeiten ebay heute noch bietet, Transaktionen abzubrechen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Muss die Ware denn trotzdem normal bezahlt werden oder wird die Ware dadurch billiger, weil der Verkäufer keine Verkaufsprovision an ebay zahlen muss? Und denkst Du, dass der Verkäufer das immer so macht, um die Verkaufsprovision zu sparen? Ich weiß nicht, wie hoch die Verkaufsprovision bei ebay ist, aber ein Bekannter von mir hat vor einiger Zeit verschiedene Sachen über ebay verkauft und konnte dann aber die Provision nicht bezahlen, weil er das Geld schon ausgegeben hatte und musste daher sein ebay-Konto sperren.

Ich kann mir daher schon vorstellen, dass der ein oder andere diese Provision als sehr lästig ansieht und Wege sucht, diese zu umgehen. Das mag moralisch fragwürdig sein, keine Frage. Ein Verkäufer, der dort viel verkauft und damit entsprechend verdient, der hat das nicht nötig. Denn es ist ja auch irgendwie peinlich, um sowas zu bitten. Vielleicht ist es bei ihm finanziell knapp und er kann es sich nicht leisten, den Anteil an ebay zu bezahlen. Ich würde ihm wohl seinen Wunsch erfüllen, denn davon habe ich ja keinen Nachteil.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich würde das auf keinen Fall machen. Meiner Meinung nach will sich der Verkäufer um die Provision drücken und das kann schon mal auffliegen und dann sitzt du auch in der Patsche. Du solltest diese Mail an den eBay Kundenservice weiterleiten, sodass er dort seine Strafe dafür bekommt. Es tut ja eBay nicht gut, wenn kein Verkäufer mehr die Provision zahlt, auch wenn diese für private Verkäufe sicherlich manchmal zu hoch ist. Der Verkäufer hätte ja auch die zahlreichen Angebote nutzen können, seine Ware kostenlos anzubieten.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Durchaus ist es möglich nach abgegebener Bewertung einen Fall zu eröffnen. Schließlich kann das Produkt auch noch defekt werden. Allein die Abgabe einer Bewertung bedeutet schließlich nicht, dass das Produkt auch noch funktioniert. Viele Mängel werden erst später erkannt.

Hinzu kommt auch, dass eine Bewertung nicht das Fernabsatzgesetz aushebeln kann. Das "Fallsystem" von ebay ist lediglich als Unterstützung zu betrachten, welches den Vertragsparteien hilft, den Kauf einfacher abzuwickeln.

» biggestdropbox » Beiträge: 7 » Talkpoints: 0,00 »


@trüffelsucher: Da Frau A der Käufer ist, kann Herr B als Verkäufer gar nicht schlecht bewerten. Da geht nur eine positive Bewertung oder man bewertet gar nicht. Allerdings sollte eben Frau A das ganze an Ebay melden. Denn es handelt sich hier doch um Betrug, da Herr B Gelder zurück bekommen will, obwohl er die Leistung komplett nutzen konnte.

Wie dann Ebay mit Herrn B verfährt, ist dann deren Sache und muss Frau A nicht mehr kümmern. Je nach Verkaufspreis kann es sich da schon um einige Euro handeln, welche Herr B da sparen will.

@Zitronengras: Die Verkaufsprovision bei Ebay liegt bei 9 Prozent vom Verkaufspreis. Wenn dein Bekannter das dann einfach so vergisst, dass diese Gebühren dann auch bezahlt werden müssen, ist das schon traurig. Zumal zwischen Rechnungslegung und Lastschrift sowieso noch einige Tage vergehen, so dass man sein Konto entsprechend füllen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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