polizeiliches Führungszeugnis, wann wird was eingetragen?
Vor ein paar Tagen ist im Bekanntenkreis eine Diskussion aufgekommen und es wurde die Frage gestellt, ob ein Eintrag aus einem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht wird, wenn sich herausstellt, das man unschuldig ist. Dabei wurde davon ausgegangen, dass eine Straftat schon ins Führungszeugnis kommt, wenn jemand in Untersuchungshaft sitzen würde.
Angenommen man stand unter Mordverdacht, jedoch wurde erwiesen, dass man nicht der Mörder war, würde dies dann in das Zeugnis eingetragen bzw. bei einer vorgegangenen Eintragung ausgetragen oder nicht? Und wie wäre es hier, wenn man wegen Mord (oder anderem) angeklagt würde und freigesprochen wird, sprich im Auge des Gesetzes unschuldig ist? Wird dann der Eintrag entfernt oder nicht, da dieser immerhin eine ganze Karriere kosten könnte?
Wenn man aus Mangel an Beweisen frei gesprochen wird, ist das dann irgendwo noch eingetragen? Die Frage kam auf, weil irgendjemand in der Runde erzählte, dass ein früherer Bekannte der mittlerweile 30 Jahre alt ist und wegen Körperverletzung angeklagt wurde im Gericht auch vorgelesen bekam, warum er schon mal vor Gericht stand. Das war nämlich vor 10 Jahren und er war unschuldig. Er wurde damals frei gesprochen und dennoch wurde es in dieser Verhandlung wieder aufgewärmt.
Wie sieht es also mit dem Führungszeugnis aus? Werden solche gerichtlichen Einträge da gelöscht oder was wird überhaupt dort eingetragen?
Ich hatte schon das ein oder andere Mal kleine Konflikte mit dem Gesetz und kann da aus eigener Erfahrung sprechen, was die Einträge im Führungszeugnis angeht. Man bekommt nicht sofort einen Eintrag im Führungszeugnis, nur wenn man angeklagt wird. Wenn man freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wird (obwohl man erwiesenermaßen schuldig ist), gibt es ebenfalls keinen Eintrag. Man bekommt einen Eintrag erst, wenn man schuldig gesprochen wurde und eine Strafe folgt. Das erscheint mir jedenfalls logisch, denn ich bin schon mal schuldig gesprochen worden, es gab aber trotzdem keine Konsequenzen für mich (Geldstrafe, Sozialstunden oder Ähnliches) und auch keinen Eintrag im Führungszeugnis. Kleinigkeiten werden aber ohnehin nach ein, zwei Jahren aus dem Führungszeugnis gestrichen.
Falls man ins Gefängnis kommt, Sozialstunden leisten muss oder sowas, sich aber anschließend rausstellt, dass man unschuldig ist, gehe ich mal stark davon aus, dass der Eintrag im Führungszeugnis wieder rausgenommen wird. Alles andere wäre ja wohl mehr als unfair.
Ich denke, dass nur etwas im Führungszeugnis steht, wenn es zu einer Verurteilung kommt. Freispruch wegen Beweismangel ist keine Verurteilung. Wenn deinem Bekannten vor Gericht vorgelesen bekam, dass vor 10 Jahren auch schon mal etwas vorgefallen ist, dann haben das die Ermittlungsbehörden nicht aus dem Führungszeugnis, sondern aus den Akten der Staatsanwaltschaft.
Angenommen „Mensch A“ wird angezeigt. Dann wird durch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Stellt man das straflos ein, wird der Fall zu den Akten gelegt. Diese Akten der Staatsanwaltschaft sind dann immer wieder einsehbar. Wenn viele Jahre später eine neuer Vorwurf gegen „Mensch A“ vorliegt, dann schauen die Ermittlungsbehörden eben, ob er schön mal auffällig war. Dann findet man die Akte und schaut nach, was damals passiert ist.
Ob das gut oder schlecht für den Täter ist, ist eine Betrachtungsfrage. Für mich war es mal gut. Ich wurde einmal angezeigt und es wurde ein Verfahren eröffnet. Die Ermittlungen haben nichts ergeben und so wurde das Verfahren aus „Beweismangel“ eingestellt. Dann bekam ich aber wieder eine Anzeige wegen des gleichen Themas. Das wurden die alten Akten wieder raus geholt und nochmal studiert. Ich habe mich darüber enorm aufgeregt. Es war aber gut für mich, denn daraus resultierte, dass man in eine andere Richtung ermittelt hat und den echten Täter gefunden hat.
So weit ich weiß gibt es da mehrere Register. Das polizeiliche Führungszeugnis ist davon das öffentlichste und da kommt wohl wirklich nur rein, wenn man zu irgendwas verurteilt wurde. Meines Wissens gibt es da auch eine Bagatellgrenze. Wenn man dem Nachbarn in der Wut einen Farbbeutel aufs Haus geworfen hat, wird das meines Wissens nicht eingetragen. Erst ab einer bestimmten Höhe an Tagessätzen die man als Strafe zahlen muss oder ab einer Haftstrafe.
Dann gibt es noch ein Register, das man im Polizeicomputer abrufen kann. Das steht dann alles haarklein drin, wozu man mal verklagt worden war, auch wenn man schließlich frei gesprochen wurde. Daher werden die Richter bei dem Bekannten das wohl auch gewusst haben. Darauf haben meines Wissens aber nur Behörden Zugriff und nicht etwa ein neugieriger Chef. Wenn die Taten verjährt sind, werden sie meines Wissens woanders abgespeichert und archiviert. Ich weiß aber gerade nicht, wie diese ganzen Speicher heißen.
Wenn festgestellt wurde, dass der Angeklagte unschuldig war, wird der Vorfall nicht in das Polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Jedoch wird er bei der Polizei vermerkt, dies steht aber in keiner normalen Akte. Wenn erneut eine Anklage vorliegt kann es sein das die alte Sache wieder aufgerollt wird um durch die eventuelle Ähnlichkeit der Fälle festzustellen ob der Schuldvorwurf gerechtfertigt ist auch wenn im alten Verfahren nichts bewiesen werden konnte.
Ein Bekannter meines Sohnes, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hatte wurde wegen Beleidigung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Er musste Sozialstunden leisten, aber hat keinen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis bekommen, jedoch wurde ihm gesagt, dass bei seinem nächsten Vergehen ein solcher Eintrag entstehen würde, durch den es schwer werden könnte einen Arbeitsplatz zu bekommen.
Wenn eine Straftat in das Führungszeugnis eingetragen wird, erhält man eine mündliche oder schriftliche Benachrichtigung darüber, was für wie lange im Zeugnis vermerkt wird. Oftmals wollen Arbeitgeber eine Kopie des Führungszeugnisses sehen, um zu entscheiden, ob Sie Jemanden einstellen wollen.
Kleinere Delikte in jungen Jahren werden sehr selten in das Führungszeugnis eingetragen. Einträge erfolgen normalerweise bei schweren Straftaten oder bei wiederholtem auffallen. Bestehende Einträge werden je nach schwere des Vergehens nach 3, 5 oder 10 Jahren aus dem Führungszeugnis gelöscht und nur noch bei der Polizei vermerkt falls erneut Straftaten begangen werden.
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