Freistellung bei Tod eines nahen Verwandten?
Als der Opa von A verstorben ist, bekam diese einen Tag frei. Diesen Tag bekam sie auch bezahlt. Nun ist die Oma von A verstorben und A arbeitet bei einem anderen Unternehmen. Der Chef meinte, dass sie für die Beerdigung der Oma keinen bezahlten Sonderurlaubstag bekommt und sie Urlaub nehmen müsste.
Ist eine Freistellung bei Tod eines nahen Verwandten gesetzlich geregelt oder steht es dem Arbeitgeber frei einen Sonderurlaubstag zu geben? Was wäre, wenn der Arbeitgeber den Urlaub nicht genehmigen würde? Kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer verwehren zu einer Beerdigung zu gehen? Was wäre, wenn ein Elternteil sterben würde, wäre dann ein Sonderurlaubtstag fällig? Sollte A nun keinen Urlaub mehr übrig haben, wenn ein naher Verwandter stirbt, wie wäre dann die Regelung?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 616) hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Sonderurlaub zu bekommen, wenn er aus bestimmten Gründen nicht zur Arbeit erscheinen kann. Der Tod eines nahen Verwandten gehört da dazu. Diesen Sonderurlaub bekommt man mit der Fortzahlung von Geld. Welche Verwandten das aber im Einzelnen betrifft, konnte ich leider nicht finden.
Wie lange man freibekommt, hängt maßgeblich von der Beschäftigungsdauer ab, arbeitet man schon länger im Betrieb bekommt man einen längeren Sonderurlaub, als ein Arbeitnehmer der erst kurz dabei ist. Warum das so ist, weiß ich aber auch nicht. Für eine Trauerfeier muss er nun also auf jeden Fall freigeben, selbst wenn keine Urlaubstage mehr übrig sind.
Im Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist diese Art des Sonderurlaubes geregelt. A steht also Sonderurlaub zu, da man diesen bei engen Verwandten gewährt. Dazu gehören neben Eltern, Geschwistern und Kindern eben auch die Großeltern. Der Arbeitgeber kann also A den Sonderurlaub nicht verweigern.
Viele Leute, die ich kenne, denken, dass sie einen Anspruch auf einen freien Tag haben, wenn in der Familie ein Todesfall eintritt. Leider kann man das nicht einfach so pauschal sagen. Es stimmt nicht. Rein gesetzlich steht einem in diesem Falle kein Urlaub oder Sonderurlaub zu. Oftmals bleibt kein anderer Weg, als sich einen Tag Urlaub zu nehmen, aber wenn der Chef dies verweigern sollte, da du keinen Tag mehr übrig hast, musst du arbeiten gehen. Eventuell kann man auch unbezahlten Urlaub beantragen, da könnte sich der Chef als kulanter erweisen.
Da die gesetzliche Lage in diesem Falle sehr oft verkannt wird, wird in vielen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen gesondert auf diese Situation eingegangen. Normalerweise gilt das aber nur für sehr nahe Verwandte, wie z.B. die Kinder oder die Eltern. Die Großeltern sind meistens davon ausgeschlossen, da sie als nicht mehr so nahe Verwandte gelten. Wenn man einen solchen Todesfall in der Familie hat muss man prüfen, ob das in seinem Vertrag gesondert vereinbart wurde, dann bekommt man einen Tag „Sonderurlaub“. Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass man nicht vom Gesetz her das Recht hat, einfach einen freien Tag dafür zu bekommen, wenn es nicht in einem Vertrag mit dem Arbeitgeber explizit so verankert war. Da helfen andere Gesetzestexte auch nicht weiter, wenn das nicht im Vertrag geregelt wurde.
In deinem Fall kann es also sein, dass A beim Wechsel der Firma einen anderen Vertrag unterzeichnet hat,bei dem diese Sonderregelung nicht mehr greift. Dementsprechend wäre der Chef im Recht und kann die Freistellung verweigern, auch, wenn es sich dabei z.B. um ein Elternteil handeln würde. Ich finde, das ist sehr hart, aber so ist die gesetzliche Lage. Man kann höchstens versuchen, mit dem Chef zu reden und im Notfall z.B. für ein paar Stunden, also die Beerdigung, frei bekommen und dann wieder zur Arbeit erscheinen. Ich denke, dass die meisten Chefs ein offenes Ohr für solche Lösungsvorschläge haben, schließlich ist ein Todesfall immer eine erhebliche Belastung.
@Lily: Auf den oben genannten Paragraphen wird auf allen Seiten zu dem Thema verwiesen. Er ist allgemein so anerkannt und Tarifverträge dürfen nicht schlechter sein, als es vom Gesetz her geregelt ist. Einzig wenn die Beerdigung auf einen Tag fällt, welcher sowieso für den Arbeitnehmer frei ist, kann man keinen Sonderurlaub bekommen. Auch für Behördengänge muss man nicht mehr freigestellt werden, da diese Aufgaben alle vom Bestattungsinstitut erledigt werden können.
Es ist tatsächlich so, dass aus dem genannten Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches abgeleitet wird, dass für solche Trauerfälle eine bezahlte Freistellung erfolgen muss. Natürlich nicht automatisch, sondern auf Verlangen! Wenn hier über die Tarifverträge keine bessere Regelung gilt, dann kann für die Beerdigung der Großeltern ein Tag bezahlt frei genommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man für die An- und Abreise noch mal einen Tag bräuchte. Das wäre dann ein "gewöhnlicher" Urlaub.
Hier glaube ich sogar, dass auch betriebsbedingt der Sonderurlaub des Mitarbeiters nicht verschoben werden kann. Was auch in der Natur der Sache liegt. Schließlich wird kaum jemand eine Beerdigung verschieben, nur weil eine Person im Betrieb gebraucht wird.
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