Kindsmutter Einsicht in Dienstpläne des Kindsvaters gewähren
Frau A. und Herr B. sind voneinander getrennt. Die beiden haben ein gemeinsames Kind. Ein regelmäßiger Umgang ist nicht möglich, da der Kindsvater Schichtdienst arbeitet. Deshalb bekam die Mutter bisher die Dienstpläne und fragte dann den Kindsvater, ob er die Kinder an den passenden Tagen sehen mag. Was bisher auch klappte. Nun möchte der Kindsvater das nicht mehr und sieht es als Einmischung in sein Leben, wenn seine Ex ihm ständig wegen der Dienstpläne hinter her telefoniert.
Hat aber Frau A. ein Recht auf einen Einblick in seine Dienstpläne? Irgendwie muss der Umgang ja geplant werden und bisher hat sich Herr B. nicht selbstständig darum gekümmert. Von ihm kamen nie Vorschläge, dass er ja an dem Wochenende zum Beispiel Zeit hätte und die Kinder nehmen könnte.
Frau A. hat kein Recht in die Dienstpläne des Kindsvaters zu schauen (allerdings in seinen Gehaltszettel, was aber für das angesprochene Problem keine Rolle spielt). Andererseits muss aber eine Einigung über den Umgang erzielt werden. Wenn Herr B. mit dem Vorschlag der Kindsmutter nicht einverstanden ist, muss er seinerseits Vorschläge machen. Falls sich die Eltern nicht einigen kommen, wird das Jugendamt bei der Regelung helfen.
Frau A hat keine Möglichkeiten Einsicht in die Dienstpläne des Kindesvaters zu bekommen. Der Arbeitgeber von B ist dazu verpflichtet, seine Daten nicht weiterzugeben und daher kann er auch die Dienstpläne nicht weitergeben. Frau A und Herr B müssen sich allerdings über die Kinderaufenthalte einig werden. Sollten sie das nicht auf dem Wege einer normalen Absprache schaffen, können sie sich Hilfe beim Jugendamt holen. Ich kann B aber gut verstehen und würde eigentlich auch nicht jedem meinen Dienstplan zeigen wollen.
Zum Wohle der Kinder, die sicherlich ihren Vater so oft wie möglich sehen wollen, ist es schon sinnvoll, dass Herr B sich von selbst bemüht, Termine zu nennen. Frau A hat nicht das Recht, sich in seine Arbeitspläne einzumischen. Das kann auch nerven. Die Frage ist auch, ob die Kinder den Vater überhaupt sehen wollen oder ob es Frau A darum geht, freie Zeit zu haben. Wie alt sind die Kinder?
Wenn Herr B sich nicht um die Kinder kümmert, sollte Frau A mal mit dem Jugendamt sprechen, damit die Klärung dort erfolgt, vorausgesetzt die Kinder wollen den Vater sehen. Außerdem gibt es ja auch die Möglichkeit, über Telefon einen Termin zu vereinbaren.
Die Mutter A hat kein Recht die Dienstpläne zu verlangen. Allerdings muss dann Vater B die Tage von sich aus nennen, wo er komplett frei oder zumindest am Nachmittag Zeit für das gemeinsame Kind hat. Immerhin will B ja auch den Umgang mit seinem Kind haben und dafür muss er auch mitarbeiten. Meldet er sich nicht wegen der Absprache der Termine, was ja bisher scheinbar nicht wirklich von ihm ausging, muss auch die Mutter A ihm nicht nachrennen.
Natürlich hat Frau A. kein Recht Einsicht in die Dienstpläne des Kindesvaters zu bekommen. Diese sind sein persönliches Eigentum; er kann noch immer selbst entscheiden, wem er diese zeigen möchte. Die Frage die ich mir die ganze Zeit stelle ist die, ob es denn wirklich um gemeinsame Absprachen geht, oder vielmehr um die Kontrolle darüber, was genau der Vater eigentlich macht und wann er gefälligst Zeit zu haben scheint.
Will der Vater denn den Kontakt zu seinen Kindern? Man liest, dass er sich selbstständig eher wenig darum bemüht. Was also soll das Ganze? Mag man ihn förmlich anhand der potenziell verfügbaren Zeiten dazu "zwingen" seine Kinder zu sehen? De facto ist es so, dass Herr B. weder zur Herausgabe seiner Dienstpläne noch zum Umgang mit seinen Kindern gezwungen werden kann.
Will denn der Vater das Kind überhaupt sehen? Das klingt ein wenig so, als sei ihm das nicht sehr wichtig. Ich finde es wenig sinnvoll, jemanden, der das nicht will, zum Umgang mit den Kindern zu nötigen. Es ist bestimmt auch nicht schön für die Kinder selbst, wenn sie merken, dass der Vater eigentlich nicht will und sie nur stören.
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