Ablöse für Kacheln im Bad
Ich bin gerade auf Wohnungssuche, weil mein ältester Sohn demnächst auszieht und ich eine günstigere, kleinere Wohnung suche. Ich schaue mir schon viele Wohnungen an, habe aber bis jetzt noch nichts passendes gefunden. In München sind die Wohnungen sehr teuer, ich kann aber nur maximal 800 Euro kalt im Monat für eine 3-Zimmer-Wohnung ausgeben.
Letzten Samstag habe ich eine sehr schöne Wohnung angeschaut, die einen großen Balkon hatte. Von der Lage her hätte es super gepasst und ich habe den Selbstauskunftsbogen ausgefüllt. Der Makler machte mir auch Hoffnung, dass ich die Wohnung bekommen könnte, sagte aber dann, dass der Vormieter übrigens eine Ablöse für die Badezimmerkacheln haben möchte. Diese hätte er nachträglich eingebaut und er hätte gerne 600 Euro dafür. Der Vermieter sei damit einverstanden, dass er dies fordere.
Ich habe die Wohnung nicht genommen, obwohl sie ansonsten gepasst hätte, weil ich es unverschämt fand, für Badezimmerkacheln, die noch nicht einmal besonders schön waren, Ablöse zu verlangen. Ich bin der Meinung, dass die Kacheln eigentlich zur Wohnungsausstattung gehören und der Mieter dafür nichts verlangen kann. Er könnte höchsten vom Vermieter etwas verlangen, wenn das Bad vorher überholungsbedürftig war.
Hättet ihr die Wohnung genommen und die 600 Euro zähneknirschend in Kauf genommen? Oder wärt ihr auch empört darüber gewesen? Darf man Ablöse für Kacheln oder Ähnliches verlangen?
Ob man das rechtlich darf, kann man nicht sagen, weil es dann eine Rechtsberatung wäre. Aber grundsätzlich kann man das machen, denn man muss es ja nicht annehmen. Ich frage mich nur, wer die Ablöse verlangt hat. War es der Vermieter? Oder war es der Vormieter? Wenn es der Vormieter war, dann solltet ihr mit dem Vermieter reden und fragen, ob der Vormieter das mit seiner Einverständnis macht. Denn der Vermieter kann dann darauf bestehen, dass der Vormieter die alten Kacheln wieder reinmacht, sofern er das Badezimmer selber gefliest hat.
Wir haben das auch mal in einer Wohnung gehabt. Da meinte der Vormieter, dass er für den Laminat eine ablöse haben will. Der Vermieter aber meinte, dass vorher ein Boden drin war, der zwar nicht so schön war, aber durchaus bewohnbar. Wir haben dann gesagt, dass wir die Wohnung nehmen, wenn wir keine Ablöse zahlen müssen und wir bekamen die Wohnung. Der Vormieter hat vom Vermieter die Auflage bekommen entweder den Boden wieder rauszunehmen und die Wohnung in den Ursprungszustand zu hinterlassen oder eben nichts zu verlangen. Da haben die Vormieter lieber den Laminat drin gelassen.
Grundsätzlich ist ja eine Ablöse was, was man von dem Vormieter übernimmt. Alles andere ist ja etwas, was zur Mietsache gehört. Es sei denn, es sind Möbel, wie die Küche, die mit vermietet wird.
Es kommt auf die Kacheln an. Und zur Wohnung gehört sowas definitiv nicht zwangsläufig dazu. Ich habe auch überlegt, ob ich nachträglich Fliesen in mein Badezimmer machen lasse. Da ist derzeit nämlich PVC und ich hab echt Angst, dass das früher oder später schimmelt. Da würde ich dann ehrlich gesagt auch drüber nachdenken, ob ich eine Ablöse verlange, wenn ich zeitnah wieder ausziehen sollte (was hoffentlich nicht passiert). Oder der Vermieter muss eben was dazu geben, denn schließlich steigert es den Wohnungswert ja auch.
Wenn die Kacheln nun wirklich hässlich waren, dann hätte ich das vermutlich auch nicht gemacht. Wobei man immer die gesamte Wohnung betrachten muss. Wäre die wirklich ein Traum und würde ich das Geld zusammen bekommen, dann wäre das auch nochmal was anderes. Hier bekommt man zum Beispiel echt schlecht eine schöne bezahlbare Wohnung und da kann man nicht übermäßig wählerisch sein. Wenn man sie nicht will, nimmt sie einer von den anderen 50 Bewerbern. Deswegen würde ich das vielleicht am Ende gar nicht mal so eng sehen. Aber wenn das bei euch mit dem Wohnungsangebot nicht so übel ist, dann kannst du dich auch in Ruhe nach einer anderen Wohnung umsehen.
Ob eine solche Ablöse rechtlich erlaubt ist weiß ich nicht und kann dir diese Frage nicht beantworten. Aber ich hätte genauso gehandelt wie du, denn auch ich hätte es eine Unverschämtheit gefunden, wenn ich für die Kacheln etwas hätte bezahlen müssen. Schließlich hat der Vormieter diese Kacheln wohl selber zu seinem Gefallen eingebaut und nicht auf Verlangen des Vermieters.
Ich kenne eine Ablösezahlung nur für Einbauküchen, die man am besten dort stehen lässt, wofür sie konzipiert wurden. Davon hat dann auch der Nachmieter noch etwas im Gegensatz zu den Fliesen, die er maximal anschauen oder anstarren kann. Wenn diese dann noch nicht einmal schön sind, haben sie noch nicht einmal diesen Zweck.
Für mich sind Badezimmerkacheln ein fester Bestandteil, der dazu gehört, wenn man eine Wohnung mietet. Eine Ablösesumme kann für Einbauküchen oder dergleichen verlangt werden. Theoretische hätte der Mieter diese Kacheln ja herausnehmen können und der Vermieter musste für neue sorgen, wenn vorher keine im Badezimmer gewesen sind. Ich hätte genau wie du die Wohnung nicht genommen. Aber auch ist es reichlich viel, 600 Euro für alte Kacheln zu verlangen.
Hier bestimmt sicher auch der Markt ganz erheblich was möglich ist oder eben nicht. Ich selbst wäre sicher unter bestimmten Umständen auch bereit für die Fliesen im Bad eine Ablöse zu zahlen. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ich vorhabe länger in dieser Wohnung zu wohnen als nur ein oder zwei Jahre. Dann müssten mir die Fliesen auch wirklich gut gefallen und es müssten schon außergewöhnliche Fiesen sein.
Außerdem würde ich in einem solchen Fall auch die Rechnungen sehen wollen, die nachweisen, dass die Fliesen diesen Wert auch wirklich haben und dass sie den eben auch immer noch haben und nicht schon seit einer gefühlten Ewigkeit gekauft und/oder verbaut wurden.
Nein, ich hätte für so etwas Selbstverständliches wie Fliesen im Badezimmer sicherlich keine Ablöse bezahlt. 600€ finde ich auch ziemlich unverschämt. Selbst wenn es ein großes Badezimmer wäre und die Fliesen mir gefallen würden, würde ich da kein Geld für bezahlen. In jeder anderen Wohnung würde ich die Fliesen kostenlos bekommen. Es ist halt kein Umbau der irgendwelche Vorteile bietet. Jedoch hätte ich auch nicht direkt gesagt, dass ich die Wohnung nicht mehr haben möchte.
Meine Reaktion wäre gewesen dem Makler zu sagen, dass kein Interesse an den Fliesen besteht und der Vormieter diese gerne einzeln von der Wand runterkloppen kann. Dann ist der Vermieter nämlich wieder dafür zuständig, dass das Badezimmer bezugsbereit ist. Wenn alle Interessenten abspringen und/oder ähnlich reagieren, wird es sich der Vermieter noch einmal überlegen ob er seinem ehemaligen Vermieter nicht selber das Geld geben soll, sich die Arbeit ein Badezimmer neu sanieren lassen zu müssen erspart und die Wohnung für mögliche Mieter interessant macht. Wenn der Makler mich dann deswegen von der Interessentenliste streichen würde, würde ich mich keine Minute darüber ärgern.
Bei Küchen käme es wohl darauf an um was für eine es sich handelt. Bei den Anschaffungspreisen ist es auch nachvollziehbar, dass der Vormieter diese nicht verschenken möchte. Eine hochwertige Küche, die genau an den Raum angepasst und nicht alt ist, wäre etwas für das ich eine Ablöse zahlen würde. Alles andere kann der Vermieter zwar drin lassen - dann aber bitte kostenlos. Bei Rollos, Deckenlampen, Teppichen und anderen schnell wieder ausgebauten Sachen, muss man dann natürlich damit rechnen, dass der Vormieter allein schon aus Frust das Zeug dann herausnimmt und lieber wegschmeißt als einem zu überlassen. Aber auch da wäre es mir egal. Ich würde mir, egal wie schön die Wohnung auch ist, nicht vorschreiben lassen was ich gegen eine bestimmte Summe übernehmen muss.
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