Welche Rechtsbefugnisse haben Ladendetektive?
In einem anderen Thread habe ich bereits geschrieben, dass sich in unserem Einkaufszentrum viele Ladendetektive befinden, die man schon von Weitem sehen kann. Viele meinen, dass sie einfach nur abschrecken und deswegen kaum was passiert in diesem Einkaufszentrum. Eine Bekannte meinte, dass sie nicht mal jemanden festhalten dürfen. Wenn sie jemanden anfassen und festhalten, dann kann man das schon als Freiheitsberaubung ahnden. Eine andere Bekannte meinte, dass sie auch nicht so ohne weiteres in die Tasche schauen dürfen, wenn der Kunde das nicht will.
Ich frage mich dann doch, was so ein Ladendetektiv überhaupt darf und warum es so viele in einem Einkaufszentrum gibt. Welche Befugnisse hat so ein Ladendetektiv? Was darf er und was darf er nicht?
Generell gibt es ja das Festnahmerecht in Deutschland laut § 127 Abs. 1 S. 1 StPO, das heißt, dass ohne Ausnahme jeder jemanden festhalten kann, den er auf frischer Tat ertappt. Als Ladendetektiv gilt das insbesondere für Diebstähle. Allerdings darf dies wirklich jeder und es gibt meines Wissens nach kein extra Gesetz, dass sich explizit mit Ladendetektiven auseinander setzt. Es gibt wohl ein paar BGH-Urteile, diese sind aber sehr spezifisch.
Wird der Ladendieb nun handgreiflich, darf sich der Ladendetektiv natürlich angemessen wehren und ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, dies gilt allerdings auch schon wenn ein konkreter Verdacht des Diebstahls besteht. Viel mehr als die Polizei in solch einem Fall zu rufen kann und darf ein Ladendetektiv aber auch nicht.
Wenn es also einen konkreten Verdacht auf Diebstahl gibt, darf der Ladendetektiv mich festhalten, allerdings nicht in meine Tasche schauen, dafür muss ein Polizist kommen. Auch die Personalien darf ein Ladendetektiv nicht feststellen, wenn ich das nicht möchte. In wie weit eine Verweigerung in beiden Situation natürlich klug ist, sei mal dahin gestellt. Generell ist ein Ladendetektiv also nichts andere wie eine "normale" privat Person, die Leute bei einem konkreten Verdacht festhalten darf.
Es gibt ja Ladendetektive, die du siehst, dann ist es wohl eher so etwas wie Sicherheitspersonal und es gibt die, die du nicht erkennst. Erstere wirken abschreckend, letztere beobachten und schreiten ein, wenn sie einen begründeten Verdacht haben. Keiner von denen hat im Prinzip mehr Rechte, als der Türsteher in der Disco oder du.
Wenn er sich äußert, einen konkreten Verdacht zu haben oder dich beim Einstecken einer Ware beobachtet zu haben, dann wird er dich bitten, ihm ins Büro zu folgen. Natürlich kannst du dich weigern, wirst dir aber gefallen lassen müssen, dass du auf die Polizei wartest. Auch der Griff in die Tasche oder selbst das Öffnen deiner Tasche musst du dir nicht gefallen lassen. Auch deine Personalien musst du nicht angeben. Wenn ich nichts getan hätte, würde ich denen niemals ins Büro folgen, würde niemals meine Tasche öffnen. Und das alles würde lautstark vor anderen Kunden ausgetragen. Das haben die Geschäfte allerdings überhaupt nicht gerne, deshalb auch der Wunsch des Ganges in das diskretere Büro.
Vor Jahren war ich noch nicht so "hart", da habe ich dann schon mal dem Mann am Ausgang die Einkaufstüte geöffnet. Heute nicht mehr. Warum? Mir ist es mal passiert, dass die Alarmanlage Lärm schlug, als ich den Laden verließ. Daraufhin bat mich der Verkäufer, die Tasche zu öffnen. Ich Unschuldslamm tat das und es stellte sich raus, man hatte vergessen die Alarmsicherung zu entfernen. Und was soll ich sagen: Man entschuldigte sich bei mir und schenkte mir eine Musik CD für diese Unannehmlichkeit. Ich war von den Socken. Heute aber beobachte ich in solchen Fällen, dass sich dann nicht mal entschuldigt wird. Heute beobachte ich, dass man bei Kaiser's Kameras in Kniehöhe an der Kasse hat, keine Ahnung ob die meiner Frau unter den Rock schauen wollen.
Wenn einer was von mir will, soll er die Polizei holen. Vorher mache ich ihm aber klar, wenn er keinen begründeten Verdacht hat, solle er sich überlegen, ob sich der Aufstand für ihn lohnt. Wenn die Sache peinlich würde, wären wir auch schnell bei einer Schmerzensgeldforderung meinerseits. Anfassen koste zudem extra. Gleichzeitig biete ich einen Deal an. Ich öffne hier und jetzt meine Tasche und wenn sie nichts finden, bekomme ich von ihnen eine Entschuldigung und 5 Tafeln Schokolade. Deal?
Ich habe nämlich die Nase voll. Es gibt inzwischen Geschäfte, da bitten einen die Kassiererinnen, mal eben einen Blick in die mitgeführte Tasche werfen zu dürfen. Die können sicher nichts dafür, ihr Chef zwingt sie dazu, aber das erweicht mich auch nicht mehr. Ich habe keine Lust unter Generalverdacht zu stehen. Soll der Chef eben kommen. Und wenn den dann jeder kommen lässt, dann hört auch dieser Quatsch auf.
Das ein Ladendetektiv niemanden einfach so festhalten darf, stimmt nicht ganz. Hierfür muss man kein Ladendetektiv, Beamter oder sonst etwas sein. Jeder darf jeden Menschen bis zum Eintreffen der Polizei daran hindern zu flüchten - Hier muss nur eben die Gefahr bestehen, dass die beschuldigte Person sich aus dem Staub machen könnte. Am besten ist es daher, man hat wirklich Beweise in der Hand und kann der Person dies auch nachweisen, was man ihr vorwirft. Wenn dies nicht der Fall ist, so stimmt es schon, und Ladendetektive haben eigentlich keinerlei besondere Rechte.
Sie können vom Hausrecht, also vom Hausrecht des jeweiligen Einkaufszentrums, welches sie beschäftigt, Gebrauch machen, das war es dann aber auch schon. Ohne dein Einverständnis darf ein Ladendetektiv nicht mal in deinen Rucksack schauen oder dich durchsuchen. Das wissen leider sehr viele Menschen einfach nicht, weshalb man dann doch alles über sich ergehen lässt. Was ein Ladendetektiv hier tun könnte wäre wiederum nur das alarmieren der Polizei, worauf hin diese dich dann durchsuchen kann.
Ein Ladendetektiv hat keine besonderen Rechte, für ihn gelten die gleichen Rechte und Gesetze wie für jede andere Privatperson auch. Ein Ladendetektiv darf auch keine Personen oder Taschen durchsuchen. Das Einzige, was der Ladendetektiv darf, ist, Personen nach § 127 I StGB festzuhalten. Das darf er aber auch nicht, weil er Ladendetektiv ist, sondern weil das jeder darf. Daher wird es auch das "Jedermannfestnahmerecht" genannt.
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