Regelt das Teilsorgerecht auch das Umgangsrecht?

vom 27.07.2012, 09:02 Uhr

Meine Tante hat sich von meinem Onkel getrennt. Es sind zwei Kinder aus dieser Ehe hervorgegangen. Nun will mein Onkel unbedingt das Teilsorgerecht haben. Das habe ich ja in einem anderen Thread Welche Einschränkungen beim Teilsorgerecht noch möglich? schon geschrieben.

Nehmen wir mal an, dass bei Tante A und Onkel B das Teilsorgerecht gemacht wird, wird bei dem Teilsorgerecht, also dem gemeinsamen Sorgerecht eigentlich auch das Umgangsrecht direkt mit geregelt oder ist das eine ganz andere "Baustelle"? Hat derjenige, der das Teilsorgerecht hat ein besonderes Recht beim Umgang mit den Kindern?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Also erst mal gibt es kein Teilsorgerecht, sondern nur die Varianten, dass entweder ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat oder eben ein gemeinsames Sorgerecht, wo beide Elternteile gleichberechtigt sind. Da die Eltern in dem Fall miteinander verheiratet waren, ist sowieso das gemeinsame Sorgerecht vorhanden und der Vater muss deswegen nichts extra beantragen.

Allerdings haben Sorgerecht und Umgangsrecht nur bedingt etwas miteinander zu tun. Verweigert nun ein Gericht einem Elternteil das Umgangsrecht, so ist es durchaus sinnvoll, dass ihm dann auch das Sorgerecht entzogen wird. Denn wenn ein Gericht so urteilt, hat das schon schwerwiegende Gründe und es ist dem anderen Elternteil nicht wirklich zu zumuten, dass es wegen jeder Entscheidung den Ex-Partner dann begegnet.

Aber selbst bei einem gemeinsamen Sorgerecht kann man sich untereinander einigen, dass die meisten Entscheidungen bei dem Elternteil liegen, wo die Kinder auch leben und der andere Elternteil dann halt nur seine Unterschrift leistet, wenn diese wirklich verlangt wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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