In welchen Fällen sieht das Strafrecht Jugendarrest vor?

vom 25.07.2012, 18:27 Uhr

Jetzt in den Ferien habe ich schon mal in diese Gerichtsendungen hinein geschaut und mir ist auch aufgefallen, dass dort ziemlich oft Jugendarrest gefordert wird. Ob es hinterher auch zu einem Jugendarrest wird ist nicht immer der Fall, weil das letzte Wort ja die Richterin oder der Richter hat. Manchmal ist es, wenn ein Jugendlicher mehrmals beim Diebstahl erwischt wurde oder eine Körperverletzung begangen hat.

Aber ab wann, in welchen Fällen sieht das Strafrecht einen Jugendarrest vor? Kommt es auf die Straftat selber an oder wie oft man bisher erwischt wurde oder wann wird von der Staatsanwaltschaft ein Jugendarrest gefordert? Die Gerichtssendungen sind hier nur am Rande erwähnt und ich möchte darüber hier nicht diskutieren. Es interessierte mich halt nur, weil ich da mal reingeschaut habe.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Nunja der Jugendarrest gilt gemeinhin als härteste Form innerhalb der Jugendstrafe und wird dementsprechend "vorsichtig" verhängt. In aller Regel wird Jugendarrest nämlich erst dann verhängt, wenn wirklich keine andere Maßnahme mehr zu greifen scheint. Das ist nunmal vorallem bei Wiederholungstätern der Fall, aber auch bei sehr schweren Straftaten wie beispielsweise einer massiven Körperverletzung wird durchaus mal ein Arrest verhängt. Dann nämlich scheint der Arrest die letzte Möglichkeit zu sein, positiv auf den Jugendlichen einzuwirken. Möglicherweise in einer Art und Weise, wie sie in der ambulanten Betreuung so niemals möglich gewesen wäre.

Aber auch wer sich nicht an vorher verhängte Strafen hält und den auferlegten Sozialstunden nicht nachkommt wird eventuell schneller mit einem Jugendarrest konfrontiert als ihm lieb sein dürfte.

» milknhoney » Beiträge: 370 » Talkpoints: 2,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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