Pflichten eines Eigentümers eines leerstehenden Grundstücks

vom 26.07.2012, 20:27 Uhr

Immer wieder sieht man verwilderte Grundstücke, die nicht oder ruinös verbaut sind. Teilweise sind diese Grundstücke sogar gefährlich zu betreten. Manche von ihnen haben keinen Zaun und können zum Beispiel von Kindern problemlos betreten werden.

Als ich mit Kindern neulich an so einem Grundstück vorbei geschlendert bin, fragte ich mich, welche Pflichten eigentlich ein ganz gewöhnlicher Privatmensch hat, der ein Grundstück besitzt, das nicht mit einem Wohngebäude das ständiger Wohnsitz ist bebaut ist. Gründe gibt es ja viele, warum man nicht ständig auf einem Grundstück sein kann. Beispielsweise wohnt man in einer anderen Stadt, oder man ist zu alt ständig nach dem Rechten zu sehen oder man ist Landwirt und hat irgendwo Grund und Boden.

Muss man eine Straße oder einen Gehweg vor einem unbewohnten Grundstück das einem auch gehört im Winter von Schnee beräumen? Muss man ein unbewohntes Grundstück einzäunen? Haftet man dafür wenn jemanden etwas auf dem eigenen Grundstück passiert, der da eigentlich nichts zu suchen hatte? Macht das einen Unterschied, wenn jemandem auf dem Grundstück was passiert, ob da ein Zaun errichtet war, oder nicht?

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Soweit ich informiert bin gibt es in Deutschland keine Pflicht sein Grundstück mit einem Zaun zu versehen. Und wenn man nicht dort wohnt, also nicht selbst dafür sorgen kann, dass im Winter der Gehweg von Schnee beräumt wird, dann muss man jemanden damit beauftragen. Ansonsten hat man nur eine Sicherungspflicht bei Gebäuden, so das vorbei laufende Passanten nicht verletzt werden können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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