Anspruch auf Kitaplatz ab welchem Alter?

vom 25.07.2012, 13:09 Uhr

Ich weiß das es in diesem Jahr noch die Regelung gibt das Kinder ab einem Alter von 3 Jahren einen Anspruch auf einen Kitaplatz haben. Ich weiß nicht ob es von Bedeutung ist, aber bei mir geht es im einen Kitaplatz in Berlin. Nun soll es ein neues Gesetz bzw. eine neue Regelung geben das ab 2013 Kinder ab einem Jahr eine Anspruch haben. Im Internet finde ich dazu sehr wiedersprüchliche Aussagen.

Kennt sich damit jemand aus und was bringt es mir wenn ich einen Anspruch habe aber nirgends ein Platz frei ist.?

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



nadpat hat geschrieben:Kennt sich damit jemand aus und was bringt es mir wenn ich einen Anspruch habe aber nirgends ein Platz frei ist.?

Ich kenne mich leider nicht aus, was die Kitaplätze ab einem Jahr angeht, aber ich hatte genau das Problem mit meinem nun dreieinhalbjährigen Sohn, dass ich zwar mit drei Jahren einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hatte, aber bei mir in der Umgebung in keinem der fünf Kindergärten ein Platz für ihn frei war. Immer hieß es nur, dass ich verständigt werde, wenn sich etwas tut und ein Platz für meinen Sohn frei wäre.

Im Grunde genommen bringt es dir nichts einen Anspruch zu haben, außer wenn du ihn unbedingt brauchst, kannst du ihn dir ab diesem Zeitpunkt einklagen. Wie das dann in der Realität aussieht, also ob es dann eine Gruppe gibt, die ausnahmsweise ein Kind mehr hat als es gesetzlich festgelegt ist oder wie auch immer man seinen Platz bekommt, weiß ich nicht, da ich für meinen Sohn dann schlussendlich doch noch einen freien Platz bekommen habe, da wohl ein Kind vorzeitig ausgescheiden ist.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ab dem ersten August 2013 soll es so sein, dass jedes Kind unter drei Jahren, damit sind eher die zweijährigen Kinder gemeint, einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat. Wie es genau mit den einjährigen Kindern oder eben den Babys gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ich sehe es nur hier, dass massiv auch Kinderkrippen ausgebaut werden, um den Rechtsanspruch halbwegs zu erfüllen.

Den Anspruch auf einen Betreuungsplatz kann im Übrigen nicht nur auf Kindergarten, Kinderkrippen und Co angewendet werden, sondern auch auf Plätze bei Tagesmüttern oder Personen, die als Tageseltern zu Dir nach Hause kommen könnten. Die Regelung der Unterstützung seitens des Staates ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich, das müsste man dann beim zuständigem Jugendamt oder Tagespflegepersonennetzwerk erfragen. Aber eventuell ist so etwas noch eine Möglichkeit für alle Eltern, die ihr Kind betreuen lassen wollen oder müssen.

Inwiefern sich der Rechtsanspruch erstreiten lässt, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Das wird in der Tat eine sehr spannende Angelegenheit ab Sommer 2013 werden.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Anspruch auf einen Kindergartenplatz ist richtig, wenn in deinem Wunscnkindergarten allerdings kein Platz ist, kann das auch bedeuten das man dir, wenn du unbedingt einen Platz brauchst oder willst, einen Platz irgendwo in deiner Stadt zuweist, der gerade vorhanden ist. Soweit ich weiß gilt der Anspruch auf einen Kitaplatz für alle Kinder ab 1 Jahr.

Ich finde übrigens für 1 -jährige Kinder eine Tagesmutter eine ziemliche gute Alternative, die haben meistens mehr Zeit sich um die kleinen zu kümmern, als die Erzieherinnen in einer Kita, auch dazu bekommst du auch Unterstützung vom Jugendamt, um eine zu finden, die auch vom Jugendamt geprüft wurde und von dort ihr Geld bekommt.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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