Darf man ohne seine Einwilligung fotografiert werden?
Wenn jemand ein Bauwerk fotografiert, dann weiß ich nicht, dass ich fotografiert werde. Wenn mir aber jemand, die Linse unter die Nase hält schon. Dann werde ich explizit allein fotografiert und das darf ich untersagen.
@ Richtlinie 2: Wenn ich nicht merke, dass ich fotografiert werde, dann beklage ich mich ja auch nicht. In meinem Beispiel mit dem Brandenburger Tor geht ja hervor,dass es um das fotografieren einzelner Personen geht.
In der Grundlage geht es um die Wahrung der Privatsphäre. Wenn ich in einem Lokal sitze und es kommt jemand und man macht explizit ein Foto von mir, fühle ich mich in meiner Privatsphäre gestört. Wenn jemand aber in eine Menschenmenge hinein fotografiert, dann fühle ich mich persönlich ja nicht angesprochen, dann betrifft es viele Menschen. Mitunter weiß ich nicht mal, dass ich zufällig irgendwo auf einem Foto bin. Wenn man also ein Portrait von einer Person machen möchte, kann man dies tun, solange diese sich nicht gestört fühlt. Fühlt er sich gestört, ist die Knipserei vorbei.
Das Fotografieren meines Grundstückes kann ich aufgrund des Schutzes am Eigentum untersagen. Wenn jemand also mein Grundstück betritt und Fotos macht, darf ich das untersagen ( §59 Urhg). Wer trotzdem Fotos macht, den darf ich sogar des Grundstückes verweisen um mein Eigentum zu schützen.
Friedmann hat geschrieben:Wenn jemand ein Bauwerk fotografiert, dann weiß ich nicht, dass ich fotografiert werde.
Bei engerer Betrachtung stimmt das nicht, ja eher ist das Gegenteil der Fall und es spielt auch keine Rolle. Wenn ich mich vor dem Kölner Dom herumtreibe, fotografieren die meisten Leute den Dom oder Teile des Doms. Und da weiß ich ganz genau, dass ich als Beiwerk mit auf zig Fotos lande. Es kommt aber nicht darauf an, ob ich es weiß oder nicht weiß, um das Fotografieren einzelner Personen zu verbieten. Es kommt darauf an, ob ich Beiwerk bin oder nicht. Werde ich zur Hauptperson, wäre das Fotografieren theoretisch nicht erlaubt, ohne mein Einverständnis. Durch den Einsatz von Zooms ist das allerdings praktisch ohnehin häufig irrelevant.
Zudem ist es durchaus erlaubt, auch einzelne Menschen zu fotografieren und zwar ohne um Erlaubnis zu fragen. Wobei der Terminus "einzelne Menschen" nicht ganz richtig ist. Findet man z. B. das Licht- und Schattenspiel auf dem Rücken einer Frau in der untergehenden Sonne besonders fotografierenswert, dann kann man das fotografieren, wenn es sich um das Fotografieren von "body parts" handelt. Voraussetzung: Die Person ist nicht zu erkennen, auch z. B. nicht an typischen Narben, Tätowierungen u. ä. Ich mache mal eben ein Beispiel?
Das linke Bild wäre nach meiner Meinung kein Problem und könnte ohne Einwilligung geschossen und veröffentlicht werden. Die Person ist nicht erkennbar. Das rechte Bild wäre kritisch, denn body part hin oder her, durch den Bildaufdruck und die Schultüte könnte die Person identifizierbar werden. Gegenmeinungen? Her damit!
Friedmann hat geschrieben: [...]Das Fotografieren meines Grundstückes kann ich aufgrund des Schutzes am Eigentum untersagen. Wenn jemand also mein Grundstück betritt und Fotos macht, darf ich das untersagen ( §59 Urhg). Wer trotzdem Fotos macht, den darf ich sogar des Grundstückes verweisen um mein Eigentum zu schützen.
Das bezweifelt ja auch niemand. Du hast aber vorher nicht die klare Unterscheidung gemacht, zwischen Fotografen auf deinem Grundstück und Fotografen auf öffentlichem Grund. Stellt sich also jemand 20 cm vor deinen Zaun und schießt von dort ein Foto von deinem Haus, deinem Garten und den schönen Rosenstöcken, dann hast du keine Handhabe. Auf diese Differenzierung muss man achten.
Wenn das Foto mein Hinterteil zeigt, dann würde ich es bedenklich finden. Angenommen ich würde das Foto bei Facebook finden, mit einem Kommentar. Dann würde ich das untersagen. Egal ob andere mich erkennen oder nicht. Mein Hinterteil wird nicht veröffentlicht.
Bei diesem Foto würde ich aber nicht davon ausgehen, dass das „Motiv“ weiß, dass ein Foto entstanden ist. Das „Motiv“ würde dann erst durch die Veröffentlichung oder durch den bloßen Hinweis davon erfahren. Man kann dann aber wiederum auch behaupten, das Foto wäre versehentlich entstanden, weil man gerade auf den Auslöser gekommen ist. Ein Anwalt würde sich damit nicht beschäftigen, man kann ja auch das Rad neu erfinden.
Ich finde beide Fotos gleich. Man sieht die rosarote Spitze der Zuckertüte, die Finger, den Gürtel der Hose, die weiße Tasche, den gelben Schulranzen. Anders wäre es, es aus meiner Sicht, wenn man nur das Markenlogo der Jeans oder einen Knopf fotografieren würde.
Wenn mein Grundstück von außen einsehbar ist, ist die Rechtslage anders. Dann müsste ich eine „Unbefugten-Erklärung“ machen. Das heißt, ich müsste ein Schild aufstellen, dass das fotografieren der Anlage untersagt. Damit wird der Passant in Kenntnis gesetzt, dass es nicht erwünscht ist, zu fotografieren und hat sich auch daran zu halten. Das setzt aber voraus, dass das Grundstück von außen einsehbar ist.
Ist es von außen nicht einsehbar, dann müsste man sich verrenken, um an ein Foto zu kommen. Dann müsste man durch die Hecke linsen oder über die Mauer spähen oder Lücken suchen. Das wiederum untersagt das Privatrecht.
Ich denke, auf dieser Seite sind wohl alle wichtigen Inhalte zu finden, die zur Klärung der Fragen beitragen.
Ich habe inzwischen schon fast ein Loch im Kopf vom Kratzen. Was ist bloß diese "Unbefugten Erklärung"? Ist damit etwa ein Schild gemeint, wie "Unbefugten ist das Betreten verboten"? Was soll das für eine rechtliche Relevanz haben? Schilder kann sich doch jeder an die Tür kleben.
Was soll mich also daran hindern, von öffentlichem Grund aus - abgesegnet durch die Panoramafreiheit - ein beliebiges Haus oder einen beliebigen Garten zu fotografieren? Sicherheitshalber sage ich es erneut: Es geht hier nicht um Veröffentlichung oder Verwertung. Wobei es selbst gegen eine Veröffentlichung nur sehr wenige Einwände gäbe. Joschka Fischer hatte da mal ein Problem mit seiner Butze. Also wie soll das gehen?
Man stelle sich nur mal vor, man müsste, nur weil man z. B. eine olle Hauswand fotografiert, extra jemanden um Erlaubnis bitten. Ein Albtraum.
Es geht hier nicht um das Recht der „Unbefugten-Erklärung“ . Ich denke, in dem Link, den ich gesetzt habe, geht das klar hervor. Man darf das untersagen und der Fotograf muss sich daran halten (Eigentumsrecht, Hausrecht, Persönlichkeitsrecht). Natürlich kann man eine olle Hauswand fotografieren, solange es der Eigentümer nicht untersagt.
Die Frage, wie das gehen soll, kann ganz einfach beantwortet werden. Ich sehe vor meinem Haus einen Fotografen oder einen Menschen mit einer Kamera und untersage ihm das fotografieren, meines Hauses. Wenn der Fotograf aber oben auf einem Berg steht und ein Bild der Landschaft macht und mein Haus deswegen mit auf dem Foto ist, fällt das unter die Panoramafreiheit.
Eine „Unbefugten-Erklärung“ macht man, wenn man sagte „Ich möchte das nicht“. In vielen Rechtsfragen ist das sogar Voraussetzung für eine Strafverfolgung.
Friedmann hat geschrieben:[...] Ich denke, in dem Link, den ich gesetzt habe, geht das klar hervor.
Ach du willst mich nicht verstehen, du bist ja schlimmer als meine Frau, wenn sie ihre speziellen Tage hat, du weißt schon.
Das ist doch mein Problem, was da steht und mühsam Grau auf Schwarz zu lesen ist, bestätigt mich ja leider. Oder ich überlese was. Ich glaube aber, du überliest eher, worauf ich mehrmals ausdrücklich hingewiesen habe.
Da steht, wer "in einem umgrenzten Raum" fotografiert - in, in, in - der benötigt eine Erlaubnis. Da steht weiter, du darfst bestimmen, ob "in" deinem Haus oder "auf" deinem Gelände fotografiert werden darf. Für mich unumstritten und das habe ich mehrfach gesagt und darum geht es nicht. Es geht um das Foto 20 cm vor oder 20 cm hinter deinem Zaun, was den Inhalt des Fotos nahezu nicht verändern wird. Das ist doch der Kern des Problems. Bin ich auf deinem Gelände, darf ich dein Haus nicht ungefragt fotografieren. Bin ich vor deinem Gelände, oder exakter, befinde ich mich auf öffentlichem Grund, darf ich dein Haus ungefragt fotografieren und du kannst mir verbieten, was du möchtest. Du könntest dich natürlich noch nackt ins Bild stellen, dann wird es kritisch. Also auch unter dem was du da verlinkst, finde ich nichts anderes. Oder ich habe ein Brett vor dem Kopf, was ich nicht ausschließen möchte.
Friedmann hat geschrieben:[...]Teil des Hausrechts, dass der Inhaber dieses Rechts Vorschriften darüber machen kann, ob in seinem Haus oder auf seinem Gelände, bzw. unter welchen Bedingungen, dort fotografiert werden darf.
In seinem Haus und auf seinem Gelände, das ist doch ohnehin klar. Und ich versuche seit gefühlt 100 Beiträgen deutlich zu machen, ich stehe vor deinem Haus und vor deinem Gelände auf öffentlichem Grund.
Exkurs: Den Unsinn, den ich zum Thema Body Parts geschrieben habe, nehme ich verschämt zurück und behaupte das Gegenteil. Theoretisch muss man für eine Aufnahme fragen. Praktisch, am Gesetz vorbei, fotografiert man heimlich und veröffentlicht dann natürlich nur so, dass die Person keinesfalls erkennbar ist. Ich denke da z. B. an, sagen wir, mit einem Surfbrett unter dem Arm, im Gegentlicht aus dem Wasser steigende Surfer.
Ich habe hier jetzt leider keine Lust mehr, auf diesen Beitrag zu antworten. Ich bin keine Frau an gewissen Tagen. Und in der eröffneten Frage geht es auch nicht um das fotografieren von Gebäuden. Einfach mal schauen "Eigentumsrecht" und "Persönlichkeitsrecht". Ansonsten sollte man einen neuen Thread eröffnen, mit der Frage "Darf man Gebäude fotografieren". Man kann es auch übertreiben und das Rad neu erfinden.
Friedmann hat geschrieben:[...]Und in der eröffneten Frage geht es auch nicht um das fotografieren von Gebäuden.
Das ist insofern lustig, weil du ja diejenige warst, die dieses Fässchen erst geöffnet hat - ich zitiere mal aus deinem ersten Beitrag ganz am Anfang des Threads:
Friedmann hat geschrieben:[...]Ich darf als Privatmann sogar untersagen, dass man mein Haus fotografiert. Wenn mein Haus irgendeine Attraktion darstellt, kann ich den Leuten untersagen, mein Haus zu fotografieren. Es sei denn, mein Haus hätte einen historischen Status , würde unter Denkmalschutz stehen und deswegen im Interesse der Öffentlichkeit stehen. Wo das Interesse der Öffentlichkeit anfängt, muss erstritten werden.
Witzig oder?
Friedmann hat geschrieben:[...]Ansonsten sollte man einen neuen Thread eröffnen, mit der Frage "Darf man Gebäude fotografieren".
Wenn du und TenPoints es so wollen, dann werde ich das tun.
Friedmann hat geschrieben:[...]Man kann es auch übertreiben und das Rad neu erfinden.
Es geht nicht um das Erfinden neuer Räder. Es geht um die exakte Auslegung der Panoramafreiheit. Es macht nun mal einen Unterschied, von wo aus man jemanden oder etwas fotografiert.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-193198-10.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1060mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 3010mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1859mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1353mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?