Wie wird eine Bedarfsgemeinschaft definiert und berechnet?

vom 25.07.2012, 10:51 Uhr

In meinem Bekanntenkreis sind Leute, die zwar zusammen wohnen aber kein Paar sind und welche, die ein Paar sind und zusammen wohnen. Ich habe mich schon oft gefragt, wie das ist, wenn diese Leute Geld vom Amt benötigen. nehmen wir mal an, dass Gemeinschaft A eine Wohngemeinschaft ist. Ein Mann und eine Frau, die nur zusammen wohnen, aber kein Paar sind und einer der beiden braucht Geld vom Amt. Wie wird das berechnet? Ist das eine Bedarfsgemeinschaft?

Nehmen wir weiter an, dass in einer anderen Wohnung ein Paar B wohnt, die auch zusammen sind. Der Mann wird arbeitslos und die Frau geht arbeiten. Da müsste ja das Geld der Frau mit angerechnet werden, weil sie beiden ja in eheähnlicher -Gemeinschaft wohnen.

Wie kann denn das Amt nun bei Paar A und bei Paar B die Bedarfsgemeinschaft bestimmen und definieren? Wie definiert man überhaupt "Bedarfsgemeinschaft"? Und wie wird sowas berechnet?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eine Bedarfsgemeinschaft besteht immer dann, wenn die Personen, die eine Wohnung teilen auch gewillt sind, füreinander einzustehen. Wenn beide Partner also dauerhaft als Paar zusammenleben, das wird regelmäßig vermutet, wenn zwei Menschen länger als ein Jahr zusammen leben (nicht zusammen wohnen) oder aber sogar ein gemeinsames Kind haben. Auch wenn ein Bewohner über das Vermögen des anderen Bewohners verfügen darf, wird eine Bedarfsgemeinschaft vermutet. Genaueres erfährst Du im § 7 des 2. Sozialgesetzbuches. Sollte eine dieser Vermutungen zutreffen, man aber keine Bedarfsgemeinschaft bilden, so kann man das auch widerlegen. Einfach ist das beispielsweise durch die Vorlage eines Vertrages und dem Nachweis, dass tatsächlich Zahlungen geflossen sind, aber auch durch eidesstattliche Versicherung.

Eine Bedarfsgemeinschaft lässt sich aufgrund der Definition nicht berechnen sondern nur die Leistungen, die diesen Personen zusteht. Bilden die zusammen wohnenden Personen keine Bedarfsgemeinschaft werden Leistungen so berechnet, wie wenn die Personen allein in einer Wohnung leben würden. Ansonsten werden eben die zusammenlebenden Personen laut Vorschrift für die Berechnung erfasst und dann wird mittels Formeln berechnet, in welcher Höhe Leistungen gewährt werden.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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