Vorkasse bezahlt und Shop liefert nicht....

vom 15.06.2012, 22:08 Uhr

Der Hinweis zu den hohen Rechtsanwaltsgebühren und dass es sich ohne Rechtsschutzversicherung nicht anbietet, hier gerichtliche Schritte einzuleiten, ist nicht korrekt. Einerseits haben die Rechtsschutzversicherungen in der Regel eine Selbstbeteiligung, die meiner Erfahrung nach bei mindestens hundert Euro liegt. Kosten bis zu dieser Höhe müssen also vom Mandanten selbst bezahlt werden. Bei einem Gegenstandswert von unter zwanzig Euro kann man davon ausgehen, dass die Kosten eines Rechtsanwalts die Höhe der Selbstbeteiligung bei Weitem nicht erreichen und schon gar nicht überschreiten, sodass eine Rechtsschutzversicherung hier auch gar nicht eintrittspflichtig wäre. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass die Kosten für das Mahnverfahren hier vom Händler zu tragen sind, da bereits Verzug eingetreten sein dürfte. In solchen Fällen gehen die Rechtsanwaltsgebühren nicht dem Mandanten zu Lasten, sondern dem Gegner, hier also dem Händler.

Das ist es nun auch, was ich tun würde: Ich würde zum Rechtsanwalt gehen. Ich denke, dass A sich in ausreichendem Maße bemüht hat, an seine Ware zu kommen, die durch die bereits erfolgte Bezahlung sein Eigentum ist. Das Gebaren des Händlers in dieser Fallschilderung sieht nun nicht nach einem bemühten Kundenservice aus, sondern nach einer Hinhaltetaktik. Das würde ich mir allerdings nicht bieten lassen, und wozu man hier „Lehrgeld“ zahlen sollte, will mir auch nicht so recht einleuchten. Seit wann sollte man Lehrgeld dafür bezahlen, wenn man alles richtig gemacht hat? Nur, weil man den falschen Anbieter gewählt hat, würde es mir nun nicht einfallen, irgendetwas abzuschreiben, zumal auch zwölf Euro einen konkreten Wert darstellen, der, selbst, wenn er eher gering ist, meiner Meinung nach nicht einfach in den Wind geschrieben darf.

Insofern sollte wohl eher derjenige, der sich in dieser Fallschilderung falsch verhält, nämlich der Händler, wiederum derjenige sein, der ein Lehrgeld zu bezahlen hat – nämlich eines in Form der Rechtsanwaltsgebühren. Eine solche Vorgehensweise ist einfach nicht zu dulden und ich bin der Meinung, dass man dafür zu sorgen hat, dass Händler dieser Art nicht weiter auf diese Weise arbeiten können sollten. Immerhin wird hier das Eigentum von A zurückbehalten oder wenigstens nicht in ausreichendem Maße dafür gesorgt, dass dieser sein Eigentum auch erhält. Ein solches Verhalten ist einem Händler meiner Meinung nach dringend abzugewöhnen, und ich sehe keine andere Möglichkeit, als eben dies über einen Rechtsanwalt zu bewirken.

Benutzeravatar

» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^