Darf man ohne seine Einwilligung fotografiert werden?
Es gibt ja das Recht am eigenen Bild, das besagt, dass keine Bilder von Personen verbreitet werden dürfen, die dem nicht zugestimmt haben. Außerdem gibt es ein Gesetz, welches verbietet, das man in seinem Privatbereich oder in einem Bereich, der gegen Einblicke geschützt ist, fotografiert werden darf.
Neulich hatte ich eine Diskussion mit einem Freund über dieses Thema. Ich war eigentlich der Meinung, dass ich auf der Straße auch nicht hinnehmen muss, dass ich fotografiert werde, außer natürlich, wenn ich in einer Menschenmenge bin und zum Beispiel ein Tourist fotografiert. Mein Freund war allerdings der Meinung, das jemand durchaus mit seinem Teleobjektiv von mir eine Großaufnahme machen dürfe, ohne mich zu fragen, wenn er das Bild nicht veröffentliche. Detektive machen ja auch Aufnahmen, wenn sie eine Ehefrau oder einen Ehemann im Auftrag beschatten und fotografieren, wenn jemand den Verdacht der Untreue hat. Wenn das verboten wäre, würden Detektive ja rechtswidrig handeln. Ich begann zu zweifeln, was in welchen Fällen an Aufnahmen erlaubt ist oder nicht.
Weiß jemand auf diesem Gebiet Bescheid? Darf ich mit einem Teleobjektiv herumlaufen und zum Beispiel Personen fotografieren, deren Gesicht mir gefällt, die Fotos rahmen und mir übers Bett hängen? Ich veröffentliche sie ja nicht und verbreite sie auch nicht. Wäre das etwa erlaubt? Kinderschänder könnten dann ja straflos Fotos von Kindern in Schwimmbädern machen und keiner könnte etwas dagegen tun, wenn sie diese Fotos nicht verbreiten.
Ich habe das mal mit einem Anwalt besprochen, weil mich unser Nachbar immer wieder fotografierte. Wenn ich mich richtig erinnere darf man fotografieren, nur veröffentlichen darf man diese Fotos natürlich nicht. Es sei denn man ist jemand Berühmtes, dann ist das eine Ausnahme. Das trifft auf mich natürlich nicht zu. .D
Situationen in denen man nicht fotografiert werden darf, sind Situationen wie in der Sauna, oder unterm Solarium oder wenn es auf einem Privatgelände (Hausrecht) ist. Das heißt also, dass man solche Fotos schon mit Teleobjektiv machen kann, wenn sie nicht auf einen privaten Raum abzielen (zum Beispiel durch ein Fenster) oder in einem geschützten Bereich eindringen.
Leider ist die Lage hier etwas verwirrend, weil es eine Gesetzeslücke gibt. Die wurde im Laufe der Zeit allerdings durch Rechtsprechung geschlossen. Das Recht am eigenen Bild betrifft eigentlich nur die Veröffentlichung von Bildern, aber nicht die Aufnahme des Bildes selbst. Aber Pustekuchen, im Grunde gilt das inzwischen aufgrund Rechtsprechung auch für das Fotografieren selber.
Im Endeffekt muss man also immer eine Einwilligung der fotografierten Person haben, bei Kindern, die beider Eltern und wenn das Kind 14 und älter ist, auch von ihm. Aber es gibt Ausnahmen. Keine Einwilligung braucht man bei Versammlungen, Aufzügen (z. B. Schützenfest) u. ä. Gemeint sind hier alle öffentlichen Ansammlungen von Menschen, die kollektiv an etwas herumwuseln. Sei es eine Demo, ein Sportevent, ein Konzert. Nur darfst du dann auch nicht einzelne Personen rauspicken. Die hübsche Frau in der Fußgängerzone ohne Einwilligung fotografieren geht nicht. Am Strand und in der U-Bahn kann man im Grunde überhaupt nicht fotografieren. Da sagen Gerichte nämlich, es fehle am kollektiven Willen. Hier sind alle für sich. Was deine Kinderfotos im Schwimmbad angeht, das geht nur mit Erlaubnis der Eltern. Personen der Zeitgeschichte darfst du ungefragt knipsen, die absoluten immer (Kanzler, Präsident, König), die relativen (Informationsinteresse nur wegen eines aktuellen Ereignisses) nur beim Ereignis (Ministerpräsident weiht eine Fähre ein).
Leider ist die Zeit des freien Knipsens auch vorbei. Aber man muss sich ja nicht an alles halten.
Das Recht am Bild ist für den Fotografen und auch für die abgebildete Person gültig.Es kommt nun darauf an, aus welcher Richtung man das betrachtet.
Wenn Touristen den Eifelturm in Paris fotografieren, sind natürlich viele Menschen auf dem Bild. Diese Menschen haben keinen Status. Aber einfach so einen Menschen fotografieren, weil er besonders aussieht ist nicht zulässig. Wenn ich also blaue Haare habe und mich deswegen die Menschen fotografieren, will ich gefragt werden und so ist es auch richtig. Es kommt dabei nicht darauf an, ob man das Foto dann veröffentlicht, sondern, dass ich als „Motiv“ ein Bildrecht habe. Ich kann es also untersagen.
Anders ist es bei Prominenten, die im Interesse der Öffentlichkeit stehen. Sie müssen das leider hinnehmen, die Paparazzi haben Lizenzen die das erlauben (Presserecht).
Ich darf als Privatmann sogar untersagen, dass man mein Haus fotografiert. Wenn mein Haus irgendeine Attraktion darstellt, kann ich den Leuten untersagen, mein Haus zu fotografieren. Es sei denn, mein Haus hätte einen historischen Status , würde unter Denkmalschutz stehen und deswegen im Interesse der Öffentlichkeit stehen. Wo das Interesse der Öffentlichkeit anfängt, muss erstritten werden.
Den Nachbarn darf man nicht fotografieren. Warum sollte man das auch machen wollen? Wenn der Nachbar das erfährt, dass er heimlich fotografiert wird, darf er es untersagen. Er muss vorher eingewilligt haben. Es hat nichts damit zu tun, ob man das Bild dann veröffentlicht oder nicht.
Detektiven ist es erlaubt Fotos zu machen. Diese fotografieren ja in beruflicher Ausübung. Viele heimlich gemachte Fotos sind aber vor Gericht als Beweis nicht zulässig. Wer also einen Stalker hat und heimlich Fotos von ihm macht, kann zwar zeigen „Seht her, was er gemacht hat“, aber als Beweis ist dies nicht zulässig, weil man Menschen nicht heimlich fotografieren darf. Man muss den Täter schon auf frischer Tat ertappen.
Anders sehe es aus, wenn man drauf hinweist, dass Fotos gemacht werden. Dann steht es den Leuten ja frei zu entscheiden, ob sie durch das Bild laufen wollen.
Selbst die Verkehrsaktionen mit den „Flitzer-Blitzern“ sind rechtlich fragwürdig. Das sind diese Aktionen, wo Autofahrer, die zu schnell fahren, heimlich fotografiert werden um zu belegen, dass sie einen Verstoß begangen haben. Hier begründet man sich gern damit, dass im Sinne der Sicherheit des laufenden Verkehrs solche Aktionen gemacht werden dürfen. Ein guter Anwalt, findet aber Gesetzeslücken, die das trotzdem nicht zulassen. Mein Cousin hat Anwaltlich einem Schreiben von der Ordnungsbehörde widerrufen. Er hat diese begründet, dass nirgendwo darauf hingewiesen wurde, dass Geschwindigkeitskontrollen per Foto gemacht werden. Er ist damit durch gekommen, musst die Strafe nicht bezahlen und durfte seinen Führerschein behalten.
Ich werde relativ oft fotografiert, da ich jedes Wochenende an der einen oder anderen Sportveranstaltungen teilnehme. Man könnte also fast meinen, dass ich es gewohnt bin, dass man mich fotografiert. Dies stört mich überhaupt nicht und mich braucht man auch nicht um Erlaubnis fragen, wenn man dies tun möchte. Ich habe auch kein Problem damit ,wenn die Bilder im Internet veröffentlicht werden, sofern ich nicht damit schlecht gemacht werde oder irgendeine andere Form von Ärgernis entsteht. Wenn man mich auf einmal zu Hause fotografieren würde hätte ich aber schon etwas dagegen. Hier frage ich mich dann, warum man dies tut und was man damit vor hat. Hier sollte man schon fragen und wenn man dies ungefragt tut ist dies schon sehr seltsam.
Man darf zwar fotografiert werden, aber sobald die Fotos ins Internet etc. gestellt werden macht sich derjenige sofort strafbar und dies kann bis zu einer Anzeige führen. Ich selber werde öfters mal fotografiert und wenn ich nicht will das ein bestimmtes Bild in die Zeitung kommt dann sage ich das immer sofort. Aber oft ist es mir dann letztendlich egal.
Friedmann hat geschrieben:[,,,]Wenn Touristen den Eifelturm in Paris fotografieren, sind natürlich viele Menschen auf dem Bild. Diese Menschen haben keinen Status. Aber einfach so einen Menschen fotografieren, weil er besonders aussieht ist nicht zulässig.
Da bist du dir nun wirklich sicher? Hast du es überprüft? Du bedenkst dabei eventuell nicht, dass der alltägliche Grundsatz gilt: Andere Länder andere Sitten. Ich kenne das französische Recht in dieser Hinsicht nicht. Es könnte also durchaus sein, dass es in Frankreich erlaubt ist, Menschen an solchen öffentlichen Plätzen zu fotografieren.
Beispiel USA: Hier kann ich, solange ich mich im öffentlichen Raum befinde, mehr oder weniger fotografieren, was ich möchte. Ich kann auch jeden Menschen fotografieren, wie ich möchte, solange ich nicht seine Privatsphäre verletze (Toilette, Umkleideraum, Telefonhäuschen ...)
Interessant wird das erst, wenn ich diese Bilder dann z. B. auf einem deutschen oder amerikanischen Server ablege und dann in einem deutschen Forum verlinke oder direkt verlinke. Da bin ich mir nicht sicher, welches Recht der Fotografierte dann hat, diese Veröffentlichung zu untersagen. Ich habe das selber neulich hier im Forum gemacht und die Bilder wurden vorsorglich gelöscht. Aber 100% sicher bin ich mir nicht, wie das letztlich rechtlich gehandhabt wird.
Friedmann hat geschrieben:[,,,]Anders ist es bei Prominenten, die im Interesse der Öffentlichkeit stehen. Sie müssen das leider hinnehmen, die Paparazzi haben Lizenzen die das erlauben (Presserecht).
Wenn wir uns auf Deutschland beziehen, stimmt das in dieser Allgemeinheit nicht. Auch Prominente haben ein Privatleben und da heißt es definitiv "Finger weg". Ich hatte weiter oben schon relative und absolute Personen der Zeitgeschichte angesprochen. Die Gerichte in Deutschland tendieren hier auch zu immer engeren Ansichten.
Friedmann hat geschrieben:[,,,]Ich darf als Privatmann sogar untersagen, dass man mein Haus fotografiert.
Auf welcher Grundlage? Wenn ich vom öffentlichen Raum aus dein Haus fotografiere (und nicht durch die Gardine, wie du die die Putzfrau bohnerst), dann kann mich da in Deutschland niemand dran hindern.
Also ich kenne es bisher eigentlich nur so, dass man schon fotografieren darf, aber diese Bilder nicht veröffentlichen darf. Nun haben mich aber die anderen Beiträge etwas verunsichert, aber ich persönlich finde das auch gar nicht so schlimm, denn ich werde hin und wieder mal fotografiert, was ich auch nicht so toll finde und das nervt mich manchmal schon, auch wenn ich wahrscheinlich bei normalen Fotos niemals dagegen klagen würde.
Interessant wäre es aber zu wissen, wie man denn sein Einverständnis für die Fotos geben muss. Das alles vertraglich festzuhalten, wäre meiner Meinung nach etwas zu viel des Guten, aber eine mündliche Aussage kann man ja sehr leicht verleugnen.
Das Beispiel mit dem Eiffelturm könnte so auch am Brandenburger Tor passieren. Steht man am Brandenburger Tor und macht Fotos vom Bauwerk, ist das nicht schlimm, wenn andere Leute mit drauf sind. Fotografiert man aber gezielt eine bestimmte Person, muss man vorher fragen. Pantomimen nehmen sogar Geld dafür. Ebenso darf man nicht einfach eine Person gezielt fotografieren, die irgendwo im Park sitzt oder ein ungewöhnliches Auto fährt. Man muss vorher fragen. Viele sagen nur nichts, weil sie ja insgeheim den Rummel genießen und sich geschmeichelt fühlen.
Bei den Promis ist es so, dass sie es hinnehmen müssen, wenn sie irgendwo fotografiert werden . So lange diese Bilder harmlos sind. Man hört aber immer wieder, dass auch Promis sich anwaltlich wehren und Verfügungen erlassen, wenn unerwünschte Fotos auftauchen. Die Bilder dürfen halt nichts bloßstellendes zeigen. Die meisten Promis erlauben aber das private fotografieren um selbst damit zu verdienen, weil sie sich das bezahlen lassen.
Die Grundlage mit dem Haus, weiß ich daher, dass ich auch nicht wünsche, dass Fotos von meinem Haus gemacht werden. Ich habe einen großen und “sehenswerten “Garten. Ich werde oft angehalten, mein Grundstück zur Schau zu stellen, bei einem “Tag der offenen Tür”. Das biete ich auch einmal im Jahr an, mache aber zur Bedingung, dass keine Fotos gemacht werden dürfen. Nicht auf dem Grundstück und auch nicht von dem Gelände, was von außen sichtbar ist. Ich bin damit bis jetzt auch immer durchgekommen und habe nie Widerspruch hinnehmen müssen. Fotografieren dürfen nur Herausgeber, die Fotos für ein Buch oder einen Kalender haben möchten, die bezahlen aber auch dafür.
Friedmann hat geschrieben:Das Beispiel mit dem Eiffelturm könnte so auch am Brandenburger Tor passieren. Steht man am Brandenburger Tor und macht Fotos vom Bauwerk, ist das nicht schlimm, wenn andere Leute mit drauf sind. Fotografiert man aber gezielt eine bestimmte Person, muss man vorher fragen.
Nebenbei gefragt: Woher willst du eigentlich wissen, ob dich da jemand fotografiert hat, wenn er dir nicht gerade die Linse unter die Nase hält? Willst du ihn zwingen, dir das Bild zu zeigen? Willst du ernsthaft die Polizei rufen und eine Anzeige machen? Natürlich, man müsste fragen, aber in der Praxis ist das natürlich in vielen Fällen Unsinn.
Friedmann hat geschrieben:Bei den Promis ist es so, dass sie es hinnehmen müssen, wenn sie irgendwo fotografiert werden. So lange diese Bilder harmlos sind.
Es gibt nicht "die Promis", das hilft nicht weiter. Mehr habe ich oben geschrieben. Auch dein Hinweis auf die "Harmlosigkeit" von Bildern ist wenig zielführend. Ich finde einen Kuss zwischen zwei Frauen harmlos, bestimmte Fernsehsender fänden den skandalös.
Friedmann hat geschrieben:Man hört aber immer wieder, dass auch Promis sich anwaltlich wehren
Und manchmal wehren die sich nicht nur anwaltlich.
Friedmann hat geschrieben:Die Grundlage mit dem Haus, weiß ich daher, dass ich auch nicht wünsche, dass Fotos von meinem Haus gemacht werden. [...] Nicht auf dem Grundstück und auch nicht von dem Gelände, was von außen sichtbar ist. Ich bin damit bis jetzt auch immer durchgekommen und habe nie Widerspruch hinnehmen müssen.
Wo ist denn da jetzt die Grundlage? Nur weil du mit etwas durchgekommen bist? Ich suche noch immer diese Grundlage und vermag sie einfach nicht zu erkennen. Wenn ich als Fotograf von öffentlichem Grund aus (nicht etwa AUF deinem Grundstück, denn da ist die Angelegenheit wohl ohnehin klar) ein Haus fotografiere, dann mag man das als Eigentümer nicht gut finden, aber es ist zulässig. Sonst könnte man auch gleich das Fotografieren komplett verbieten. Bei uns herrscht Panoramafreiheit und das gehört dazu. Auch deinen Garten, soweit er von öffentlichem Grund einsehbar ist, darf ich hemmungslos fotografieren. Siehe auch die BGH-Entscheidung Aktenzeichen V ZR 45/10. Dabei sehe ich auch keinen Unterschied, ob es sich um ein Kunstwerk oder eine Attraktion handelt. Wenn du andere Grundlagen siehst, wäre ich sehr interessiert, ernsthaft. Natürlich darf ich dabei nicht auf Leitern oder Bäume steigen oder aus gegenüberliegenden Gebäuden oder aus Fesselballons o. ä. fotografieren.
Friedmann hat geschrieben:Wir haben einen Berufsfotografen in der Familie. Dieser sieht die Grenzen sehr verwaschen. [...]
Vieles ist eindeutig, vieles ist verwaschen oder Deutungssache, eine gute Leitlinie ist wohl, wenn es zu privat wird, fragt man vor einem Foto. Befindet man sich auf privatem Grund, sollte man immer nach den bestehenden Regelungen fragen. Das betrifft aber zunächst mal ohnehin nur das Fotografieren und verhindert nichts weiter, als eine Faust auf die Nase zu bekommen. Bei der Verwertung ist es noch schlimmer. Im Prinzip kann man kaum etwas ohne anwaltlichen Beistand veröffentlichen. Die Zustände sind zum Teil gruselig. Mir geht das alles viel zu weit. Besser, man veröffentlicht nur Bilder, die man im liberaleren Ausland geschossen hat. Es ist für einen Hobbyfotografen natürlich vollkommen fern der Realität, von jeder fotografierten Person eine schriftliche Erlaubnis zu verlangen. Insofern finden solche Verstöße auch tagtäglich, vermutlich millionenfach statt.
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