Vordruck und Muster für privaten Ratenkreditvertrag gesucht

vom 19.07.2012, 21:19 Uhr

Ich suche für einen Bekannten, der seinem Arbeitskollegen einen privaten Ratenkredit angeboten hat einen Vordruck bzw. ein Muster für einen privaten Ratenkreditvertrag. Darin sollte alles geregelt sein, damit mein Bekannter auch auf der sicheren Seite ist und was in der Hand hat, falls die Raten doch nicht regelmäßig bezahlt werden. Bekommt man so ein Muster im Netz? Es muss nicht unbedingt ein Vordruck sein, der kostenpflichtig ist. Ein Muster, wie man sowas genau schreibt würde schon hilfreich sein.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nachdem gewerblich nur eine Bank Darlehen vergeben darf, sollte es nicht wirklich viele Mustervorlagen geben, die genau auf den Fall zutreffen (Darlehensvertrag/Privat/Ratenzahlung) dürften. In so einem Fall ist der Geldgeber eigentlich nie auf der "sicheren Seite", sofern hier auch noch Zinsen verlangt werden. Denn wie sollte so ein "Einkommen" versteuert werden ohne ein Gewerbe zu melden (aber ein einfacher Gewerbetreibender darf ja auch kein Geld gegen Zinsen verleihen)?

So ein Vertrag kann letztlich gerade zwischen Privatpersonen im Grunde jeder aufsetzen. Schließlich ist doch klar, wer was von wem erwartet und alle möglichen Sonderregelungen fallen weg. Was sollte der Geldgeber auch tun, wenn die Ratenzahlungen ausbleiben? In aller Regel hat das ja seinen Grund darin, dass der Kreditnehmer kein Geld hat! Dann kann man Klagen und sich eventuell auch einen entsprechenden Titel holen. Aber der ist eben erst was Wert, wenn der Beklagte irgendwann (in den dann folgenden 30 Jahren) wieder zu Geld kommt.

Man schreibt die Daten vom Geldgeber und vom Darlehensnehmer auf, das Datum, die Summe und die Vereinbarung der Rückzahlung auf. Will man es genau machen, schreibt man auch einen Tilgungsplan mit den einzelnen Daten nieder. Mehr ist nicht zu machen. Sofern eine Bedingung festgehalten wird, was bei ausbleibenden Zahlungen passieren soll, läuft man immer Gefahr, hier ins rechtliche Abseits zu laufen. Auch bei einer Zinsfestschreibung droht ja immer die Gefahr, Wucherzinsen zu verlangen, die einer Prüfung nicht standhalten würden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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