Bei Unfall generell Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt?
Wenn man einen Unfall baut, wird man dann generell zurück gestuft bei dem Schadenfreiheitsrabatt? Ist das dann auch egal, mit welchem Fahrzeug man einen Unfall baut? Wenn ich praktisch mit dem Zweitwagen meines Vaters einen Unfall machen würde, würde mein Vater dann in der Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft werden? Würde das bei dem Zweitwagen dann genau wie bei dem Erstwagen sein oder wie funktioniert das?
Kann man auch irgendwie vermeiden zurück gestuft zu werden, indem man den Schaden selber zahlt oder geht das nicht? Wann wird man bei einem Unfall in der Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft und wann nicht?
Das kann man pauschal so nicht beantworten. Die Lösung wirst du in den Versicherungsunterlagen deines Vaters finden oder in dem du bei der Versicherungsgesellschaft selbst nachfragst. Grundsätzlich ist es schon so, dass man zurückgestuft wird und höhere Beiträge zahlen muss. Aber, es gibt bei einigen Versicherern Möglichkeiten sich da heraus zu kaufen oder man bekommt in einigen Verträgen einen Bonus und darf sich einen Schaden gratis leisten. Das kann dann einfach über den Beitrag finanziert sein oder eine Art Treuerabatt sein.
Also grundsätzlich wird man nicht zurückgestuft, sondern erst, wenn die Versicherung auch für den Schaden aufkommt. Zahlst du den entstandenen Schaden selbst, dann bleibt alles wie es ist. Sollte der Unfall der Versicherung schon gemeldet worden sein, dann fließt er nur in die Statistik ein, welche für die Tarifberechnungen des Folgejahres relevant sind.
Wenn du nun ein Auto hast, was auf deinen Vater als Zweitwagen versichert ist, dann steigt dein Vater auch nur bei diesem Vertrag mit den Beiträgen, wenn die Versicherungsgesellschaft einen Schaden begleichen muss. Sein Auto, als der Erstwagen, ist davon nicht betroffen.
Man hat generell die Möglichkeit, den verursachten Schaden selbst zu bezahlen. Auch wenn die Versicherung dem Geschädigten erst einmal den Schaden ersetzt hat, kann man innerhalb einer bestimmten Frist den ersetzten Schaden an die Versicherung zurück zahlen. Dann wird auch keine Rückstufung in den Schadenfreiheitsrabatten vorgenommen.
Nach Ausgleich des Schadens durch die Versicherung bekommt man eine Mitteilung, in der einem auch die Frist genannt wird, bis zur der man den Schaden selber begleichen kann. In der Regel sind das drei Monate. Man kann sich dazu auch ausrechnen lassen, wie viel Geld man mehr bezahlen muss, wenn man die Versicherung den Schaden tragen lässt und die höheren Versicherungsprämien durch die Rückstufung in Kauf nimmt.
Eine Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen geschieht übrigens nur in dem Vertrag, dessen versichertes Fahrzeug in den Schaden verwickelt war.. Also beim Unfall mit dem Zweitwagen der Zweitwagen, alles andere bleibt davon unberührt. Macht auch keinen Sinn, ein anderes Fahrzeug zu belasten, als das Unfallverursachende.
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