Selbstständigkeit und Schwangerschaft, Recht auf Gelder?
Angenommen, Frau B ist seit erst seit kurzem selbstständig und konnte noch keine entsprechenden Rücklagen bilden, die ihr während der Schwangerschaft und für die Zeit nach der Geburt hilfreich wären, wie sieht es denn mit anderen Geldern aus? Ich habe nun ja gelesen, dass eine schwangere Frau sechs Wochen vor der Geburt und zwei Monate nach der Geburt nicht arbeiten darf. In der Zeit hätte Frau B also auch kein Einkommen durch ihre Selbstständigkeit. Jedoch habe sie laut EU-Verordnung Recht auf Gelder, wenn ich es richtig gelesen habe.
Wie genau nennen sich diese Gelder bei einer Selbstständigkeit? Wer übernimmt diese Kosten und wo werden sie beantragt? Wie sieht die Realität in Bezug auf Schwangerschaft als Selbstständige aus?
Diese Zeit „6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt“ ist im Mutterschutzgesetz verankert und richtet sich an Arbeitnehmer. Schwangere dürfen in dieser Zeit nicht beschäftigt werden, bekommen dafür von der Krankenkassen Mutterschaftsgeld. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt vom bisherigen Einkommen ab.
Es kommt nun darauf an, inwieweit die Schwangere krankenversichert ist. Sollte sie gesetzlich versichert sein, würde ihr sicher auch das Mutterschaftsgeld zustehen. Dies hängt dann aber wieder vom letzten Einkommen ab. Hat sie als Selbstständige kein Einkommen, hat sie die Voraussetzung dafür nicht erfüllt.
Sollte sie privat versichert sein, bekommt sie gar kein Mutterschaftsgeld, sondern ein einmaliges Entbindungsgeld. Was EU-Verordnungen aussagen, ist mir nicht bekannt, ich kann mir vorstellen, das sie auch die Voraussetzungen für Hartz II nicht erfüllt.
In der Praxis kenne ich zwei Mütter die selbstständig sind und schwanger waren.Beide haben bis zum Schluss gearbeitet und haben auch unmittelbar nach der Entbindung ihre Arbeit wieder aufgenommen. Eine hat von zu Hause aus gearbeitet und hat von der privaten Krankenkasse ein Entbindungsgeld bekommen. Die andere hat ein Geschäft, wie sie das gemacht hat, weiß ich nicht. Aber sie hatte damals eine Hausgeburt und war am zweiten Tag nach der Entbindung wieder im Dienst.
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