Berufsverbot in Schwangerschaft, was passiert mit Nebenjob?
A ist in der 8. Woche schwanger und hat es gerade erfahren. A arbeitet bei einem Röntgenologen in einer Praxis. Der Gynäkologe hat sofort ein Berufsverbot ausgesprochen und auch die dementsprechende Bescheinigung ausgestellt. Der Arbeitgeber von A weiß von dem Nebenjob von A der mit dem Beruf der Röntgenassistentin nichts zu tun hat. Sie arbeitet am Wochenende in einem Eiscafé.
Der Arbeitgeber von A meint nun, wenn sie bei ihm nicht mehr arbeiten darf, würde er ihr auch verbieten dem Nebenjob nachzugehen. Auch wenn er dem damals zugestimmt hat, würde er nicht einsehen, dass A bei ihm nicht mehr arbeiten kann und dann im Eiscafé noch mehr Geld verdient.
Kann der Arbeitgeber die Erlaubnis zum Nebenjob in dem Fall einfach wieder zurückziehen? Ihr Job in der Arztpraxis hat nie darunter gelitten. Der Chef ist nur sauer, dass A nicht mehr in der Praxis arbeiten darf, weil es zu gefährlich ist.
Wenn A bei einem Arbeitgeber eingestellt ist, darf er entscheiden, ob ein Nebenjob in Ordnung ist oder nicht. Er muss dem auf jeden Fall zustimmen. Auch wenn der Arzt nun sauer ist, da er eine volle Kraft verliert, hat er das recht dazu, die Erlaubnis zurück zu ziehen, ohne das Person A etwas tun kann. Laut Gesetz hat man zwar das Recht auf einen Zweitjob, jedoch nur dann, wenn der erste Arbeitgeber damit auch einverstanden ist.
Eine Möglichkeit wäre, den Arbeitgeber darüber nicht zu informieren, aber in diesem Fall ist das ja schon zu spät. In vielen Verträgen ist eine "Nebentätigkeitsklausel" festgelegt. Wenn diese vorhanden ist, muss der Arbeitgeber informiert werden und er kann die Erlaubnis zurück ziehen.
Zum einen heißt es individuelles Beschäftigungsverbot und nicht Berufsverbot, was im Falle einer Schwangerschaft attestiert wird. Zum anderen ist hier wichtig zu wissen, warum A ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt wird und ob ein solches Beschäftigungsverbot auch im Nebenjob auszusprechen wäre. Weiterhin wäre es auch interessant, ob ein teilweises oder komplettes Beschäftigungsverbot attestiert wurde.
In dem konkreten Fall kann man sicher davon ausgehen, dass es nicht die gleichen Gründe sind, die für ein Beschäftigungsverbot im Hauptberuf und im Nebenberuf sprechen. Allerdings kann die Arbeit in einem Eiscafé ebenso schädlich für das Ungeborene sein. Beispielsweise durch Zigarettenqualm, durch das Tragen schwerer Dinge. Daher kann es auch gut sein, dass A hier ebenfalls ein Beschäftigungsverbot erteilt wird. Wichtig ist auf jeden Fall, was im Attest steht. Hier kann man dann auch noch mal den Gynäkologen befragen.
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