Schadensersatzforderung bei schlechter Hotelkritik
Mein Arbeitskollege war neulich mit seinem Kegelclub in Italien in einem Hotel. Zugegeben, es war nur ein Zwei-Sterne-Hotel, aber auch in einem Zwei-Sterne-Hotel kann man ja zumindest oberflächliche Sauberkeit und Freundlichkeit erwarten. Das Essen sollte auch nicht verschimmelt sein. Die Grundvoraussetzungen trafen aber anscheinend alle nicht zu.
Der Mann an der Rezeption, ein Deutscher, hatte einen Befehlston an sich, der an einen Offizier erinnerte, wo keine Widerrede erlaubt ist. Die Toilette im Bad war vom Vorgänger noch verschmutzt, die Duschwanne nur oberflächlich gereinigt, so dass wenigstens keine Haare mehr darin lagen, aber weiß war sie nicht. Unter dem Bett waren riesige Staubflocken und das Bettlaken war zwar gewaschen, aber anscheinend nicht gekocht, weil noch Umrisse von Flecken, wahrscheinlich Blut erkennbar war.
Die Höhe war das Frühstück. Es gab zwar, wie in der Hotelbeschreibung angegeben, ein Buffet-Frühstück. Das bestand aber nur aus Marmelade, Käse und Wurst, die anscheinend gestern schon einmal da gelegen hatte. Die Kaffeekanne war verschmiert und das Obst teilweise verschimmelt. Auf Beschwerden sind die Leute überhaupt nicht eingegangen. Leider gab es keinen Reiseführer, weil mein Kollege das Hotel direkt gebucht hat.
Die Leute vom Kegelclub haben es zwar drei Tage, wie geplant, in dem Hotel ausgehalten. Aber sie sind nur zum Schlafen hin, gegessen, sogar gefrühstückt, haben sie außerhalb. Die Gegend war ganz schön, sonst wären sie früher wieder nach Hause gefahren. Der Strand war in der Nähe und dort war auch ein schönes Restaurant gelegen, in dem man auch frühstücken konnte.
Zu Hause haben sie ihrem Ärger dann über eine saftige Hotelkritik Luft gemacht. Zugegeben, es war ein bisschen hart, den Portier haben sie als Dominus bezeichnet und das Frühstück als Schweinefraß. Eine Woche später kam ein Brief des Hotelbesitzers, dass er sie wegen Geschäftsschädigung anzeigen wolle. Ihre Behauptungen würden in keinster Weise den Tatsachen entsprechen und er würde Schadenersatz verlangen wegen Gästeausfall.
Nun die Frage: Hat der Hotelier Chancen, einen Prozess zu gewinnen? Wie weit kann man gehen, um seiner Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen? In welchen Fällen kann ein Hotelier wirklich Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen?
Das ist eine schwierige Situation. Wenn der Hotelier nachweisen kann, dass die Gäste genau aus dieser Bewertung ausgeblieben sind, was sehr schwer sein dürfte, dann kann er in der Tat Schadensersatz fordern. Auf der anderen Seite hätte er die Bewertung löschen können, sodass es gar nicht zu dem Fall gekommen wäre. Die Beweislast liegt definitiv beim Hotelbesitzer. Er muss auf jeden Fall einen Vermögensschaden auflisten und das nachweislich in Bezug auf die Bewertung.
Darüber hinaus muss er nachweisen, wer diese Bewertung geschrieben hat. Wenn die Personen den vollen Namen angegeben haben, dann sieht es schon mal schlecht aus. So ist zumindest nachweisbar, wer die Bewertung abgegeben hat. Sollte das nicht gelingen, wird er vor Gericht keine Chance haben zu klagen. Sollte er jedoch einen Beweis vorlegen können, dass die Gäste nur wegen diesem Eintrag fern geblieben sind, dann kann er vor Gericht gehen und hat dann auch Chancen Geld zu erhalten.
Das verstehe ich dann aber nicht. Es gibt doch diverse Plattformen im Internet zur Hotelbewertung. Dafür sind die doch da? Kritik sollte konstruktiv und sachlich sein und am besten immer mit "meiner Meinung nach" beginnen. Das ist doch freie Meinungsäußerung, vor allem wenn es der Wahrheit entspricht und es genug Zeugen dafür gibt. Wozu gibt es Bewertungsportale, wenn jeder Hotelier jetzt klagen könnte?
Wenn man sachliche und konstruktive Kritik übt, kann man doch nicht vom Hotelbesitzer wegen Schadenersatz verklagt werden. Dafür sind doch diese Bewertungsportale im Internet da. Ich habe bisher auch jedes Hotel, in dem ich war, bewertet. Ich würde dabei aber nie meinen echten Namen angeben, so dass jemand nachvollziehen kann, wer die Kritik geschrieben hat. Aber wenn es wirklich so war, wie der Gast in der Bewertung schreibt, kann das doch nicht noch bestraft werden.
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