Bankvollmachten - Probleme, Probleme, Probleme ...

vom 17.07.2012, 18:46 Uhr

Ich hege die Hoffnung, dass sich hier jemand ein wenig mit Bankvollmachten auskennt. Leider ist die Lage verwirrend, weil die Kommunikation bei diesem heiklen Thema aus mehreren Gründen etwas hoppelt. Alle Beteiligten haben nur Halbinformatinen, Halbwissen und zudem weiß eigentlich der eine nicht, was der andere will.

Ich versuche mal Licht ins Dunkel zu bringen. Nehmen wir mal an, Opa und Oma Thiele wollen ihrer Tochter eine Vollmacht über ihre Bankkonten erteilen und zwar eine über den Tod hinaus gehende. Nehmen wir weiter an, Oma Thiele liegt im Krankenhaus und kann auf absehbare Zeit gar nicht zur Bank. Lt. Auskunft der Bank muss aber auch sie dort etwas persönlich unterschreiben. Genauso müssen lt. Bank auch Opa Thiele und seine Tochter vor Ort erscheinen.

Nun kommt noch ein Problem: Tochter Thiele hat keinen Personalausweis, nur einen Pass und eine Meldebescheinigung. Die Bank gibt der Tochter auf Nachfrage telefonisch die Auskunft: "Könnte sein, dass Mitarbeiter A das akzeptiert, Mitarbeiter B aber nicht."

Hier sehe ich spontan 3 Probleme, auf die ich ebenso spontan fast keine Antwort habe und deswegen frage ich mal die geballte Schwarmintelligenz:

A) Was macht man, wenn eine der beteiligten Personen nicht persönlich bei der Bank vorstellig werden kann, diese Person aber wohl persönlich unterschreiben muss, um eine Vollmacht an einen anderen zu erteilen?

B) Die Aussage zur Identifikation der Tochter halte ich persönlich für Unsinn. Nach meiner Kenntnis reichen zur Durchführung der Identifizierung auch ein Reisepass mit einer Meldebescheinigung. So etwa steht es auch im §4 Abs. 4 Nr. 1 GWG (Geldwäschegesetz) und dann wird das bei so einer Vollmacht nach meinem Dafürhalten wohl auch nicht anders sein.

C) Hat einer eine Ahnung, ob sich die Notwendigkeit der Anwesenheit der beteiligten Personen ändern würde, wenn noch eine weitere Tochter eine solche Vollmacht bekäme? Müssten dann alle Personen gleichzeitig anwesend sein?

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Einen ähnlichen Fall hatten wir auch. Meine Oma lag im Krankenhaus und ihr Schreibarm war gelähmt. Sie wollte aber ebenfalls eine Vollmacht für meine Mutter haben. Letzten Endes kam dann ein Notar ins Krankenhaus und bestätigte, dass Oma die Vollmacht (mit der anderen Hand) unterschrieben hat. Die Vollmacht wurde dann vom Notar zur Bank geschickt.

Punkt B würde sich damit vermutlich auch erledigen. Denke ich mal. Zu C kann ich nicht viel sagen, da meine Tante keine Vollmacht bekam.

Ich kann dir aber noch eines sagen: Beim Tod der beiden gibt es dann wieder Probleme. Weil die Vollmachten nicht über den Tod hinausgehen. Dann braucht man einen Erbschein. Obwohl die Vollmacht eigentlich laut Notar auch über den Tod hinausgehen sollte. Da würde ich mich nochmal genau erkundigen. Ich würde dir auf jeden Fall raten einen Notar hinzuzuziehen. Anders wird die Bank eine Vollmacht sehr wahrscheinlich nicht akzeptieren.

» musicality » Beiträge: 809 » Talkpoints: 1,77 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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