Vater unbekannt: Jugendamt will vor Gericht Namen erzwingen
A hat vor 2 Monaten ein Baby bekommen und hat keinen Vater, der sich um das Kind kümmert. Sie wurde schwanger, als sie im Urlaub einen One Night Stand hatte und das Kondom nicht Stand gehalten hat. Nun macht A sich natürlich auch Gedanken, wie sie das Kind durchbringen kann. Sie hat einen Teilzeitjob in einem Dorgeriemarkt. Zur Zeit ist sie in Elternzeit. Sie bekommt Kindergeld. Aber Unterhalt wird sie nicht bekommen, weil sie den Namen des Vaters nicht kennt.
A ist nun beim Jugendamt gewesen um sich zu erkundigen, wie das mit Unterhaltsvorschuss ist. Dort besteht man auf den Namen des Vaters, weil sie sonst keinen Unterhaltsvorschuss geben können. Eigentlich auch verständlich, weil das Jugendamt sich wohl das Geld von dem Vater wiederholen würde.
Nun hat A schon 3 Briefe vom Jugendamt bekommen, in denen sie aufgefordert wird, dass sie den Namen des Vaters bekannt geben muss. Als Argument wird in den Briefen geschrieben, dass sie sonst kein Geld bekommen würde und außerdem hat das Kind ein Recht darauf zu wissen, wer sein Vater ist. Aber A weiß nun mal nicht, wer der Vater ist. Moralisch ist das sicher verwerflich, aber auch nichts mehr daran zu ändern.
Jetzt meine Frage erst mal bezüglich des Geldes. Was kann A beantragen außer diesem Unterhaltsvorschuss? Gibt es Gelder für das Kind, welches so eine Art Unterhaltersatz ist, welches für Kinder mit unbekannten Vätern zustehen? Dann die Frage, wie A nun mit dem Jugendamt und der Briefe umgehen soll. Im letzten Brief vom Jugendamt steht, dass das Jugendamt notfalls vor Gericht den Namen des Kindsvaters erzwingen will. Aber A kennt doch den Namen nicht. So was muss doch akzeptiert werden, oder?
Wie beweisen, dass der Vater unbekannt ist?
@JotJot: So einfach wie in dem alten Thread ist es in diesem Falle leider nicht. Denn das Jugendamt meint, dass es gerichtlich dagegen vor gehen kann und die Herausgabe des Vaters erzwingen kann. Ich dachte eigentlich auch immer, dass man dann einfach zu einem anderen Amt geht, so wie es im Bekanntenkreis gewesen ist. Aber anscheinend hat sich in den 1 1/2 Jahren doch einiges getan.
Das Jugendamt beruft sich auf das Recht des Kindes zu wissen, woher es stammt und deswegen will das Jugendamt A vor Gericht zerren. Meine Frage hier ist eben, ob und wie das Jugendamt den Namen erzwingen kann und ob eben in diesem Fall dann auch eher das Sozialamt für den Unterhalt aufkommt.
Wie ist das bei Kindern, die das Recht haben und die Mutter einfach nicht weiß, wer der Vater ist. So was sollte es vielleicht nicht geben, aber es gibt sowas leider immer wieder. Was soll A ihrem Kind sagen, wenn es alt genug ist und dieses auch vor Gericht ziehen kann um die Herausgabe des Namens verlangen kann? Kann A dann diese Klage abschmettern? Was wird das Jugendamt noch machen, wenn sie den Namen einfach nicht sagen kann?
Die Tatsache, dass das Jugendamt hier mehrfach schreibt und sogar schon Konsequenzen androht, spricht sehr dafür, dass sich A bislang wenig kooperativ gezeigt hat. Auch hinsichtlich Verantwortung scheint sie das eigene Leben noch nicht im Griff zu haben. Schließlich dürfte sie deutlich VOR der Geburt gewusst haben, dass sie schwanger ist. Und da sie sich sicher ist, wo das Ganze passiert ist (und offenbar ungefähr mit wem), hätte man schon auch versuchen können, die Person zu ermitteln. Jetzt ist die Sache natürlich schon fast ein Jahr her - und dann wird es eher schwer. Aber sie wird ja wissen, wo sie den Urlaub verbracht hat und kann vermutlich erahnen, ob der "Partner" selbst nur Urlaubsgast war oder aber dort (am Urlaubsort) wohnt/gewohnt hat. Aber das alles wäre ja kein Thema zu der Frage. Wobei das Jugendamt natürlich in der Beziehung Recht hat, dass das Kind schon erfahren sollen müsste, wer der leibliche Vater ist.
Auf die berechtigte Anfrage des Jugendamtes hätte Frau A gleich und glaubwürdig antworten sollen. Natürlich kann es Situationen geben, in denen der Vater wirklich nicht bekannt ist. Dann aber kann dieser Umstand tatsächlich auch dem Jugendamt nahe gebracht werden, so dass hier tatsächlich bei Vater "unbekannt" eingetragen wird. Egal, wie es der Idealfall vorsieht. Keine Antwort bestärkt den Verdacht, dass hier nur ein potentieller Vater "geschützt" werden soll. Entweder davor, seine intakte Familie zu verlieren oder aber vor Forderungen hinsichtlich des Unterhalts.
Mehr Geld wird A jetzt nicht bekommen (natürlich auch noch das Kindergeld!). Alles, was jetzt darüber hinaus geht, dürften Sozialleistungen sein, die eben A als alleinstehende Mutter betreffen (Hartz IV).
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es recht unwahrscheinlich ist, dass man so gar nichts vom Erzeuger weiß. Wobei ich eine Frau kenne, wo angeblich auch das der Fall ist, aber auch nur, weil der Erzeuger ihr falsche Daten genannt hat. Allerdings kann hier die betreffende Person doch sicherlich Aussagen dazu treffen, ob es ein Urlauber war oder ein einheimischer Mann. Selbst mit diesen wenigen Anhaltspunkten, kann er eventuell ausfindig gemacht werden.
Da scheinbar gar keine Angaben zur Person gemacht wurden und die Dame sich einfach nur hinstellt und sagt, es war nur eine Nacht mit einer Verhütungspanne, muss man sich nicht wundern, wenn das Jugendamt mit dem Gericht droht. Je mehr sie von allein sagt, desto glaubhafter ist ihre Geschichte dann auch.
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