Auf eigenem Grundstück-fremdes Auto rammen

vom 15.07.2012, 22:37 Uhr

Ich habe schon in ein paar Threads über Personen gelesen, die auf Privatgrundstücken parken. Jetzt hab ich mich gefragt, was in folgendem Fall passieren würde: Person A besitzt ein Grundstück auf dem eine Garage mit einer Einfahrt steht. Person B parkt jetzt auf A's Grundstück ohne Erlaubnis. Er steht in der Einfahrt, ziemlich verdeckt von den Hecken auf dem Grundstück. Jetzt kommt A nach Hause. Es ist schon dunkel, A ist ein wenig in Gedanken und B's Auto wird durch die Hecken verdeckt, sodass A das fremde Fahrzeug nicht sieht.

Da A weiß, dass seine Frau noch nicht zuhause ist (sie kommt später von der Arbeit als A), die Einfahrt also frei sein sollte, fährt er einfach auf sein Grundstück. Dort steht allerdings schon B's Auto und es gibt einen Unfall. Beide Autos haben jetzt Schäden. Wer ist jetzt schuld am Unfall? Eigentlich A, weil er nicht nachgesehen hat, ob frei ist, als er in seine Einfahrt gefahren ist. Aber B hatte dort nichts zu suchen, kann man also B dafür verantwortlich machen?

» Sklett » Beiträge: 60 » Talkpoints: 22,12 »



B hat ja auf jeden Fall sein Auto widerrechtlich abgestellt, hätte da also eigentlich gar nicht sein dürfen. Andererseits weiß ich nicht, ob damit die "Unaufmerksamkeit" und das "versehentliche" Rammen des Autos von B durch A entschuldigt wäre.

Ich denke, aber dass B in der Rechtssprechung im Nachteil wäre, einfach, weil A ja vermutlich nicht damit rechnen muss, dass einfach fremde Autos auf der Einfahrt stehen. Allerdings ist der Fall relativ hypothetisch und klingt eher ein wenig nach "Wenn jemand Fremdes auf meinem Grundstück parkt, darf ich ihn dann rammen, um von ihm die Versicherung zu kassieren?". Abgesehen davon, wer jetzt genau was bezahlen müsste bezweifele ich doch sehr stark, dass sich der Aufwand lohnen für irgendjemanden lohnen würde.

B wird wahrscheinlich aus dem einfachen Grund nicht gewinnen, weil sonst ja jeder sich auf fremde Privatgrundstücke stellen würde und sein Auto anfahren lassen würde und das würde dann vermutlich deutlich zu schnell ausgenutzt werden.

» Seroy » Beiträge: 178 » Talkpoints: 24,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Eine Beschädigung von fremden Eigentum ist das natürlich trotzdem. Folglich muss A auch für den Schaden aufkommen. Sicherlich mag das paradox klingen, schließlich hat B sein Fahrzeug dort ohne Erlaubnis abgestellt. Dennoch muss A schauen. Schließlich kann auch, durch was für einen Zufall auch immer, mal ein Fußgänger nachts dort herum stehen. Da kann man auch nicht einfach ohne zu gucken aus der Einfahrt fahren. Da wäre man in jedem Fall auch Schuld.

Fraglich ist, ob B nicht eine Mitschuld hat, eben weil er sein Fahrzeug da unwiderrechtlich geparkt hat. Da müsste man sich dann Rechtsbeistand holen, was sich in jedem Fall lohnt.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ich denke A muss auf jeden Fall den Schaden zahlen, da er ihn verursacht hat, aber B trifft eine Teilschuld, da er sein Auto dort widerrechtlich abgestellt hat. Hat A ein Schild angebracht, dass man seine Auffahrt freihalten soll?

A hätte auf jeden Fall gucken müssen. Da hätten ganz andere Sachen dort stehen können, wo das Auto stand. Fährräder, kleine Kinder oder Rollstuhlfahrer. Man muss immer nach hinten schauen, egal ob es das eigene Grundstück ist oder nicht.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Was für eine Frage. Wenn A das Auto von B rammt, ob aus Versehen oder aus Absicht, ist A erst einmal für den Schaden an B´s Auto verantwortlich und muss diesen ersetzen. Dass B auf einem Privatgrundstück parkt, ist, wenn es offensichtlich ersichtlich war, zwar nicht unbedingt erlaubt, gibt B aber nicht automatisch eine Mitschuld oder gar die alleinige Schuld an A´s unangebrachtem Verhalten.

Sollte B widerrechtlich geparkt hat, ist es als Selbstjustiz zu werten, wenn A dann absichtlich gegen das Fahrzeug von B fahren sollte, damit hat A schon mal schlechte Karten. Hat er es "aus Versehen" getan, muss er sich Fahrlässigkeit vorwerfen lassen, wenn er dermaßen unachtsam auf das Grundstück fährt.

Das Einzige, was B vorzuwerfen wäre, ist die Tatsache, dass er eventuell sein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück abgestellt hat. Damit schadet er aber erstmal niemandem, ist also auch nicht für irgendwelche Schäden verantwortlich. Wie mit Falschparkern auf Privatgrundstücken umzugehen ist, kann man sicherlich in dem einen oder anderen Thread nachlesen. Dem Falschparker einen Schaden zuzufügen oder an der Wegfahrt zu hindern, ist sicherlich nicht der richtige Weg.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es sind doch zwei verschiedene Sachverhalte, welche hier aufeinander treffen. Einmal der Unfall, welchen A verursacht hat. Denn A hat eben nicht richtig aufgepasst, als er sein eigenes Grundstück befahren hat. Daher hat A beziehungsweise seine Versicherung den Schaden zu bezahlen.

Dass B nun widerrechtlich auf dem Grundstück stand, ist wieder eine ganz andere Sachlage und muss getrennt davon behandelt werden. Wobei dann A handeln müsste, indem er B wegen Hausfriedensbruch anzeigt. Denn etwas anderes ist es ja nicht, wenn ich ohne die Erlaubnis des Eigentümers ein Grundstück betrete oder befahre.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


A muss hier ganz klar für den Schaden aufkommen. A hätte einfach besser aufpassen müssen, so wie bei jedem Parkplatz. Er kann zwar davon ausgehen, das niemand auf dem Grundstück parkt. Aber wie würde die Lage aussehen, wenn Freunde da geparkt hätten? Das wäre ja auch Privatgrundstück. Wie bei jedem Parkplatz hat aber derjenige, der das Fahrzeug abgestellt hat, auch eine Teilschuld. Und so muss es dann letztendlich auch behandelt werden von der Versicherung. Die andere Sache ist die des Hausfriedensbruch und kann noch einen weiteren Rechtsfall darstellen.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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