Ausbildungsvergütung nachträglich gekürzt

vom 03.05.2011, 17:58 Uhr

Auszubildender A hat vor neun Monaten eine Ausbildung bei einem Unternehmen B angefangen. Nun bekam A gestern einen Brief, dass ihm die Ausbildungsvergütung nachträglich gekürzt werden müsste, da bei der Erstellung des Ausbildungsvertrags ein Fehler unterlaufen wäre. Die Ausbildungsvergütung so knapp um 100 Euro pro Ausbildungsjahr heruntergesetzt werden. Da A sowieso nur knapp über die Runden kommt und eine eigene Wohnung zu finanzieren hat, möchte er dies nicht akzeptieren. Für ihn ist es Vertragsbruch, möchte jedoch keinen unnötigen Streit vom Zaun brechen, weil ihm die Ausbildung an sich gefällt.

Was würdet ihr A raten, wie er sich in dieser Situation verhalten sollte? Gibt es irgendwelche Anlaufstellen, die A auf jeden Fall ansprechen sollte? Würdet ihr in As Situation die Vergütungskürzung akzeptieren?

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» Malcolm » Beiträge: 3256 » Talkpoints: -1,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Erst einmal würde mir eine solche Kürzung sehr komisch vorkommen. Bei 100 Euro kann man ja auch nicht wirklich von einem (Tipp-)Fehler sprechen. Auch hatte der Arbeitgeber den Vertrag wohl mehrmals in der Hand, so dass es ihm eigentlich auffallen müsste. Auch die Rückmeldung der Kammer bekommt der Arbeitgeber ja zurück.

Bevor A nun zum Ausbilder oder der Personalabteilung geht, würde ich A raten erstmal mit einem Dritten, der sich auskennt, zu sprechen. Dies wäre zum Beispiel ein Berufsschullehrer. Diese sind meist ganz gut informiert und können einen unterstützten. So bekommt A vielleicht auch raus, ob diese "Fehler" dem Unternehmen B öfter mal passieren. Im zweiten Schritt würde ich mich an die zuständige Kammer wenden. Diese beraten oft auch sehr gut und gehen relativ vertraulich damit um.

Einfach so kann das Unternehmen die Vergütung von A jedoch nicht verkürzen. So weit ich informiert bin, muss dies auch von der zuständigen Kammer abgesegnet sein, allein schon weil die Kammer entsprechende Empfehlungen zur Vergütung vorsieht und diese nur um einen gewissen Prozentsatz unterschritten werden dürfen. Andernfalls wird der Ausbildungsvertrag gar nicht genehmigt.

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» beere » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 0,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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