Pfändungsfreigrenzen bei Rente und Rentnern wie geregelt?

vom 14.07.2012, 12:56 Uhr

Frau A hat, nachdem ihr Mann verstorben ist ziemlich hohe Schulden. So wie es ausschaut, wird wohl bald gepfändet werden. A ist Rentnerin. Sie bekommt keine sehr hohe Rente. Wie ist das mit den Pfändungsfreigrenzen bei Rentnern geregelt? Wie viel Geld bleibt einem Rentner, nachdem ihm gepfändet wird behalten oder darf an Rente nichts gepfändet werden? Wie sieht es rechtlich aus? Kann man das irgendwo nachlesen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Als erstes sollte Frau A die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Diese gilt für drei Jahre und sagt aus, dass man nichts zu pfänden hat. In dieser Zeit dürfen keine neuen Schulden gemacht und keine Anschaffungen getätigt werden. Das wäre der erste Schritt.

Der zweite Schritt mit der Arbeit sieht so aus. Sie kann durchaus einen Nebenjob annehmen, um Geld zu verdienen. Wer ein Rentenalter von 65 Jahren erreicht hat, darf dazu verdienen, wie er mag. Er muss nicht mehr in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Der Nettolohn kann so über dem eines normalen Arbeitnehmers liegen.

Frührentner hingegen, die noch nicht das Alter erreicht haben, können nur einen 400 Euro Job annehmen. Dabei darf zwei Mal im Jahr der Lohn bei 800 Euro liegen. Also zehn Monate dürfen es nur 400 Euro sein, zwei Monate 800 Euro. Sollte das Einkommen vor dem 65. Lebensjahr höher sein, wird die Rente gekürzt und man bekommt nur noch eine Teilrente.

Am besten lässt Frau A sich von der Rentenversicherung beraten, die ganz genau sagen kann, wie viel sie verdienen darf und wie viel nicht. Ohne die Höhe der Rentenzahlung zu kennen, lässt sich das schlecht sagen, ebenso wie das Alter, welches Du nicht angegeben hast. Vielleicht war es dennoch eine kleine Hilfe, was ich geschrieben habe.

Sollte zum Beispiel ein Bausparvertrag bestehen, darf dieser im Rentenalter gepfändet werden. Eine Rente ist zwar pfändbar, aber nur dann, wenn sie sehr hoch ist. Da sie allein lebt, liegt die Pfändungsfreigrenze zur Zeit bei 989 Euro. Sollte sie einen Betrag von 980 Euro erhalten, darf ihr aller höchstens 35 Euro gepfändet werden, nicht mehr.

Sollte sie eine private Rentenversicherung haben, kann diese nicht gepfändet werden, denn dort gilt ein Betrag von 9000 Euro,der jährlich eingezahlt werden kann. Dieses gilt auch bei der Rürup- als auch bei der Riester- Rente.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Der aktuelle Freibetrag wurde ja schon genannt. Und ansonsten gilt eine regelmäßige Rentenzahlung wie ein Arbeitseinkommen und kann daher eben gepfändet werden. Allerdings muss schon einiges gelaufen sein, bis die Pfändung von einem Gläubiger in Erwägung gezogen wird. Daher sollte Frau A mit allen Einnahmen und Ausgaben rechnen ob sie eine Ratenzahlung anbieten kann und in welcher Höhe machbar ist.

Wenn noch kein Schreiben von einem Gericht bezüglich der Schulden gekommen ist, liegt auch noch keine drohende Pfändung vor und Frau A kann noch verhandeln. Solange sie da signalisiert, dass sie willig ist die Schulden zu bezahlen, dann sollte sie diese recht gute Position auch nutzen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Der Freibetrag wurde ja schon erwähnt und Rente wird genauso gehandhabt wie normales Einkommen, deshalb würde ich Frau A raten, erst einmal ein so genanntes P-Konto ein zu richten, so mit ist ihre Rente erst einmal bis zu dem Pfändungsfreibetrag geschützt, da es ja nicht mehr die 7 Tagesschutzfrist auf dem Konto gibt und nur noch ein Schutz bei einem P-Konto besteht.

» fenasofia » Beiträge: 530 » Talkpoints: 22,49 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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