Welche Strafen bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht?
Wenn man bei der Arbeit im Vertrag stehen hat, dass man verschwiegen sein muss und man würde sich nicht daran halten, welche Strafen würden einem dann erwarten? Mit welchen Stragen muss man bei der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht rechnen? Wird sowas nur firmenintern geregelt, also mit Kündigung oder kann das auch strafrechtlich verfolgt werden?
Es kommt darauf an, was ausgeplaudert wurde. Ich hatte mal einen Fall bei mir in der Arbeit, da hat eine ehemalige Mitarbeiterin einer Firma einige Firmengeheimnisse in der Öffentlichkeit erzählt. Das machte dann die Runde in der halben Stadt und der Firma sind finanzielle Verluste dadurch entstanden. Das kann also teuer werden. Für beide Parteien.
Es kommt sicher darauf an, was man herum geplaudert hat und was dadurch für ein Schaden entstanden ist. Mit einer Kündigung ist schon zu rechnen, weil man das in sich gesetzte Vertrauen missbraucht hat und weil man Vertragsbruch begangen hat.
Es kann strafrechtlich verfolgt werden, wenn ein Schaden entstanden ist, sogar in recht großer Höhe.Im StGB gibt es den § 203: Verletzung von Privat Geheimnissen, dieser regelt die Bestrafung in so einem Fall. Man kann sowohl mit einer Geldstrafe als auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren rechnen. Außerdem kann man den Arbeitnehmer zivilrechtlich und arbeitsrechtlich verklagen.
In dieser Musterbelehrung wird unter anderem auf den § 44 des Bundesdatenschutzgesetzes, kurz BDSG hingewiesen
(1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Verletzungen der Schweigepflicht können vermutlich noch wesentlich höher bestraft werden, aber da müsste man die entsprechenden Paragrafen googeln. Ebenso kann man natürlich haftbar gemacht werden und wegen Geschäftsschädigung angeklagt werden, wenn man zum Beispiel Firmeninternas weitergibt.
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