Muss Verschwiegenheitspflicht vertraglich vereinbart sein?

vom 13.07.2012, 21:43 Uhr

In einigen Berufen gibt es ja eine Verschwiegenheitspflicht. Ich habe auch schon gehört, dass so was dann auch im Vertrag steht. Aber muss das auch im Vertrag stehen oder muss es vorausgesetzt werden, dass man diese Verschwiegenheitspflicht auch hat?

Ist es so, dass man, auch wenn es nicht im Vertrag steht und mal was ausquatscht, dann vertragsbrüchig ist, wenn man es auch nicht im Vertrag stehen hat und es auch nicht gesagt wurde weil es vorausgesetzt wurde? Muss also eine Verschwiegenheitspflicht immer vertraglich vereinbart sein, damit der Arbeitgeber auf der sicheren Seite ist?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei und bei uns müssen alle neuen Mitarbeiter eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Es sollte eigentlich klar sein, dass Firmengeheimnisse und Kundendaten nicht ausgeplaudert werden, aber der Arbeitgeber ist immer auf der sicheren Seite, wenn er sich das auch unterschreiben lässt.

» Pommeline » Beiträge: 189 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge


In einem normalen Beruf muss man sicher immer einen Vertrag dazu unterschreiben. Hält man sich nicht an diesen, ist es Vertragsbruch und es kann zur Kündigung und zur Strafe kommen. Man kann aber keinen Vertrag brechen, den man nicht unterzeichnet hat. Manche Berufe setzten aber auch eine Schweigepflicht voraus. Zu Erwähnen sind hier die Ärzte, diese wird aber durch Gesetze bestimmt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ramones hat geschrieben:In einem normalen Beruf

Zwar ist mir nicht bekannt, dass es normale und unnormale Berufe gibt, aber unabhängig davon gibt es soweit ich weiß keine eindeutige Verpflichtung einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen. In der Regel wird dies jedoch dennoch gemacht, allerdings ziemlich branchenunabhängig, also durchaus auch in Berufen, die für dich als nicht normal gelten mögen.

In den meisten Verträgen sind durchaus auch Selbstverständlichkeiten erwähnt, an die man sich auch ohne vertragliche Vereinbarung halten müsste. Ebenso ist es mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechtes und dem Datenschutz. Dort wo dies besonders relevant ist, wird in der Regel aber extra darauf hingewiesen und den Datenschutz betreffend gibt es in manchen Unternehmen auch separate Schulungen. Ich denke bei der Schweigepflicht ist das ähnlich.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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