Schwangerschaft und befristeter Arbeitsvertrag
D wurde zum 1. April diesen Jahres in einem Unternehmen eingestellt, allerdings bekam D nur einen befristeten Vertrag, der insgesamt ein halbes Jahr dauert. Nach dem halben Jahr hätte es ein Gespräch geben sollen, ob D nun weiterhin für dieses Unternehmen tätig sein wird oder nicht, die Chancen sahen auch zunächst sehr gut aus. Doch seit kurzem weiß D, dass sie schwanger ist und das wird sie auch in Kürze dem Arbeitgeber mitteilen. In Kürze deshalb, weil D derzeit im Krankenstand ist.
Wie verhält es sich mit der befristeten Arbeitsstelle? Wird diese ganz normal auslaufen und damit hat es sich dann oder ist D aufgrund der Schwangerschaft auch bei einer Befristung im Kündigungsschutz und muss weiterhin angestellt bleiben?
Der Arbeitsvertrag wird ganz normal auslaufen und muss durch die Schwangerschaft nicht verlängert werden. In der Schwangerschaft darf nur nicht vorzeitig gekündigt werden, was auch bei einem befristeten Vertrag so ist. Läuft also der Vertrag aus, dann muss dieser nicht verlängert werden. Person D muss auf jeden Fall so lange beschäftigt werden, wie der Vertrag läuft und kann nicht gekündigt werden!
Sie muss dem Arbeitgeber erst die Schwangerschaft mitteilen, wenn sie im dritten Monat ist. Vorher muss sie es nicht zwingend, sollte es aber, damit die Chancen gut stehen, um nach der Schwangerschaft im gleichen Betrieb wieder aufgenommen zu werden.
D hat hier keine Chance. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nun einmal auf bestimmte Zeit abgeschlossen und endet nach dieser vereinbarten Zeit. Sollte es kein Gespräch über die Weiterführung eines Arbeitsverhältnisses geben, läuft der Arbeitsvertrag einfach aus. Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts. Der Arbeitgeber muss D nur bis zum Ende beschäftigen und muss D auch nicht nach einer Rückkehr aus der Elternzeit beschäftigen.
Ich glaube auch, dass D keine Chance auf eine Verlängerung oder auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Leider ist das so. Der Arbeitgeber hat das Recht auf befristete Verträge und kann diese ohne Angaben auslaufen lassen. Gerade jetzt wo D schwanger ist, wird er sich bestimmt nicht auf eine Verlängerung einlassen. Die Schwangerschaft wären leider für den Arbeitgeber unnötige Kosten und Gebundenheit an den Arbeitnehmer.
Mein Betrieb hat auch nur unbefristete Arbeitsverträge ausgestellt. Man hatte innerhalb von 2 Jahren immer wieder die Hoffnung auf eine Verlängerung und danach auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Meine Kollegin war auch unbefristet eingestellt und der Termin zum Gespräch ob sie einen festen Arbeitsvertrag bekommt oder gehen muss, stand an. Sie war zu diesem Zeitpunkt schon im 2. Monat schwanger, was sie aber noch nicht dem Arbeitgeber sagte. Sie bekam glücklicherweise den festen Arbeitsvertrag und unterschrieb ihn. Ein paar Tage später kam sie mit dem Mutterschaftspass auf Arbeit und setzt dem Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis. Jetzt stand sie unter Mutterschutz und ist somit nicht kündbar. Vielleicht ist es bei D so auch machbar.
Manche Kollegen lästerten, doch in meinen Augen hat sie es genau richtig gemacht. Kinder müssen geboren werden und wenn jeder Arbeitgeber werdenden Müttern keine Chance gibt, was soll dann aus unserer Welt werden.
davinca hat geschrieben:Sie muss dem Arbeitgeber erst die Schwangerschaft mitteilen, wenn sie im dritten Monat ist. Vorher muss sie es nicht zwingend, sollte es aber, damit die Chancen gut stehen, um nach der Schwangerschaft im gleichen Betrieb wieder aufgenommen zu werden.
Wieso muss sie im dritten Monat ihre Schwangerschaft mitteilen? Das wäre mir echt neu. Nach dem dritten Monat ist lediglich die Chance um einiges geringer wie in eben den ersten drei Monaten, dass das Kind ungewollt abgeht. Ansonsten passiert nichts im dritten Monat.
Eine Arbeitnehmerin kann sogar ihre Schwangerschaft komplett für sich behalten, nur irgendwann sieht man es vermutlich. Zudem ist es geschickter, wenn man sehr gefordert in seinem Beruf ist, dass man dem Arbeitgeber frühzeitig Bescheid gibt, damit man eben entsprechend anstrengende Arbeiten nicht mehr ausführen muss.
Aber einmal abgesehen davon ist es wirklich so, dass der befristete Arbeitsvertrag abläuft, wie wenn D nicht schwanger wäre. Es liegt dann im Ermessen des Arbeitgebers, was danach passiert, ob er D weiterhin anstellt oder ob er ihr dann kündigt.
Ich weiß, dass sich der Thread in erster Linie an die deutschen Verhältnisse richtet. Da hier aber auch einige ÖsterreicherInnen mitlesen, möchte ich auch die österreichische Situation schildern. Bei mir war es nämlich ganz ähnlich wie bei Frau D. Ich hatte einen befristeten einjährigen Arbeitsvertrag. Während diesem Jahr wurde ich schwanger. Schwanger wurde ich im April und Geburtstermin hatte ich im Dezember. Mein Arbeitsvertrag ging jedoch nur bis Mitte August.
Ich habe mich damals bei der Arbeiterkammer erkundigt, welche Möglichkeiten ich habe und bei mir war es dann so, dass mein Arbeitsvertrag bis zur Geburt verlängert werden musste. Das war aber kein freundliches Entgegenkommen meines Arbeitgebers, sondern ist gesetzlich so geregelt. Hat man während der Schwangerschaft einen befristeten Arbeitsvertrag, wird der automatisch bis zur Geburt verlängert und ich habe auch noch das Wochengeld für die 8 Wochen nach der Geburt bekommen. Der einzige Unterschied bestand bei mir nur darin, dass ich nach meiner Karenzzeit keinen Kündigungsschutz hatte. Also mein Arbeitsvertrag war dann beendet und mein Arbeitsgeber musste mich nach der Karenzzeit nicht mehr nehmen. Aber während der Schwangerschaft hatte er keine Möglichkeiten mich "loszuwerden".
Tournesol, ich freue mich auch immer, wenn geschildert wird, wie es außerhalb von Deutschland aussieht und finde es sehr interessant, dass es in Österreich anders gehandhabt wird, als es eben in Deutschland der Fall ist. Wobei ich dann nicht verstehe, wenn man in Österreich nicht diese Karenzzeit, also den deutschen Mutterschutz hat, dass man dann quasi mit Beginn des ersten Lebenszuges des Kindes keinerlei Möglichkeit mehr hat. Gerade nach der Geburt hat man ja tausend andere Dinge im Kopf.
Was die Mitteilung der Schwangerschaft betrifft, so weit habe ich nun nicht wirklich gedacht und ich finde, da eine Lösung zu finden, ist auch recht schwierig. Wie würde es sich verhalten, wenn D nun in dem all eine vorzeitige Verlängerung des Arbeitsvertrages erhält und sie dann eben die Schwangerschaft etwa einen Monat danach bekannt gibt? Und wie verhält es sich, wenn in D's Arbeitsvertrag vermerkt ist, dass sie die Schwangerschaft unbedingt nach Bekanntheit anzumelden hat?
@Steph: Bei uns ist es so, dass man bei einer normalen Geburt 8 Wochen danach ein so genanntes Wochengeld bekommt. Das ist abhängig vom vorigen Gehalt. Gleichzeitig mit der Geburt fängt auch die Karenzzeit an. Da kann man verschiedene Varianten wählen. Ich habe damals die längste Variante mit 2,5 Jahren gewählt. Das heißt, ich habe noch 2,5 Jahre nach der Geburt Karenzgeld bekommen. Allerdings hat mich mein Arbeitgeber nach diesen 2,5 Jahren eben nicht mehr nehmen müssen, da ich keinen Kündigungsschutz hatte. Wäre mein Arbeitsvertrag nicht befristet gewesen, hätte mich mein Arbeitgeber nach diesen 2,5 Jahren Karenzzeit wieder nehmen müssen.
Allerdings klingt das auch nur auf den ersten Blick sehr fein. Will dich der Arbeitgeber danach nicht mehr haben, ist er zwar verpflichtet, dich für eine Zeit lang zu nehmen, aber ich glaube diese Frist ist nur 3 Monate oder so. Das heißt ich kenne viele, die dann eben nach diesen 3 Monaten gekündigt werden, weil der Kündigungsschutz dann eben nicht mehr gegeben ist. Zur Kündigung kommt es dann oft, weil die Mütter vor der Karenz Vollzeit tätig waren und danach oft nicht mehr Vollzeit wollen oder können. Mit der Teilzeit sind viele Arbeitgeber aber nicht einverstanden und so kommt es dann oft aus diesem Grund zu einer Kündigung. Andere Gründe gibt es natürlich auch.
Nettie hat geschrieben:Eine Arbeitnehmerin kann sogar ihre Schwangerschaft komplett für sich behalten, nur irgendwann sieht man es vermutlich. Zudem ist es geschickter, wenn man sehr gefordert in seinem Beruf ist, dass man dem Arbeitgeber frühzeitig Bescheid gibt, damit man eben entsprechend anstrengende Arbeiten nicht mehr ausführen muss.
Das ist dann halt der Mutterschutz und der kann nur gewährleistet werden, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Daher ist es sinnvoller von der Schwangerschaft zu erzählen.
Nettie hat geschrieben:Aber einmal abgesehen davon ist es wirklich so, dass der befristete Arbeitsvertrag abläuft, wie wenn D nicht schwanger wäre. Es liegt dann im Ermessen des Arbeitgebers, was danach passiert, ob er D weiterhin anstellt oder ob er ihr dann kündigt.
Genau so sieht es aus, nur braucht der Arbeitgeber nicht zu kündigen, er verlängert oder entfristet den Vertrag einfach nicht. Wenn D nichts sagen möchte, kann sie sogar warten, bis der Vertrag verlängert oder gar entfristet ist und erst später mit der Schwangerschaft herausrücken. Aber das ist dann sicher ein Vertrauensbruch der nie sinnvoll ist und auch arbeitsrechtliche Konsequenzen für D haben könnte. Da D aber ohnehin von der Schwangerschaft berichten wird, ist das ja keine Option. Hier bleibt wirklich abzuwarten, wie der Arbeitgeber reagiert. Verlängert der den Vertrag nicht hat D Pech gehabt.
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