Muss man Fehler vom eigenen Lohn bezahlen?

vom 13.09.2011, 12:33 Uhr

In meinem Arbeitsvertrag steht nicht von irgendwelchen Schadenersatzforderungen meines Arbeitnehmers, falls ich mal Schaden verursachen sollte. Und ich habe bestimmte schon Schäden in Höhe von einigen Euro verursacht, wobei bei einem Schaden noch nicht ganz klar ist, wer der Verursacher war. Trotzdem stand es nie zur Debatte, dass etwas gezahlt werden müsste. Der Geschäftsführer meinte nur im Scherz, dass ich wohl zahlen müsste, wenn ich jeden Monat einen solchen Schaden verursachen würde.

Ansonsten ist es bei uns auch so, dass selbst bei mittlerer Fahrlässigkeit im Zweifel der Arbeitnehmer zahlt und der Arbeitgeber verschont bleibt. Bei den meisten Kollegen ist es dann aber auch so, dass diese dann in Zukunft deutlich vorsichtiger sind. Es war zwar mal die Rede davon, bei dieser Form der Unvorsichtigkeit den Verursacher mit zur Verantwortung zu ziehen, aber das wurde erst mal wieder ad acta gelegt da diese Fälle doch eher selten sind.

Allerdings hatten wir schon Kollegen, die wirklich extrem fahrlässig sind; diese mussten den von ihnen verursachten Schaden dann spätestens beim dritten Mal selbst zahlen. Das ist ja auch nachvollziehbar, dass dann ein Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer (mit) zur Kasse bittet.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich kenne das von meinem Arbeitgeber nicht, dass Kassendifferenzen selbst bezahlt werden mussten. Es passierte zwar ganz selten, dass es eine Kassendifferenz gab und das bedeutete immer viel Arbeit für alle, die helfen mussten, die Differenz zu suchen. Wenn sie nicht gefunden wurde, ist sie zum Schluss ausgebucht wurden, egal ob Minus- oder Plusdifferenz. Der Kassiererin/Kassierer wurde nichts abgezogen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich habe das zwar auch schon gehört, dass einige mit Ihrem eigenen Gehalt dafür haften müssen, aber kennen du ich niemanden persönlich. Meine Mutter arbeitet z.B. in einer Drogeriekette und dort haftet sie auch nicht, wenn mal was kaputt geht, oder die Kasse mal nicht 100% stimmt. Das passiert schon mal.

Und auch ich und mein Mann mussten noch nie haften. Dafür darf man ja steuerlich einen Betrag X als Verlust/Ausschluss steuerlich absetzen.So holt die Firma diesen Verlust wieder ein.

Es geht sogar noch weiter. Wenn man aufgrund eines Fehlers einen größeren Schaden anrichtet, ist die Firma versichert. War es ein Fehler, der hätte absolut nicht passieren dürfen, weil z.B. einfach gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen wurde, haftet auch der Arbeitgeber erst mal, denn er muss dafür Sorge tragen, dass diese eingehalten werden. Er kann den Schaden aber später einklagen, wenn du z.B. vorher unterschieben hast, dass du die an die Arbeitsschutzrichtlinien hältst.

Aber bei kleinen und alltäglichen Fehlern, hat der Arbeitgeber keinen Anspruch. Da würde man vor jeden Gericht gewinnen, denn dafür gibt es den Verlustausgleich.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es Firmen gibt, die ihre Mitarbeiter durch deren Fehler belangen und dass diese den entstandenen Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Das fängt bei der Bäckerei an, wenn man sich einfach mal ein Brötchen nimmt, weil man nach einem langen Tag noch etwas Hunger hat und gerade keine Kundschaft da ist..

Aber auf der anderen Seite ist der Arbeitgeber durch solche Fehler in der Regel versichert und wenn mal wirklich ein großer Schaden entstanden ist, wird der betroffene Mitarbeiter abgemahnt, weil ein Vertrag vielleicht versehentlich an die falsche Faxnummer gesendet wurde und der Firma ein großes Geschäft durch die Lappen gegangen ist.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



kowalski6 hat geschrieben:Das fängt bei der Bäckerei an, wenn man sich einfach mal ein Brötchen nimmt, weil man nach einem langen Tag noch etwas Hunger hat und gerade keine Kundschaft da ist..

Was ist das für ein Beispiel, das ist ja kein Fehler der unterläuft sondern schlichtweg Diebstahl wenn man es nicht bezahlt, selbst wenn man dort angestellt ist. So etwas kann sogar zur fristlosen Kündigung kommen und ich denk genug Parade Beispiele gab es in den letzten Jahren genug aufgrund eines eingesteckten Pfandbons, Klopapier usw.

Grundsätzlich ist so etwas im Arbeitsvertrag festgehalten wenn man für Schäden mit seinem eigenen Lohn haften muss. Darüber hinaus, ist es eine gängige Praxis wenn etwas mit Vorsatz kaputt gemacht wurde, dann bezahlen das auch nicht die Haftpflichtversicherungen die für die einzelnen Mitarbeiter abgeschlossen worden sind und auch nicht mehr wenn jeden Tag durch einen Mitarbeiter etwas kaputt geht. Dann muss es nicht im Arbeitsvertrag festgehalten sein, dass man dafür mit seinem Privatvermögen haftet. Außerdem wenn man schon mit seinem eigenen Lohn haften muss, dann würde es sich sogar lohnen sich privat noch einmal mit einer Versicherung dagegen abzusichern.

Bei mir auf der Arbeit war es genauso, dass es zwar eine Haftpflichtversicherung von Seiten des Arbeitgebers aus gegeben hat, aber auch dort war nicht alles inbegriffen. Zum Beispiel wenn man mit Blaulicht und Horn eine rote Kreuzung überfährt und dabei jemanden übersieht, hat der Arbeitgeber zwar für materielle Schäden gehaftet die an Autos entstanden wären, jedoch den entstandenen Personenschaden müsste man selbst tragen. Wenn man nicht einmal nachweisen konnte, dass man vorher geschaut und abgesichert hat, blieb man auf den Kosten sogar komplett sitzen da es dann als Vorsatz abgehandelt wurde.

Es kommt halt immer drauf an wie viel Schaden man damit anrichten könnte und für eine 2 Euro Kassendifferenz lohnt sich eine solche Versicherung eher weniger, als wenn man auf einmal mehrere Hunderttausend Euro Schaden angerichtet hat. Es lohnt sich so etwas vorher mit dem Arbeitgeber zu besprechen wie weit er dafür haftet und was nicht darunter fällt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Bei uns ist es so geregelt, dass ab einer Differenz von -5,00 Euro der fehlende Betrag in der Kasse vom Lohn abgezogen wird. Gerade fair finde ich diese Lösung nicht. Normal müsste das Unternehmen doch versichert sein. Ich bin zwar nicht absolut dagegen, doch sollte es anders geregelt sein, wenn es dem Kassierer einmalig passiert. Der Arbeitgeber sollte ja erkennen, ob seine Angestellten gewissenhaft kassieren. Ein Fehler passiert jedem einmal. Sollte es jedoch häufiger vorkommen, dass solche Differenzen auftreten, wäre ich unbedingt damit einverstanden, dass der Kassierer für den entstandenen Schaden aufkommt.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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