Schaden am Parkett Vermietersache oder doch Mietersache?
A ist in eine Wohnung gezogen und hat dort beim Einräumen der Möbel festgestellt, dass an einigen Stellen das Parkett gelitten haben muss und sich darin einige Dellen und unschöne, weil auffällige Kratzer befinden. Da A noch keinerlei wohnliche Verhältnisse hat und während der Besichtigung der Wohnung die Schäden nicht aufgefallen sind, ist A an den Vermieter herangetreten. Dieser ist jedoch der Meinung, dass A den Schaden selbst beseitigen müsse oder eben damit leben müsse und legte einfach auf.
A befürchtet, dass bei einem potentiellem Auszug er dafür verantwortlich gemacht wird, was mit dem Parkett los sei und entsprechend hat er überlegt, es richten zu lassen. Ist es nicht aber doch Aufgabe des Vermieters, sich darum zu kümmern? Sollte A den Schaden erst einmal so lassen und ihn vielleicht kaschieren? Muss As Vermieter nicht dafür auskommen, dass das Parkett renoviert wird?
Damit A auf der sicheren Seite ist und bei einem potentiellen Auszug kein Parkett abziehen und versiegeln muss, hätte A es schriftlich bei dem Vermieter anzeigen sollen. A soll einen Brief schreiben, in dem er auf den Mangel aufmerksam macht und soll sich auf das Telefongespräch beziehen, dass der Vermieter gesagt hat, dass er damit leben soll oder es selbst beseitigen soll. So hat A etwas in der Hand. A soll Fotos dazu legen und diese dann auch in seine Unterlagen legen. Brief per Einschreiben schicken.
Wegen Macken im Parkettboden ist der Vermieter nicht verpflichtet, dass er den Boden abzieht und neu versiegelt. Das wäre mehr als kulant, wenn das ein Vermieter machen würde, wenn ein Mieter auszieht und eine Macke hinterlässt. Ist der Boden wirklich komplett unansehnlich, dann müsste man schauen, was im Mietvertrag steht. Denn A könnte sich ja auch Teppich hinlegen.
Wenn ich A wäre, würde ich den Schaden so lassen und kaschieren. Ich würde kein Geld dafür ausgeben um den Boden zu renovieren. Denn Parkett abziehen und versiegeln ist nicht gerade kostengünstig.
Ich denke auch, dass es sinnvoll ist, vom Vermieter eine schriftliche Bestätigung zu bekommen, dass das Parkett schon vor dem Einzug von A beschädigt war. Am besten sollten dazu noch Fotos gemacht werden, die genau den Stand von heute dokumentieren. Wenn der Vermieter dies unterschreibt, ist A auf der sicheren Seite und bei einem Auszug können diesbezüglich keine Forderungen an A gestellt werden.
So haben meine Eltern es auch gemacht. Die Mieterin kam auf sie zu und zeigte ein paar Stellen im Parkett, die nicht schön aussahen, obwohl das Parkett gerade frisch geschliffen und versiegelt wurde. Das wurde einfach zum Beleg für beide Seiten schriftlich und auf Fotos festgehalten. Die Mieterin konnte damit leben und hat später den Beleg, dass die Schäden schon vor ihrem Einzug da waren.
Als Mieter würde ich nicht selber etwas an dem Parkett machen lassen, sonst bleibt man wahrscheinlich auf den Kosten sitzen,wenn der Vermieter sich nicht darum kümmern möchte. Wenn A damit leben kann, würde ich an seiner Stelle die Schäden kaschieren und darauf hoffen, dass der Vermieter es unterschreibt, dass die Schäden vorher schon da waren. Es ist natürlich ärgerlich, dass die Schäden erst beim Einzug und nicht schon bei der Besichtigung aufgefallen sind.
Wir wohnen auch in einer Wohnung mit Parkett, dieser hatte auch einige Schäden bei unserem Einzug. Besonders die Fußleisten sahen an den Kanten ziemlich ausgefranst aus. Wir haben diese selbst ersetzen lassen durch einen befreundeten Schreiner und haben die Kosten von damals 100 Euro selbst übernommen. Wir haben unserem Vermieter damals Bilder zukommen lassen und da in unserem Mietvertrag vereinbart ist, dass wir kleinere Reparaturen selbst übernehmen, haben wir das in Absprache mit ihm selbst übernommen. Den Boden haben wir einfach mit einer Politur behandelt, damit das Holz darunter mal wieder etwas Nahrung bekommt, das hat die gröbsten Kratzer und Unebenheiten behoben.
Nun würde ich es bei deinem Fall A auch so machen. Ich würde dem Vermieter Bilder zukommen lassen und schriftlich festhalten, dass A nicht verantwortlich für die Schäden ist und den Vermieter darauf hingewiesen hat. Dann würde ich den Boden einfach mit einer Politur behandeln, was ich allerdings schon vor dem Einzug getan hätte. Denn nun stehen Möbel und man kann nicht den gesamten Boden behandeln. Dennoch kann man die Stellen nun ausbessern, die etwas uneben sind oder Kratzer aufweisen. Dazu muss man nicht einmal viel Geld in die Hand nehmen.
Dass der Vermieter dies nicht macht ist klar, denn es handelt sich dabei nur um kleinere Mängel, die aber hingenommen werden müssen. Der Boden ist mit einfachen Mitteln zumindest im Zustand zu verbessern, so dass keine weiteren Schäden mehr auftreten, das müsste für den Mieter hinnehmbar sein.
Normalerweise ist es so, dass der Vermieter für Schäden aufkommt, welche vor der Wohnungsübergabe entstanden sind. Nun ist jedoch das Problem, dass die Übergabe schon statt gefunden hat und A bereits beim Einzug ist.
A kann den Schaden nun nicht mehr vom Vermieter richten lassen, da A ihn in dieser Zeit auch selbst hinzugefügt haben kann. Wenn A auszieht, dann sind normale Spuren der Benutzung der Wohnung kein Grund für einen Schadensersatz.
Am Besten ist es, wenn A den Schaden ganz einfach so lässt und beim Auszug erwähnt, dass dieser Schaden bereits vor seinem Einzug existiert hat. Notfalls könnte A auch zum Mieterbund gehen und sich dort helfen lassen. Jedoch empfehle ich, dass sich A nicht verunsichern lässt und die Wohnung genau so zurück gibt, wie A sie vorgefunden hat.
Wenn A beabsichtigt, mehrere Jahre in dieser Wohnung zu leben, dann würde ich sagen: Schulterzucken, ignorieren. Keine Angst, denn zu den Macken, die da nun vorhanden sind, kommen im Laufe der Jahre noch viele mehr dazu. Und nach ca. 10 Jahren ist ohnehin der Vermieter dran, mit dem Abziehen des Parketts. Und dann laufen solche Macken unter "normaler Abnutzung".
Zieht A zB. nach 5 Jahren aus und der Vermieter zickt herum, dann ist es durchaus möglich, dass A zahlen muss. Allerdings muss sich der Vermieter dann einen Abzug "alt für neu" gefallen lassen. D. h. der Mieter müsste dann ca. 50% der Reparatur zahlen. Vorausgesetzt, die Spuren sind nicht durch alltäglichen Gebrauch zu erwarten. Grundsätzlich ist die Abnutzung des Parketts aber in der Miete enthalten.
Hier sehe ich auch das große Problem, dass A erst die Schäden fest gestellt hat, wo er schon eingezogen ist. Normalerweise muss so etwas schon bei der Wohnungsübergabe fest gehalten werden. Es muss da jeder Raum genauestens inspiziert werden und alle Mängel müssen in einem Übergabeprotokoll fest gehalten werden. Dann ist sicher gestellt, dass die Mängel schon vor dem Einzug da waren und A hätte sich hier keine Sorgen machen müssen. Jetzt hat A wirklich Pech gehabt, A kann nur noch einmal schriftlich einen Brief an den Vermieter verfassen und um die Beseitigung der Mängel bitten. Ansonsten muss A den Schaden selbst zahlen, da er es erst zu spät bemerkt hat. Nun kann der Vermieter sagen, dass es die Schuld von A ist und A es vermutlich beim Umzug verschuldet hat.
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