Nächtliche Störungen durch Alarmanlagen

vom 11.07.2012, 11:44 Uhr

A wohnt in einem Gebiet, wo rundherum Geschäfte und Firmen sind. Diese Geschäfte und Firmen haben alle eine Alarmanlage installiert, was ja auch nicht verwerflich ist. A hat kaum noch eine Nacht, in dem er durchschlafen kann, weil irgendeine dieser Alarmanlagen garantiert einen Fehlalarm hat und A fast im Bett steht, wenn es auch noch eine Firma ist, die in unmittelbarer Nähe ist. Polizeieinsätze haben bestätigt, dass es keine Einbrüche waren, sondern Fehlalarme, die wohl durch Tiere ausgelöst wurden.

A kann auch nicht direkt definieren, woher diese Sirenen der Alarmanlagen kommen. Dafür müsste A direkt nachschauen, was A mitten in der Nacht auch nicht machen will. Die Alarmanlagen bleiben oft 5-10 Minuten an, ehe sie dann irgendwann doch deaktiviert werden. A hat schon bei der Polizei angerufen und wollte auch fragen, ob es denn in A´s Nähe in letzter Zeit vermehrt zu Einbrüchen kam. Aber die Polizei konnte beruhigen und sprach von Fehlalarmen.

A hat aber nicht gefragt, ob das denn hinzunehmen ist. A kann kaum noch eine Nacht durchschlafen. Sollte A besser dem Vermieter Bescheid geben? Muss der Vermieter sich um Ruhestörung in der Nacht kümmern? Oder ist das "höhere Gewalt", die A einfach hinnehmen muss? Anzeigen wegen Ruhestörung wären wohl ziemlich sinnlos, weil wohl kaum eine Firma oder ein Geschäft in der Gegend nicht daran beteiligt ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hinnehmen muss A diese Situation meiner Meinung nach auf keinen Fall. Ich würde A empfehlen, bei der Polizei nochmals anzurufen und diese doch einfach mal um Rat zu fragen. Nun werden die Leute bei der Polizei nicht sofort aufspringen und zu den Firmen rennen. Aber ich bin mir sicher, dass A nicht die einzige Person ist, die von diesem Alarm betroffen ist. Das ist doch eine deutliche Beeinträchtigung der Lebensqualität, wenn man nachts nicht schlafen kann. Ich würde die Nachbarn von A mal besuchen und die fragen, ob sie das mit dem Alarm auch jede Nacht mitbekommen würden und ob sie das stören würde.

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Wenn die Fehlalarme durch Tiere ausgelöst wurden, dann ist die Einstellung der Alarmanlage sicher nicht korrekt. Schließlich kann ja nicht jede Nach eine Alarmanlage angehen. Vielleicht wäre auch eine Erneuerung der Anlage nicht verkehrt, denn die alte Technik entspricht nicht mehr den heutigen Standard und sollte für einen Modernen Einbruchsschutz erneuert werden.

Ich kann A gut verstehen und wäre auch über diese ständigen Fehlalarme nicht mehr gut gelaunt. Schließlich gibt es auch Personen, welche sehr früh hoch müssen und ihren Schlaf brauchen.

» Stefan569 » Beiträge: 558 » Talkpoints: 1,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge



A wohnt dann also in einem Gebiet mit Mischbebauung und nicht in einem reinen Wohngebiet. Die hinzunehmende Lärmbelästigung ist da dann sicher anders als in einem reinen Wohngebiet. Trotzdem muss A häufige Fehlalarme nicht hinnehmen, da das Geräusch der Sirene über die zu tolerierende Grenze hinaus geht. Denn wenn eine Alarmanlage immer wieder Fehlalarm auslöst, dann muss zumindest die Außensirene abgeschaltet werden.

A sollte sich also darum bemühen, herauszufinden, zu welchem Geschäft oder Gebäude die Alarmanlage gehört. Wenn es immer die gleiche Anlage ist, dann sollte A den Verantwortlichen darum bitten, die Außensirene abzuschalten. Bleibt das ohne Erfolg, dann kann A immer noch die Schiedsstelle vor Ort um Hilfe bitten oder einen Anwalt konsultieren.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich finde, dass es Sache des Vermieters ist dafür zu sorgen, dass die Alarmanlage überprüft und anders eingestellt wird. Außer A werden noch andere Mieter das Problem haben. Wie lange macht A das schon mit? Sollte der Vermieter anderweitig wohnen, wäre es gut, wenn A nachts mal feststellen könnte, woher der Alarmton kommt. Vielleicht kann die Polizei da auch Auskunft geben.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


A wohnt (leider) nicht in einem Mischgebiet, sondern in einem reinen Gewerbegebiet. Hier hat A diese Probleme schon angesprochen. Wohnen im reinen Gewerbegebiet . Der einzige unmittelbare Nachbar ist gerade jetzt im Sommer immer geschäftlich unterwegs. Er hört es also nicht. Dann ist noch ein Nachbar, der die Kellerwohnung bewohnt und der schläft immer mit Ohropax. Der hört es auch nicht. Dann gibt es nur noch Nachbarn, die ein Stückchen weiter weg wohnen. Die hat A auch angesprochen und die schlafen bei geschlossenem Fenster. A steht also mit Partner alleine da.

A macht das alles jetzt ca 14 Tage mit. Über Tag gehen die Anlagen auch manchmal los. Aber nicht so oft. Da werden sie auch schneller abgestellt, so dass man nicht so schnell schauen und hören kann, woher das kommt. Nun eröffnet bei A in Kürze auch noch ein neuer Laden. Dort wurde heute die Alarmanlage installiert. Da der Laden in unmittelbarer Nähe ist, hofft A, dass die Alarmanlage funktioniert und keinen Fehlalarm abgibt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich würde es an A Stelle nicht einfach so hinnehmen. Gerade ich brauche meinen Schlaf in der Nacht und reagiere sehr empfindlich, wenn irgend etwas mich in der Nacht weckt. Gerade wenn die Alarm Anlage jede Nacht los geht, würde ich an A Stelle doch einmal mitten in der Nacht aufstehen und nachschauen, woher der Alarm kommt. Ich würde sogar so weit gehen, dass ich den Alarm aufnehme. Dann würde ich mir Rat bei der Polizei holen und mich gegebenenfalls an das Geschäft wenden, wessen Alarmanlage immer los geht. Sie muss dann die Alarmanlage richtig einstellen, sodass nicht jede Nacht der Fehlalarm los geht. Ich würde hier schon von Lärmbelästigung sprechen und würde mir sogar Übernachtungsgäste einladen, die das bezeugen können.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:A wohnt (leider) nicht in einem Mischgebiet, sondern in einem reinen Gewerbegebiet.

Hier ist natürlich die Frage zu klären, inwieweit A dann einen Anspruch auf ungestörte Nachtruhe durchsetzen kann. Denn in einem reinen Gewerbegebiet geht man ja davon aus, dass dort nur Personen wohnen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Betrieben stehen. Daher ist die Frage, in welchem Zusammenhang A mit den Betrieben steht und wem was zumutbar ist. Vielleicht wäre es in dem konkreten Fall doch besser einen Anwalt hinzuziehen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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