Wie gegenüber Versicherungssachverständigen auftreten?

vom 11.07.2012, 09:13 Uhr

Herr X hatte neulich bei einem Unwetter mit tischtennisballgroßen Hagelkörnern einen beträchtlichen Schaden an seinem Haus erlitten. Diesen Schaden hat er natürlich gleich die darauf folgenden Tage seiner Versicherung gemeldet. Diese hat dann auch gleich mit Herrn X einen Termin ausgemacht, an dem nun ein Sachverständiger der Versicherung bei Herrn X zu Hause vorbei kommen wird.

Herr X kennt sich ein wenig mit den Leuten bei seiner Versicherung aus und weiß, dass dieser Sachverständige bekannt für seine Knausrigkeit ist. Nun weiß Herr X auch nicht so richtig, wie er bei dem Besichtigungstermin vorgehen soll. Sollte er eher offensiv auf diesen Sachverständigen zugehen oder sollte er besser Zurückhaltung üben? Was denkt ihr, was bei einem etwas knausrigen Versicherungssachverständigen wohl besser ankommen wird? Wie würdet ihr euch in einer solchen Situation verhalten?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Herr X soll sich so verhalten, wie er sich immer verhält. Natürlichkeit ist immer besser. Denn Versicherungssachverständige sind oft auch psychologisch geschult und können merken, wenn jemand sich anders gibt als er normal ist. Ich würde mich nie für einen Versicherungsmann verstellen. Natürlichkeit kommt immer am besten an und ich denke, dass man dann auch am ehrlichsten rüberkommt. Wenn der Schaden so entstanden ist, dass die Versicherung zahlen muss, dann braucht man auch keine Schauspielerei. Und ist er anders entstanden und man will dem Sachverständigen was weiß machen, dann wird er es merken. Also einfach so geben, wie man wirklich ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Generell würde ich mich auf die Versicherungsleistung beziehen. Momentan habe ich auch mit Versicherungen zu tun, die ihrer Leistung nicht nachkommen wollen, da bin ich mittlerweile ziemlich ungeduldig. Ich finde, wenn klar zu sehen ist, dass es sich dabei um einen Hagelschaden handelt und diese Schäden abgesichert wurden, hat die Versicherung zu zahlen. Genauso resolut würde ich dem Versicherungssachverständigen gegenüber auftreten. Immerhin hat man einen Vertrag mit der Versicherung und gerade Hagelschäden sind klar zu definieren, denn sie hinterlassen entsprechende Spuren. Da könnte er so knauserig sein wie er wollen würde, ich würde wohl klare Worte dafür finden, was die Versicherung erwartet, wenn sie nicht bereit sind, ihrer Versicherungsleistung nachzukommen.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Es ist nur so, dass ich denke, dass der Betrag, den der Versicherungssachverständige dann zum Beispiel bei einer Wertminderung herausrückt, unterschiedlich ausfallen könnte, wenn man unfreundlich oder zu bestimmt auftritt oder auch im anderen Extrem, wenn man zu schüchtern auftritt. Dieser Betrag liegt immerhin im Ermessen des Betrachters, also des Versicherungssachverständigen.

Ich denke da vor allem an Wertminderungen aufgrund von Dellen im Kaminrohr oder an Verkleidungen auf Dächern, Carports, Garagen etc. Das nur noch einmal zur Erklärung.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Der Sachverständige kann doch nur über die vorhandenen Schäden und deren Beseitigung entscheiden. Dafür gibt es feste Werte, welche zur Berechnung heran gezogen werden. Selbst wenn er gern weniger Geld dem Versicherten zugestehen will, darf er dies nicht machen. Sollte Herr X. an der Berechnung des Schadens berechtigte Zweifel haben, kann er sich dann mit seiner Versicherungsgesellschaft auseinandersetzen.

Deswegen sollte Herr X. dem Sachverständigen einfach nur die Schäden zeigen und sich nicht durch seine Vorurteile zu einem verstellten Verhalten hinreißen lassen. Denn damit würde er sich eventuell sogar selbst schaden, weil man sich dann auch schnell in Widersprüche verstrickt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Herr X sollte sich auf jeden Fall wie immer verhalten. Denn wenn es zu gekünstelt wirkt, dann kommt es dem Sachverständigen sehr komisch vor und wird wohl möglich noch dazu führen, dass der Sachverständige den Schadenhergang nicht glaubt. Herr X sollte also einfach den Schaden zeigen und ganz genau den Hergang schildern. Das reicht aus und der Sachverständige wird dann entscheiden, welche Zahlung Herr X erhalten wird.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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