Einsicht in nicht bestandene Abi-Prüfung wird verweigert
A kommt aus Bayern. Dort haben die Schüler erst Ende Juli Sommerferien. A hat sein Abitur vermasselt und hat die Prüfung nicht bestanden. Der Einsichtstermin der Abiturprüfungen ist bereits gewesen. Zu diesem Termin ist A aber nicht erschienen, weil er dazu nicht in der Lage war und nicht mit allen, die sich freuen bestanden zu haben zusammenkommen wollte. A hat am nächsten Tag im Sekretariat angerufen und wollte einen Termin ausmachen, damit er sich seine Prüfung anschauen kann.
A wurde abgewimmelt mit den Worten, dass er kein Recht dazu hat und auch noch bis zu den Sommerferien in die 11. Klasse gehen muss. Ansonsten kann er nächstes Jahr das Abitur vergessen und fliegt von der Schule. A hat nun mit dem Direktor eines anderen Gymnasiums gesprochen und der meinte, dass er ein Recht hat die Arbeit zu sehen und dass er darauf bestehen muss und auch keine Pflicht hätte die Klasse, die er im Prinzip schon absolviert hat noch einmal zu machen. Er sollte sich nicht abwimmeln lassen.
A stößt aber immer wieder auf Widerstand im Büro der Schule und kommt nicht durch. An wen kann er sich weiter wenden? A will schon seine Abiturarbeit sehen. Aber die wäre angeblich schon im Archiv und nicht zur Einsicht gedacht.
Wenn A in seiner Schule nicht weiterkommt, sollte er sich vielleicht mal ans Schulamt bzw. schriftlich an seine Schule wenden. Grundsätzlich hat A nämlich ein Recht darauf seine Prüfung zu sehen. A soll sich nicht abwimmeln lassen.
Die Einsicht erfolgt sicher deswegen nicht, weil die Prüfung innerhalb einer gewissen Zeit noch einmal wiederholt werden kann. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist und Person A nicht das Abi nachholen will, kann eine Einsicht angefordert werden. Nicht aber früher! Da kann man sich auf den Kopf stellen, aber es ist so.
Wenn Person A nun eine Einsicht erhalten würde und im letzten Moment dann doch die Prüfung nachholen will, ist es wie Betrug. Denn er hat die Prüfung gesehen und kann sich dementsprechend noch einmal darauf vorbereiten. Daher geht es nicht!
@davinca: Das kann nicht sein. Ihm wurde gesagt, dass er an dem Tag hätte kommen können als andere, die bestanden haben auch Einsicht bekommen haben. Ein Kumpel von ihm hat genau wie A nicht bestanden und er hat seine Arbeit einsehen können. Es wird so ein Theater gemacht, weil er an dem Tag nicht da gewesen ist.
In Bayern hat er definitiv das Recht, in die Prüfungen Einsicht zu nehmen. Wenn er keinen Termin bekommt, den er sich natürlich nicht aussuchen darf, sollte er sich ans Kultusministerium wenden. Das steht ihm frei.
Es ist doch sinnvoll, den Rest des Schuljahres in der 11. Klasse zu verbringen, da kann er doch sofort wieder anfangen zu lernen, damit es beim nächsten Anlauf klappt. Ich verstehe das Problem nicht.
Ich weiß nicht genau, ob man noch Einsicht in die Prüfung nehmen kann, und ich weiß auch nicht, ob es wirklich Pflicht ist, bis zu den Sommerferien in die 11. Klasse zu gehen. Aber ich weiß, dass es wirklich ratsam ist, bis zu den Sommerferien in die 11. Klasse zu gehen, weil man sonst wirklich Schwierigkeiten mit dem Kindergeld bekommt, weil man in dieser Zeit eben nicht zur Schule geht und auch keine Ausbildung anfängt.
Wenn also Wert auf das Kindergeld gelegt wird, sollte A wirklich in die 11. Klasse zurückgehen.
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