Sexueller Missbrauch - wann verjährt er?

vom 08.07.2012, 12:29 Uhr

Da es immer mal wieder zu sexuellen Missbrauchsfällen kommt, interessiert es mich, wie lange man so einen Missbrauch überhaupt anzeigen kann. Gibt es da Fristen, die eingehalten werden müssen? Die Karten stehen ja schlecht, wenn man das nach Jahren noch nachweisen will, hat das überhaupt eine Chance?

Ich habe selber keinen solchen Fall erlebt, aber bei mir wäre es mal fast zu einer Vergewaltigung gekommen. Ich wurde angefasst, festgehalten und konnte mich im letzten Moment noch wehren, sodass nichts weiter passiert ist. Meine Eltern waren damals dafür, den jungen Mann nicht anzuzeigen, um ihn nicht seine Zukunft zu versauen. Er hatte aber wirklich ein gestörtes Verhältnis zu anderen Menschen und daher bin ich mir eben nicht sicher, ob das so gut war.

Schlimmer ist es da vergewaltigt zu werden und manche Frauen können ja sehr lange gar nicht darüber reden, was ich auch verstehen kann. Haben diese Frauen noch eine Möglichkeit ihren Peiniger nach Jahren anzuzeigen oder geht das nicht? Wie kann man dann in so einem Fall noch beweisen, was war? Kennt ihr solche Fälle und hatten die Frauen Erfolg?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Grundsätzlich hat man natürlich auch noch nach Jahren die Möglichkeit, Straftaten anzuzeigen. Ob dann letztlich ermittelt wird, hängt dann von den Verjährungsfristen ab. Bei Kindern als Opfern beginnt diese Frist aber immer erst ab dem vollendeten 18ten Lebensjahr, so dass hier die Zeitspannen recht lange werden können.

Leider ist die Verjährungsfrist nicht ganz einfach geregelt, bzw. hängt diese von der Schwere der Straftat ab. Nur bei Mord verjährt die Tat nie. Wenn hingegen die zu erwartende Strafe eben nicht hoch genug ist, verjähren die Taten unter Umständen schon nach 10 Jahren. Erst für Taten, die mit mehr als 10 Jahren bedroht werden, wird die Verjährung auf 20 Jahre gesetzt.

Auch wenn es sicher ein schweres und belastendes Thema ist, sollten sich Opfer immer Bewusst machen, dass ein Schweigen zum einen Täter bestärken könnte und weitere Opfer folgen können. Zum anderen wäre ein zu spätes Anzeigen ein weiteres Trauma, wenn dann erklärt wird, dass die geschilderte Tat nur z.B. mit 5 Jahren bedroht war, so dass schon nach drei Jahren die Verjährung eingetreten ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Die Verjährung von Straftaten basiert grundlegend ja auf eben jenem Gedanken, dass eine Strafe möglichst zeitnah die Schuld eines Täters ausgleichen sollte und zeitgleich gewissermaßen ja auch zur Abschreckung dienen soll. Weil dies bei lang zurückliegenden Straftaten kaum noch sinnvoll scheint, schwindet demnach auch im Verlaufe der Zeit das Bedürfnis des Staates, diese Taten überhaupt noch zu sanktionieren.

Gerade im Bereich des sexuellen Missbrauchs gibt es ganz unterschiedliche Regelungen und die Verjährungsfristen passen sich quasi dem "ursprünglich angedachten Strafmaß" an. Sprich ein sexueller Missbrauch von Kindern wird wesentlich härter bestraft als der eines Jugendlichen beziehungsweise dem eines erwachsenen Opfers. Ich finde das generell ziemlich schade, denn letztlich leidet jedes Opfer und daher sollte es in meinen Augen weder bei der Bestrafung ansich noch bei den Verjährungsfristen überhaupt Unterschiede geben.

Gut hingegen finde ich, dass bei einem sexuellen Missbrauch von Kindern die Verjährungsfrist von 20 Jahren erst dann eintritt, beziehungsweise beginnt, wenn das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat. So hat man als Kind die Möglichkeit seine Peiniger noch bis zum 38. Lebensjahr hin anzuzeigen. Oftmals dauert es ja tatsächlich Jahre bis ein Opfer (gleich welchen Alters) den Mut dazu findet, sich jemandem anzuvertrauen oder den sexuellen Übergriff überhaupt zur Anzeige zu bringen. Meiner Meinung nach sollte es da keinerlei Verjährungsfristen geben. Mal schauen, was die Zeit dahingehend noch bringen wird.

» milknhoney » Beiträge: 370 » Talkpoints: 2,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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