Abschluss und unter 25 Jahre - Wieder zu den Eltern zurück?

vom 07.07.2012, 23:08 Uhr

A hat gerade das 1 jährige Fachabitur beendet und wohnt seit einem Jahr in einer eigenen Wohnung, welche als Nebenwohnsitz gemeldet ist, da die Entfernung von dieser Fachoberschule zum Elternhaus bzw. Hauptwohnsitz zu weit gewesen wäre. Jetzt hat A noch keinen Ausbildungs-, oder Studienplatz gefunden und ist 22 Jahre alt. Bis zum 25. Lebensjahr muss A laut Amt wieder bei den Eltern einziehen, möchte das aber nicht, da A in dem kleinen Ort kaum Chancen auf einen Job sieht, um die Wartezeit (evtl. 1 Jahr) bis Studien- oder Ausbildungsbeginn zu überbrücken.

Gründe dafür das A nicht zurück möchte sind unter anderem, eine schlechte Anbindung an Öffentliche Verkehrsmittel (der letzte Bus aus der nächst größeren Stadt fährt gegen 17.45 Uhr in den Wohnort, daher wäre ein Job z.B. als Lagerhelfer, wegen der Schichtarbeit schon mal nicht möglich), mit Arbeitsplätzen sieht es in der Gegend sowieso schlecht aus, ein eigenes Auto ist nicht vorhanden und A hatte schon in dem Jahr zuvor nach dem Abschluss einer Schulischen Ausbildung versucht dort einen Arbeitsplatz zu finden, kennt sich also mit der Arbeitssituation in der Gegend aus.

Die Stadt in der A jetzt wohnt (Dresden), bietet viel mehr Jobs für Studenten, Schüler und Leute die was zur Überbrückung suchen. Von den Einkommen aus einem solchen Job könnte A aber sicher nicht ohne Unterstützung für alle Lebenserhaltungskosten wie Miete, Verpflegung usw. aufkommen.

Kennt sich jemand mit den gesetzlichen Regelungen aus oder weiß ob man irgendwie trotzdem weiter seinen eigenen Haushalt führen kann und drumherum kommt zu den Eltern zurück gehen zu müssen oder bleibt wirklich nichts anderes übrig als wieder zu den Eltern zurückzugehen, wenn man noch unter 25 ist?

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» lakrausi » Beiträge: 77 » Talkpoints: 0,84 »



Man muss ja noch kein Student sein, um in eine Wohngemeinschaft, auch WG genannt, zu ziehen. So kann man enorm Wohnkosten sparen, da man quasi nur ein Zimmer mietet und Küche und Bad so wie Wohnzimmer mit den anderen Leuten teilt. Man muss das Konzept einer Wohngemeinschaft natürlich mögen und auch mit den Leuten die außer einem selbst darin wohnen auch ein gutes persönliches Verhältnis haben. Aber so kann man definitiv Geld sparen im Vergleich zu einer kompletten eigenen Wohnung.

Wenn man nur einen gering bezahlten Job hat bekommt man vermutlich auch unter 25 Jahren auch Wohngeld als Zulage erhalten. Die Regelung mit dem Zurückzug ins Elternhaus gilt meines Wissens nur, wenn man Arbeitslosengeld 2 bezieht, ich kann mich da aber auch irren. Dazu würde ich mich einfach mal beraten lassen. In den meisten Städten gibt es ja auch Sozialberatungsstellen. Wenn A dann allerdings studiert, hat er kein Anrecht mehr auf Wohngeld. Dafür kann A Bafög beantragen. Wenn A eine Ausbildung beginn, sollte er sich mal beim Bürgerservice der Stadt erkundigen, ob es in der Stadt ein Lehrlingswohnheim gibt. Dort können Auszubildende auch fern der elterlichen Wohnung leben.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Die Eltern von A sind ja Unterhaltspflichtig, das heißt das diese dann eben, bis das Kind 25 Jahre alt ist, um ihr Kind zu kümmern haben. An der Stelle von A würde ich erst mal Übergangsweise in eine Wohnungsgemeinschaft (WG) ziehen. Das ist billig und A kann sich so etwas Freiraum verschaffen.

Da A ja durchaus in der Lage ist, arbeiten zu gehen, würde ich die Eltern für wenige Monate um Hilfe bitten und dann schnellstmöglich eine Tätigkeit suchen. Einen 400 € Job bekommt man ja heutzutage schon sehr schnell und dafür muss man auch nur wenige Stunden im Monat arbeiten gehen, dann bekommt man auch sicher als Unterstützung noch einen Wohngeldzuschlag.

Eine andere Möglichkeit hat A leider nicht, da A dann verpflichtet wäre, wieder zu Hause einzuziehen, was ja aber nicht wirklich eine Verbesserung der Situation darstellt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Das mit dem Rückzug in das Elternhaus, wenn man unter fünfundzwanzig Jahre alt ist, kenne ich auch nur vom Arbeitslosengeld zwei. Die wollten mich damals auch zwingen, bis 25 bei den Eltern wohnen zu bleiben. Wenn es die Situation aber zulässt, kannst Du trotzdem das Geld bekommen. Es muss dort einfach nicht mehr zumutbar sein, dort zu leben. Eine andere Möglichkeit wäre, dass Du von Deinen Eltern finanzielle Unterstützung bekommst, die sie Dir auch eigentlich bis zum 25. Lebensjahr schulden.

Ansonsten bleibt Dir nur übrig, Dich möglichst schnell um einen Job zu bemühen und dann als finanzielle Unterstützung Wohngeld zu beantragen, sonst musst Du halt doch ins elterliche Haus zurück.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich verstehe das Problem nicht. A ist 22 Jahre alt und kann arbeiten. Wieso braucht er dann Geld von seinen Eltern? Er ist ein erwachsener Mann und sollte nicht davon ausgehen, dass er von der Gemeinschaft unterstützt werden muss. Ich wäre auch willens, von meinen Steuern 22-jährige, arbeitsfähige Menschen zu unterstützen. Ich habe mich immer selber versorgt und nebenher gejobbt. Man muss sich dann eben einschränken.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 08.07.2012, 18:52, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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