Ab wann spricht man von Insolvenzverschleppung?

vom 07.07.2012, 21:59 Uhr

A hat sehr hohe Schulden. A hat sich aber nicht getraut zu einem Schuldnerberater zu gehen und hat sich nicht weiter um seine Schulden gekümmert, die immer höher wurden. Durch die Zinsen, die die Gläubiger mittlerweile verlangen wird es ja immer mehr. Außerdem hat A trotz der Schulden noch bei Versandhäusern bestellt. A hat nun für nächste Woche einen Termin bei diesem Schuldnerberater.

Aber ein Freund von A meinte, dass er sich auf was gefasst machen könnte. Entweder hat er sich strafbar gemacht wegen Insolvenzverschleppung oder er kommt schlichtweg wegen Betrugs dran, weil er weiter bestellt hat, was er nicht zahlen konnte.

Was kommt auf A zu oder was könnte auf A zukommen, wenn er nun seine Finanzen regeln will? Muss A Angst haben, dass sehr viel auf ihn zukommt? Wie geht A am besten damit um? Kann er mit einer Gefängnisstrafe rechnen? A ist alleinstehend und muss für 2 Kinder Unterhalt zahlen. Er arbeitet bei einer Zeitarbeitsfirma und verdient nicht sehr viel.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Sollte ein Unternehmer zahlungsunfähig sein oder ist seine Lage sehr kritisch, muss er das innerhalb von drei Wochen melden. Wenn er das nicht macht, dann spricht man von Insolvenzverschleppung. Auch wenn ein Unternehmen saniert werden soll und diese Frist von drei Wochen nicht eingehalten wird, gibt das ebenfalls als Insolvenzverschleppung. Person A hat sich strafbar gemacht und ist auch gegen Altgläubigern zahlungsverpflichtet.

Alle Vorgänge werden dem Staatsanwalt vorgelegt. Es kann zu einer Anzeige wegen Betrugs kommen, denn es darf in der Tat nichts bestellt werden, wenn Person A weiß, dass er kein Geld dafür hat. Sollten Schäden entstehen, da die Frist nicht eingehalten wurde, müssen diese bezahlt werden. Mit einer Gefängnisstrafe ist nicht zu rechnen.

Unterhaltszahlungen gehen immer vor, diese müssen vor allen anderen Schulden gezahlt werden. Sollte es zu einer privaten Insolvenz kommen, muss Person A darauf achten, dass er keine Schulden mehr macht. Sollte er weiterhin Geld ausgeben, dann kommt es zu keinem Insolvenzverfahren mehr und die Schulden müssen in der Regel sofort beglichen werden.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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