Was gilt als Dienstbeginn?

vom 25.01.2011, 11:18 Uhr

Ich sehe es auch so, dass man zum Dienstbeginn wirklich dienstbereit sein sollte. Das heißt für mich, dass man schon umgezogen sein sollte, falls das in dem Beruf erforderlich ist und auch, dass der Computer hochgefahren ist, damit die Arbeit pünktlich starten kann. So habe ich es schon in meiner Ausbildung gelernt und seither habe ich es immer so gehandhabt.

Ich mache es auch so, dass ich eher 10 Minuten früher an meiner Arbeitsstelle ankomme, als dass ich eventuell im Stau stehe und zu spät komme. Deswegen kann ich es auch nicht ganz verstehen, wenn man die Arbeitsstelle zu pünktlich betritt, wenn alle Kollegen schon anwesend sind.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Bei uns in der Firma ist Gleitzeit und die Arbeitszeit beginnt zu dem Zeitpunkt, wo man am Erfassungsgerät seine Karte reinsteckt. Den PC hochfahren und arbeitsbereit sein gehört bei uns in der Regel zur Arbeitszeit und keiner beschwert sich darüber.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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