Privat einen Mahnbescheid inkl. Mahngebühr erstellen?

vom 05.07.2012, 21:21 Uhr

Wer hat eventuell bereits einmal privat einen Mahnbescheid wegen ausstehender Schuldenzahlungen anfertigen müssen? Ich muss mich gerade mit diesem unschönen Thema befassen und komme dabei einfach nicht weiter. Normalerweise bin ich ja nicht leichtsinnig wenn es um das Verleihen von Geld geht. Ein eigentlich recht guter Bekannter hatte jedoch vor einigen Monaten so große Geldprobleme, dass diese seine geschäftliche Existenz bedroht haben.

Ohne lange zu überlegen habe ich ihm eine mittlere Summe geliehen und er hat mir auch sofort zugesichert, diese in regelmäßigen Raten zurückzuzahlen. Bisher ist es nur bei diesen Versprechungen geblieben und von meinem Geld habe ich lediglich einen sehr kleinen Teil zurückbekommen. Kann man überhaupt und wenn ja, auf welche Weise, privat einen Mahnbescheid inkl. Mahngebühr erstellen?

» linksaussen » Beiträge: 386 » Talkpoints: 201,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei und kann Dir weiterhelfen. Google einfach mal online Mahnantrag. Dort kannst Du dann privat einen Mahnbescheid erstellen. Das ist ganz einfach und geht auch recht schnell. Wenn Du Hilfe beim Ausfüllen brauchst, sag mir einfach Bescheid. Ansonsten ist das ganze Schritt für Schritt gut erklärt.

Dann druckst Du den Bescheid aus und schickst ihn ans Gericht. Von dort erhältst Du eine Gerichtskostenrechnung, die Du begleichen musst, bevor der Mahnbescheid an die Gegenseite geschickt wird.

Die Gegenseite hat dann zwei Wochen Zeit, um auf den Mahnbescheid zu reagieren; sie kann hier Widerspruch einlegen. Tut sie das nicht, bekommst Du den so genannten Vollstreckungsbescheid. Den füllst Du dann auch wieder aus und schickst ihn ans Gericht. Auch dieser Vollstreckungsbescheid wird der Gegenseite mit einer Reaktionsfrist von zwei Wochen übersandt; sie kann hier Einspruch einlegen. Reagiert diese wieder nicht, erhältst Du einen Titel, aus dem Du die Zwangsvollstreckung betreiben kannst.

Sollte die Gegenseite Widerspruch bzw. Einspruch einlegen, geht die ganze Angelegenheit ins streitige Verfahren über und Du musst deinen Anspruch begründen und Beweise vorlegen. Auch werden weitere Gerichtskosten fällig. Es wird dann evtl. zu einer Verhandlung kommen.

» Pommeline » Beiträge: 189 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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