Als Kassenpatient erfahren welche Leistungen Arzt abrechnet

vom 02.07.2012, 19:03 Uhr

Als Kassenpatient gibt man beim Arzt seine Versichertenkarte ab und hat mit den eigentlichen Kosten nichts zu tun. Der Arzt rechnet seine Leistungen mit der Krankenkasse ab und gut ist es. Privatpatienten bekommen in der Regel eine Rechnung auf der der Arzt jede Leistung aufführt. Der Patient reicht diese Rechnung bei seiner Krankenversicherung ein, diese überweist den Betrag entweder an den Arzt oder das Mitglied, das dann, ggf. mit Eigenanteil an den Arzt weiterleitet. Ich habe jetzt gehört, dass ich auch als Kassenpatient die Möglichkeit haben einzusehen, welche Leistungen der Arzt mit der Krankenkasse abrechnet. Hat jemand dieses schon mal gemacht und/oder seine eigene Erfahrung damit gemacht?

» suhewi » Beiträge: 18 » Talkpoints: 9,40 »



Ein Kassenpatient hat ein Recht darauf in seine Krankenakte einen Blick zu werfen. Nur in ganz wenigen Ausnahmen ist das nicht der Fall. Viele Ärzte sträuben sich zwar dagegen, verweigern dürfen sie es aber nur in ganz wenigen Fällen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Patienten, die extrem gefährdet sind und an Suizid denken. In so einem Fall darf der Arzt die Einsicht verweigern.

Im Grunde sollte jeder Patient in regelmäßigen Abständen Kopien der Krankenakte verlangen, was natürlich nicht viele machen. Ob er dann daraus wirklich schlau wird, ist eine andere Sache. Oft wird dann in Abrechnungszahlen- bzw. Ziffern gearbeitet. Jede Ziffer hat dann eine bestimmte Leistung. Diese müsste man sich erst erklären lassen, um die Krankenakte vollständig verstehen zu können.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Bei der Fragestellung ging es mir nicht um die Diagnosen, sondern um die Abrechnung der Leistungen. Ich beschreibe die Fallsituation: Bei dem Patienten wurde 2005 eine Makuladegeneration diagnostiziert, eine Augenkrankheit die zu einer Erblindung führt. Er ist in regelmäßiger Behandlung sowohl in einer Universitätsaugenklinik, als auch beim Augenarzt. 2007 wurde erstmals ein Antrag auf Hilfen für hochgradig Sehbehinderte bzw Blindengeld gestellt, der abgelehnt wurde, weil auf dem besseren Auge noch ausreichende Sehkraft vorlag.

Als der Patient jetzt zu einer Routineuntersuchung beim Augenarzt war, bat die Tochter auch eine Kontrolle der Gesichtsfelduntersuchung, da sie der Ansicht war, dass sich die Sehfähigkeit deutlich verschlechtert hätte und sie einen neuerlichen Antrag auf Hilfe stellen wollte. Es war bekannt, dass diese Untersuchung keine Kassenleistung ist und privat bezahlt werden muss. Als die Tochter einen Tag später den Befund abholte stutzte sie bei der Rechnung. Der Arzt hatte alle Untersuchungen des Tages (Beratung, Sehschärfe usw) privat in Rechnung gestellt, obwohl der Überweisungsschein abgegeben wurde.

Auf Nachfrage wurde nur gesagt, dass das so üblich wäre und immer so gemacht würde. Die Tochter vermutet nun, dass der Augenarzt die Regelleistungen noch einmal auf dem abgegebenen Überweisungsschein abrechnet. Eine Mitarbeiterin der zuständigen Krankenkasse hat ihr dann von der Möglichkeit der Nachverfolgung, d. h. was der Arzt abrechnet hat, erzählt. Ich wollte deshalb wissen, ob jemand schon mal so eine Nachverfolgung gemacht und/oder vielleicht Erfahrung gemacht hat.

» suhewi » Beiträge: 18 » Talkpoints: 9,40 »



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